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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1852
- Sprache
- Deutsch
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107 1852.) von Theaterstücken und musikalischen Composilioncn. Zcitungs- und Zeitschristenartikel können nachgedruckt oder übersetzt werden, die An gabe der Quelle vorausgesetzt, und wenn kein Vorbehalt angezeigt worden ist. Registrirung ist zur Gültigkeit des Vorbehalts in diesem Falle unnöthig. Was den Einfuhrzoll auf Literatur- und Kunstwerke betrifft, so sollen in Frankreich erschienene Werke, wenn ein Theil derselben ursprünglich englisches Werk ist, gleich französischen Wie- dcrabdrückcn englischer Werke behandelt werden, wenn das Volumen des dazu gehörigen französischen Originals nicht wenigstens der Re produclion aus dem englischen Original gleichkommt. (L. Z.) Zur Gesetzgebung des literarischen EigenthumS. Frankreich und England haben einen Vertrag über das geistige Eigcnthum mit einander abgeschlossen. Spanien und Frankreich waren im Begriff dies zu thun; die Sache wurde aber verschoben, weil Frankreich sich größere Vortheile aneignen wollte- Gewiß wer den neue Verhandlungen wieder angcknüpst und der Abschluß im Interesse beider Lander erfolgen. — In Deutschland, wo die Literatur am Reichsten, und wohl auch die Elastischste genannt werden darf, ist der Zustand der literarischen Gesetzgebung theilwcise noch in chaotischer Verwirrung. Warum hält es so schwer, daß ein Gesetz für das ge stimmte Deutschland zur Geltung kommt? Wer das Unglück hatte, ei nen Nachdrucksprozeß zu bestehen, wird den Conflict derartiger Ge setze in den verschiedenen deutschen Staaten kennen. WähGcnd in Preußen voller Schutz, ist in Braunschweig, Hessen-Darmstadt kein Haltpunkt, und daran sind z. B. nicht die Nachdrucksgesetze in den verschiedenen Ländern allein Schuld, obgleich cs einige jämmerliche gicbt, sondern die Verhältnisse und Beziehungen der allgemeinen als auch verschiedener civilrechtlicher Fragen der Einzclstaatcn zu einander. Es ist Sache des Börsenvorstandes eine Denkschrift darüber an den Bundestag zu bringen, und kein kleines Verdienst für ihn, wenn er ein einziges Gesetz für ganz Deutschland darüber durch seine Ver wendung zu Stande bringt. Die Sache ist ja einfach; das preußi sche, mit geringen Verbesserungen, reicht aus. Alsdann wäre aber auch die internationale Rechtsfrage zur Sprache zu bringen, und zwar in solcher Art, wie es für ein Volk sich geziemt, welches von dem Auslande das Gelehrte und das der Denker genannt wird. — K. M- Die Trägheit im süddeutschen Buchhändler-Verein. Schon fangen einzelne Handlungen an entweder Frankfurt oder Stuttgart als Eommissionsplätze aufzugcben; andere werden folgen, und wenn gar von welchen Leipzig als einziger Eommissionsplatz ge wählt wird, dann ist cs für Schaffung einer gültigen Norm zu spät, und so viele Ausnahmen sind alsdann eingeführt, daß Niemand mehr weiß, wohin er seine Sendungen zu dirigircn hat. Es wäre Zeit, daß endlich eine Verständigung statt fände, und das süddeutsche Commis sionswesen entweder nach Frankfurt oder nach Stuttgart ausschließ lich verlegt würde. Möchte dies Wort der Erinnerung nicht umsonst gesprochen sein. Die Nurcrstübnngscassc des Leipziger Buchhandlungö-Gchülfen- VcreinS. Als im Jahre 1849 in dem Leipziger Buchhandlungsgehülfcn- Vercin die Idee einer Unterstützungscassc für hülfsbedürftigc Colle ge« in Anregung gebracht wurde, fand dieselbe eine so vielseitige und rege Theilnahme, daß ihre Verwirklichung bald gesichert war. Die Unterstützungscassc hat sich seitdem des besten Bestehens, Wach sens und Wirkens zu erfreuen gehabt, worüber auch die Mitglieder des Buchhandlungsgchülfen-Vcreins durch die statutcnmäß in seinen Generalversammlungen ihm alljährlich vorgelegtcn Rechnungsberichle seiner Zeit Kunde erhalten haben. Um nun aber auch alle übrigen Beförderer und Freunde dieser guten Sache darüber in Kennlniß zu erhalten, ist cs dem Unterzeich neten Comite der Casse eine erfreuliche Pflicht gewesen, jetzt nach Ablauf des dritten Jahres ihres Bestehens, in Nachstehendem die sämmtlichen bisherigen Einnahmen und Ausgaben in kurzer Ucber- sicht zusammen zu stellen, welche am Schlüsse des Jahres 1851 den ansehnlichen Besitzstand von 517. Thlr. 20 Ngr., einschließlich in Staatspapieren angelegter Thlr. 450. — nachweist. Mit dem herzlichsten Danke für alle Diejenigen, welche da- gute Werk bisher so bereitwillig und thätig fördern halfen, vereinigt der Buchhandlungsgchülfen-Verein den angelegentlichen Wunsch, daß diese Mittheilung namentlich auch dahin wirken möge, der Un- terstützungscasse noch weitere, recht zahlreiche Freunde und Beitra gende .zuzuführen, damit das Werk, welches derselbe mit Liebe schuf, und mit fortdauernder Mühewaltung pflegt, sich immer segensreicher entfalte und die Casse durch stets wachsende Theilnahme mehr und mehr in den Stand gesetzt werde, ihr Ziel, hülfsbedürftigc und unverschuldet in Noth ge kommene Gchülfen zu unterstützen, zu verfolgen und möglichst zu erreichen. Anmeldungen des Beitritts haben bei dem mituntcrzeichnetcn Cassirer, Herrn Gustav Kluge in der Georg Wigand'schen Buch handlung zu geschehen. Lcipzig, im Januar 1852. Der Comit«- für die Unterstützungscassc des Leipziger Buchbandlungsgchülscn Vereins. Hermann Franckc, Vorsitzender. Otto Holtze. Gustav Kluge, Cassirer. Alexander Lißner. Beruh. Schlick. Franz Wagner. Ucbcrsicbt der Einnahme und Ausgabe der llntcrstntzungscastc des Leipziger B u ch h a n d l u n g s geh ü l fe n - D er ei ns in den Jahren 1849 bis 1851. An Geschenken: Einnahme. Im Jahre 1849. 3 L 10 Thaler 12-5 11-3 20-2 Thlr. 30 — - 60 — - 33 - 40 — - 29 — An Jahresbeiträgen: Geschenke in «umma i5yir. l ä 6 Thlr. . . Thlr. 6 — 1-5 - . . - 5 — 1 - 3 - . . - 3 — 7 - 2 - . . - 14 — 108-1 - . . - 108 — I - 20 Ngr. . . - — 20 Jahresbeiträge in Summa Thlr. 136 20 An Zinsen von angekauften Thlr. 200 — Kbn. Sachs. Staatspapier lat. .4. dio. 1340 b, vom 28. August bis 30. September 1849 ä 5 An Geschenken: An Jahresbeiträgen: Im Jahre 1850. 2 1 1 1 6 94 1 1 S 5 3 z 1 20 Thlr. Ngr. . . Thlr. 6 — . . - 5 — 3 — - 12 — 94 — — 20 Thlr. Thlr. Jahresbeträge in Summa Thlr 120
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