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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-01-16
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1852
- Sprache
- Deutsch
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60 von Goethe, Schiller :c., allen Klassikern, Gedichten rc., allen Mi niatur-Ausgaben, den neuesten Sachen (Redwitz Amaranlh statt 1-/-V^ für 1-4 Puttlitz, was sich der Wald erzählt statt 27 S-f für 22-4 S-s, Roquctte Waldmeister statt 15 S-f für 12 S-s u. s. w. u. s- w.) auf, sie machen durch solche Ausbietungen das Publicum ganz richtig auf ihr Geschäft auch aufmerksam, sie ziehen dadurch auch wohl der Gsellius'schen Buchhdg. Käufer ab, aber, abgesehen von dem, was wir hier gleich sagen werden, eine Concurrcnz machen sie der Gsellius'schen dadurch doch nicht, denn sie halten dabei ihr Sortiments-Novitäten-Geschäft fort und in diesem die Laden preise; die Gsellius'schc verkauft aber nach Pcincip wohlfeiler und kennt ein Novitätengcschäft mit Ladenpreisen gar nicht! Es brin gen sich die genannten Firmen dadurch in die Lage, ein und dasselbe Buch in ein und demselben Locale, vielleicht am gleichen Tage, zum Ladcnpreisc und zu einem s g Schleuderpreise verkaufen zu müssen. Das aber führt uns zu einem Punkte, der die allgemeinste Beachtung verdient. Es wird ncmlich auf diese Weise dem buch händlerischen Geschäfte jede Soliditö, jedes Ansehen, daß dasselbe mehr als ein Krämcrgeschäft ist, genommen und die Folgen dessen können nicht ausbleiben. Mit der Zeit müssen alle soliden Firmen in diesen Strudel gerissen werden, es wird ein Jeder anfangen, wohlfeiler zu verkaufen und damit hat der Sortimentsbuchhan del aufgehört! Und diese Gefahr droht nicht nur dem Buchhandel Berlins — sie ist dem in den Provinzen schon näher als Viele dort vielleicht erkennen. Die in Berlin ausgcbotcnen Bücher gehen be reits in Massen in die Provinzen, das Publicum lernt dieselben durch die Zeitungen der Residenz kennen, theils stellt es an seinen Buchhändler bereits die Anforderung des wohlfeilen Berliner Prei ses, theils bezieht es die Novitäten von jenem den sonstigen Bedarf an größeren Sachen von Berlin!! Wohin soll das führen? und wohin hat es bereits geführt? Es liegt in der Natur des Geschäftes des Sorlimentshandels, daß er sich um den Absatz der neu erscheinenden Bücher bemüht, es darf ohne Ueberhebung gesagt werden, daß der Erfolg des größeren Theiles aller Novitäten den Bemühungen des Sortimcntshandels, der da durch seine Existenz hat, zu danken ist; wie aber, wenn, ist durch den Sortimentshandel ein Buch ins Publicum eingebracht, s. g. Bücherhandlungen das Buch zu wohlfeilerem Preise verkaufen und ausbieten!! Da wird der zwischen Verleger und Publicum ver mittelnde Factor ruinirt und, ist dies der Fall, — die Hand- lungen mit den wohlfeilen Preisen können nie dieser vermittelnde Factor werden! Das ist dem Verlagshandcl zu Bedenken zu geben! Die Gsellius'schc Hdlg. hat es zu ihrem großen Geschäfte durch die wohlfeilen Preise gebracht, zu denen sie verkauft,— ist das das richtige Princip im Buchhandel, nun wohlan! so mache man es ihr nach, schmeiße die Ladenpreise über den Haufen! Da liegt wenig stens ein Sinn und ein geschäftliches Princip d'rin! So, wie der Sortimentsbuchhandel hier aber letzt betrieben wirs, ist er das unso lideste Krämergeschäft, dem ein Gedeihen nie werden kann! Berlin, d. 6. Januar 1852. r. Freie Presse. Die Unterdrückung des „Komischen Volkskalenders für 1852" hat durch die