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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-01-09
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1852
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- Deutsch
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29 "i2.^ Elasse setzen, deren Fähigkeiten also noch ausgcbildct werden müssen, n>. -Heils auf eine Elementarbildung, theils auf solch' geringe Gym nasialbildung beschränkt, daß sie als solche nicht in Anschlag gebracht werden kann- Diese bilden die Mehrzahl und mit ihnen haben wir es hauptsächlich zu thun. Es hat gewiß seine Schwierigkeit, die Fähigkeiten eines jungen Menschen sofort zu bcurtheilen, da der Schein hierin nur zu oft trügt; das Schwierige wird indcß fast gänzlich gehoben, indem der Lchrherr eine Probezeit beanspruchen kann und darf, ja diese Probe zeit nach Befinden verlängern kann, wodurch er bei vernünftigen El tern gewiß nie Anstoß errege» wird. Wir erwähnen dieses, um jeden ^ Ausnahmsfall möglichst zu umgehen. — Die Probezeit ist cntschei- j dcnd; der Principal wird den zu prüfenden Zögling in dieser Zeit durchschauen, ihn dcßhalb während dieser Zeit unter seine besondere Obhut nehmen, welches für die Folgezeit der Lehre nicht überall an- gehcn möchte, und dann unparteiisch, ohne sich durch irgend welche j Rücksichten abhalten zu lasten, entscheiden, ob verjünge Mensch, ungeachtet der ihm augenblicklich noch fehlenden Ausbildung, bei ge höriger Anleitung, durch tüchtigen Fleiß im Stande sein wird, zu der Stellung, welche ihm dereinst sein Stand anwcist, sich aufzuschwingen; der Lehrherr muß gewiß sein, daß nicht allein der Zögling, sondern auch besten Angehörige ihm entgegen kommen, und daß letztere keine Opfer scheuen werden, auch nicht materielle- — Diese Prüfung thut 'Noch ; eine solche Prüfung, in aller Strenge vorgenommen, wird ' ;de /Prüfung des Staates entbehrlich machen und besten Bevoc- r undung nicht herbcischnen lassen. Und, gehen wir weiter, ist nicht ver Lehrherr schon seiner eigenen Ehre schuldig, eine solche Prüfung inzustellen? Fällt nicht ihm allein eine später sich herausstellende Unbrauchbarkeit des Betreffenden zur Last? Nur ihm allein wird man zum Vorwurf machen, daß er dem Unglücklichen den Weg zu betreten nicht gewehrt habe, welcher für diesen zu schmal und dessen Ziel ihm unerreichbar war. Wir können durchaus keine Ausnahme gelten lasten. Fehlt cs auch nicht an Beispielen von solchen, welche ohne alle Vorbildung in unseren Stand ausgenommen, sich durch nie rastenden Fleiß und Ausdauer zu tüchtigen, angesehenen Mitgliedern gemacht haben, so sind es eben nur Einzclfälle, welche als tonange- > bend nicht zu gestatten sind. Bringt der Lehrling nicht die gehörige' Schulbildung mit, so muß die sichere Aussicht vorhanden sein, daß ^ solche während der Lehrzeit vollkommen nachgeholt werde, und dafür ist einzig Und allein der Lchrherr verantwortlich. Ec ist verantwortlich,, daß der die Lehre verlassende junge Mann die erforderliche Bildung ! besitze, „um die Stellung einnchmen zu können, welche ihm nach ^ seiner Aufgabe, Bildung zu verbreiten, zukommen muß." S. Brüssel, 28. Deccmber. Bei der mehr als marcriellcn Bedeutsamkeit, welche die Nachdrucks- ! frage im Allgemeinen und speciell die Art ihrer Erledigung in Belgien, auch für den deutschen Buchhandel hat, werden Sie gern ein Näheres über das Ergcbniß des typographischen Kongresses vernehmen,! der auf den 24. Dcbr. hierher cinberufen war. Die Nachdrucksfrage beschäf- j ligte seit einigen Wochen sehr lebhaft unsere literarischen, buchhändlc- i rischen und auch weiteren Kreise, was sich leicht begreift, wenn man weiß, daß unser Buchhandel und in Folge dessen auch die Buchdruckcreien rc. ^ überwiegend vom französischen Nachdruck lebt und siel, daher in seiner Existenz bedroht sicht durch das Vorhaben der Regierung, welche mit Frankreich über ein Verbot des Nachdrucks unterhandelt. Da die von den hiesigen Typographen zur Hintertreibung dieser Maßregel bisher geschehenen Schritte nicht zu dem gewünschten Resultat geführt, wurde, um weiter ausgreifende Schritte unternehmen zu können, ein OonArö« k>pogr!>pl>ie,u6, der aus den Repräsentanten sämmtliehcr Typographen Belgiens bestehen soll, zu einer außerordentlichen Bcrathung cinberufen- Außer Gent hatten alle bedeutender» Typographien — Antwerpen, Brüssel, Brügge, Charleroy, Löwen, Namur, Tournay und Vcrvicrs — dem an sic ergangenen Aufrufe Folge geleistet und ihre Deputaten hier her gesendet. Außerdem waren bei der am Abend des 24. Dcbr. im Estaminct de la Coupe eröffnten Bcrathung an 200—250 grdßtentheils brüsseler Ouvricrs typographcs anwesend, doch nur als Zuhörer, da blos die Deputirten berathcndc und beschließende Stimmen hatten. Nach Bil dung des Bureau und Constituirung des Congrcffes wurde die Sitzung mit Verlesung des Berichts jener Commission eröffnet, welche zur Prü