Art der Ausführung bereits großes Aufsehen erregt und ist besonders für den Buchhandel von Wichtigkeit. Ganz be sonders auffallend ist aber folgende Thatsache: Nachdem die Hauptsendung der für ganz Deutschland bestimm ten Exemplare in Leipzig consiscirt und eine zweite nach Alten burg (wo das Buch nicht verboten ist) adressirte Sendung von 500 Exemplaren bei dem Preußischen Hauptzollamte in Wittenberge mit Beschlag belegt worden, hat sich der Verleger, L. Lenz in Ham- bürg, mit einem Gesuch um Freigabe dieser 500 Exemplare an d Gcneral-Direclor der Steuern in Berlin gewendet. Von diesem nun der Verleger dahin beschicden worden, daß er sich an die Köni > Staatsanwaltschaft zu Perlcberg zu wenden habe, „indem di Kalender in Folge der Bestimmungen des Gesetzes vom 12. M 185 l über die Presse mit Beschlag belegt worden sind." Es geht also daraus hervor, daß das Preußische Gesetz am auf andere Staaten Anwendung findet, insofern die Preß-Erzeugniss auf ihrem Wege vom Verlags- nach ihrem Bestimmungs-Orte de Preußischen Staat als Frachtgut passiren müssen, selbst wenn d betreffenden Preß-Erzcugnisse, nach den Gesetzen des Verlags- n des Bestimmungs-Ortes, nicht angefochten sind. AuS Kur- und Lieflauv. Da cs nicht allein in unserem Interesse, sondern auch in jene' der deutschen Verleger ist, den hierländig, in Folge der Zollerhöhun auf Bücher, übcrcingekommcnen Rcductions-Tarif zu kennen, n, bei Anzeigen in öffentlichen Blättern davon Anwendung machen ; können, so folgt derselbe hier nachstehend: Es wird berechnet: der Thaler orä. zu 1 Rubel 20 Kop. Silber, der Thaler netto zu 1 Rubel 35 Kop. Silber, Die Preise stellen sich demnach wie unten specisicirt: Oräinair. kietto. Kop. 4 N-f Kop. N-l Kop. Kc 16-4 . 65 1 . . 5 16-4- . , . 8 17 . . 68 2 . . 9 >7 . . 7 10 17-/- . 70 2'4 . 12 I7V- . 7 . 12 18 . . 72 3 . . 14 18 . . 8 15 18H . 75 3Ä . 18 I8A- . 8. . 16 19 . . 76 4 . . 18 19 . . L 20 20 . . 80 5 . . 23 20 . . ' . 24 21 . . 84 6 . . 27 21 . . - 25 21-4 . 85 6-4 . 29 21-4- . c 28 22 . . 88 7 . . 32 22 . . 9 30 22V° . 90 7'/- . 34 22-4 . 16 32 23 '. . 92 8 . . 36 23 . . 10 35 23L . 95 «A . 40 23L . ic 36 24 . . 96 9 . . 41 24 . . 10 40 25 . . 100 10 . . 45 25 . . 11 44 26 . . 104 11 . . SO 26 . . I' 45 26'4 . 105 ii'4 . 52 26-4 . 1 48 27 . . 108 12 . . 54 27 . . Ix 50 27-L . IIO 12-4 . 56 27-4 . I. 52 28 . . 112 13 . . 58 28 . . ix 55 28U . 115 >3L . 62 28tz . 13 56 29 . . 116 14 . . 63 29 . . 13 60 30 . . 120 15 . . 68 30 . . 13 64 16 . . 72 Die Heranbildung der Lehrlinge durch die Gehilfen. Die Heranbildung der Lehrlinge ist schon so vielfach in diese- Blatte besprochen, derselben so manches gewichtige Wort gered daß es gewagt erscheinen möchte, wenn wir, noch dem Gehilfcnstar angehörcnd, unsere Ansicht denen erfahrener Männer beifügen w len. Die Angelegenheit ist indcß zu wichtig, um genugsam belcuck werden zu können, und möge man uns erlauben, eine Seite da hervorzuheben, welche bisher wenig oder gar nicht beachtet worden i In einem früheren Artikel (in Nr. 3) haben wir darzulht. versucht, wie der Lchrherr mit der Aufnahme des Lehrlinges zuglei' die Verantwortlichkeit für dessen Ausbildung übernehme, ohne vo. vornherein auf eine andere Unterstützung als die der Angehörige: des Lehrlinges rechnen zu können. Um nicht zu sehr vom eigentliche. Thema abzuschweifcn, unterließen wir damals, Letzteres näher ine! Auge zu fassen, heute aber wollen wir daraufhinweisen, welche Un-I
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