fung der dem Congrcß unterbreiteten Propositionen — Gründung einer allgemeinen belgischen typographischen Association und eines den Inter essen der belgischen Typographie gewidmeten Journals — schon früher entsendet worden. Der Bericht schloß auf Annahme der Präpositionen, die dann von ihrem Urheber — Collin, Dclegirter der typographischen Association von Namur — in einer kurzen, aber geschickten Rede warm befürwortet wurden. Als Principien der zu bildenden Association bczcich- nete der Redner: Ordnung,Wahrheit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit; als Zweck: Steigerung der Kraft durch Verbindung, gegenseitige Unterstützung, moralische Hebung der Ouvricrs typographcs, und endlich allgemeine Verbreitung des Associationsgeistcs. Als Mittel zu Erreichung dieser Zwecke soll ein allgemeines Executivcomite und ein allgemeiner Fonds gebildet, jährliche Preise für ausgezeichnete Typographen ausgesetzt und ein Monatsblatt unter dem Titel „I-s Kuttenber^" gegründet werden. Nachdem noch einige Redner sich für die Präpositionen ausgesprochen und offener als der Antragsteller auf die eigentliche Tagesfrage, den Nachdruck, hingewiesen, wurde die Bildung eines permanenten, in Brüs sel verbleibenden, aus fünf Mitgliedern bestehenden executiven Central- comite beschlossen, mit dem die von den einzelnen typographischen Asso ciationen zu ernennenden Repräsentanten in steter Korrespondenz zu stehen, deren Anfragen zu beantworten und deren Weisungen zu voll ziehen haben. In der am 25. Dcbr. fortgesetzten Bcrathung wurde ferner beschlossen: die Bildung einer zur Unterstützung verdienstloser Typographen und zur Bestreitung der für Vereinszwccke nöthigen Kosten bestimmten Centralcaffe, mittels eines von jedem Ouvricr typographe zu entrichtenden Beitrags von 20 Centimes monatlich; und die Grün dung eines zur Wahrung der typographischen Interessen bestimmten Mo- natsblattcs (Kattenberg), in das jedes Mitglied der Association Artikel einschicken kann, die von einem eigenen Comite gelesen und, falls sic nicht ausgenommen, dem Verfasser mit Angabe der Gründe des Refus, zurückgestcllt werden. Der eigentliche Zweck des Congrcffes wie der Asso ciation generale ist aber erst im vierten Beschlüsse ausgesprochen, den ich Ihnen um seiner Bedeutsamkeit willen wörtlich mittheilen will, wie er vom Secrctär I- B. Verbiß vorgeschlagcn und von den Deputirten ein stimmig angenommen wurde: „Der belgische typographische Congreß, in Anbetracht, daß das Recht des Nachdrucks in Belgien durch eine 300jährige Praxis geheiligt ist; — daß die Existenz dieses Rechts hinreichend legitimirt ist durch die Dienste, welche der Nachdruck der gesammten Menschheit geleistet, indem er in hohem Grade zur Verbreitung der Civilisationsidcen und zur Verall gemeinerung der Aufklärung beigetragen hat; — daß im 17. und 18. Jahrhundert, als die continentale Freiheit sich hinter die unbczwingli- chen Schranken der freien Niederlande flüchtete, die französischen Schrift steller selbst mächtig zur Einführung des literarischen Nachdrucks bei trugen, indem sie den belgischen und holländischen Verlegern die volle Freiheit, ihre Werke nachzudruckcn, octroyirten;—in Betracht nehmend außerdem, betreffs der materiellen Interessen: daß nach der Ansicht der bedeutsamsten Autorität, der brüsseler Handels- und Fabrikkammer, die Unterdrückung des literarischen Nachdrucks den Ruin von zahlreichen Ouvricrs typographcs nach sich ziehen und gleichzeitig einen tödtlichcn Streich gegen einige wichtige Handels- und Industriezweige, Buchhandel, Buchbinderei und Buchdruckerci, führen würde; — in Anbetracht, daß nach dem Vorausgcschickten einerseits wohlerworbene Rechte, die Frei heit und das Interesse der Civilisation, andererseits die Existenz von mehr als 50,000 Familien innigst verbunden ist mit der Aulrechterhaltung des freien Nachdrucks französischer Werke in Belgien; — aus diesen Gründen schließt sich der Congrcß der loyalen und muthigen Protesta tio» der Handels- und Fabrikkammcr von Brüssel an." Sie wissen wohl, daß die Befürchtungen der Betreffenden durch die Unterhandlungen angeregt wurden, welche das zur Unterdrückung oder doch Beschränkung des Nachdrucks geneigte Ministerium vor einigen Monaten diesfalls mit der französischen Regierung angcknüpft. Die Decembercreigniffe haben auch diese Frage für einige Zeit in den Hin tergrund gedrängt, doch dürfte sie bald wieder aufgenommen werden- Die „Association" scheint fest entschlossen, kein Mittel zur Wahrung der typographischen Interessen unbenutzt zu lassen, und soweit sic cs vermag, auch den offenen Kampf mit der Regierung — gegen die bei den Bera- thungcn des Congrcffes sehr scharfe Ausfälle vernommen wurden — nicht zu scheuen. Ich will in dieser Beziehung nur den einen charakte ristischen Umstand hcrvorhebcn, daß die ursprüngliche Klausel der Pro-
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