Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1852
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- 1852-01-23
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- 23.01.1852
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90 Inhalts ist, daß er durch Verbreitung desselben zur Rechenschaft ge zogen werden könne. Wenn dies auch nicht mit klaren Worten gesagt ist, so liegt diese Auslegung doch offen in beinahe jedem Paragraphen des Gesetzes. Wie schwer selbst für den Gebildetsten es ist, hierbei das richtige Urtheil zu fällen, ist schon vielfach anerkannt. Wie würde aber ein Buchhandler, dessen Schulbildung mangelhaft, vor einem solchen Gesetze bestehen? Durch das neue Preßgesetz verlangt der Staat indircct eine höhere Schulbildung bei Buchhändlern, und ist es daher ein großer Mangel im Prüfungs-Gesetze, der Schulbildung so ganz und gar nicht zu gedenken. 6. dl. Achtung vor Schaden! Der Verlängerungstermin zum Umtausch der Schwa rzburg- Rudolst. Cassenanweis. vom Jahre 1828, ist bis zum 15. Febr. s. o. angesetzt. Dies zur Nachricht für die, welche noch davon in Händen haben. Der vielen nachgemachten wegen ist es jedoch nicht überflüssig, sich l.it. u. Nr. der einzusendenden zu merken. R. Fr. Rüge. Es ist ganz recht, daß immer wieder darauf hingewiesen wird, die für das Börsenblatt bestimmten Bücheranzeigen deutlich zu schreiben, aber die Einsender und die Leser können auch verlangen, daß trotzdem die Eorreclur von Jemand besorgt wird, der Bücher- kenntniß genug hat, um Verstöße bei bekannten Namen und Titeln zu vermeiden, wie sie nicht selten Vorkommen. — Werden Belege verlangt, so stehen sie zu Diensten. 8pooääus. Wir danken, hierin auch endlich von anderer Seite unterstützt zu werden und verweisen auf unsere wiederholten, leider vergeblichen Klagen, denn es ist bei den oft unentzifferbaren Hieroglyphen und der kurzen Zeit, die gegeben ist, um die Corrccturen zu lesen, nickt möglich, Alles nachzuschlagen, wenn auch die literar. Hilfsmittel aller Länder zu Gebote ständen. Die Redaction. MrScelle. Im Druck und Verlag des Derlags-Eomptoir zu Grimma und Leipzig ist kürzlich folgendes Buch erschienen: „Kurmark und Kau kasus oder das Geheimniß. Von Talvj (Mrs. Robertson, geb. T. A. L. von Jacob). Aus dem Englischen übertragen von W- M. Drug ulin" l2 Thle.). Mit diesem Buche hat es folgende be sondere Bcwandtniß. Das Original, nach welchem diese Uebcr- setzung angefertigt worden, erschien 1850 zu Neunork unter dem Titel: „Helai-E. or Ibe uorevesleä secret. X wie. Lx Irivj." Hieraus ist ersichtlich, daß für die deutsche Uebersetzung der Titel willkürlich verändert worden, was jedenfalls eine Rüge verdient. Sodann müssen wir bemerken, daß, wenn der Uebersetzer zu dem Autornamen guten Klanges den bürgerlichen der verehrten Ver fasserin erklärend hinzufügen wollte, er wenigstens diesen richtig hätte angeben sollen, nicht Robertson, sondern Robinson. Nun aber kommt die Hauptsache! Das angebliche englische Original ist selbst nur eine Uebersetzung aus dem Deutschen, das Buch ist von der deutschen Verfasserin ursprünglich deutsch geschrieben, und aus ihrem deutschen Manuscript von ebenso berechtigter als kundiger Hand in Amerika (dem neuen Vaterlande der Verfasserin) in's Englische übersetzt worden. Das deutsche Original und diese Uebersetzung sollten zu gleicher Zeit erscheinen, aber durch Zufälle, die außerhalb des literarischen Bereichs lagen (ksbevt sus ksts libelli!) wurde der Druck des deutschen Originals bisher verzögert, während die Ueber setzung an's Licht trat, binnen einem Jahre drei Auflagen, aber ^7 auch das Mißgeschick erlebte, zurück in's Deutsche übersetzt zu werden. Der echte Originaltext wird nun demnächst unter dem Titel: „He loise oder Eigensinn des Herzens" (Leipzig, Brockhaus) erscheinen. Die Verfasserin, als geistreiche und gelehrte Schriftstellerin unter dem Namen Talvj rühmlichst bekannt, ist vor Kurzem wieder zum Besuch nach Europa gekommen und hält sich gegenwärtig in Berlin auf. Wien, 23. December I8ZI. Mit hohem Erlasse des K. K. Militär-Gouvernements vom 11., 19- und 23. December sind nachstehende Werke mit Verbot belegt worden: Fereal, Geheimnisse der Inquisition. 2. Aufl. Leipzig 1848. Neue deutsche Zeitbilder. 3. Abth. Elisabeth Neumann. Roman in 3 Bdn. Bremen 1852. Geisler. Untersuchungen über Thierstaaten, von Karl Vogt. Frankfurt a. M. 1851. Literarische Anstalt. Del llinnovsmeolo civile ä'llslis psr V. Uioberti. 7om. I. ksrizi 1851. 6. klocos. Schutz- und Trutzbüchlein für lustige und traurige Brüder, von H. v. Steinach. Dacmstadt 1851. Schäffer. Emanuel Schall; ein histor- Roman. Hannover 1851. Rümpler- Ein Ungarheld; Erzählung in 3 Gesängen, von O- Falke. Bremen 1852. Geisler. Die Religion unserer Zeit, von A. Rüge. Leipzig 1849. Derlagsbureau. Meyer's Universum. XIV. Bd. 8. Lsg. Hildburghausen. Bibliogra phisches Institut. . Geschichte des deutschen Volkes für das deutsche Volk, von Her. Rau. Heidelberg 1851. Jul. Groos. Judas Jscharioth; ein dramatisches Gedicht in 5 Abtheil. Berlin 1851. Allgem. deutsche Derlagsanstalt- Die Triarier Strauß, Feuerbach und Rüge. Kassel 1852. Raabe. Algernon, Pfaff und Priester. Meißen. Goedsche. Zimmermann, die englische Revolution. 1-Lfg Darmstadt. Leske. Parallelen. 2. Aufl. Leipzig. Köhler. Das Pfarrhaus zu Hallungen; eine Zeitnovelle von Storch. Berlin 1851. Germania; die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des deut schen Volkes. 1. Bd. Leipzig. Avenarius u. M- Die Lehre Jesu mit seinen eigenen Aussprüchen zusammen gestellt. Leipzig. Kollmann. Heimkehr vom Himmel zur Erde, von Fr. Schmidt. Stuttgart 1851. Der Prophet von Nazareth, von H. Loose. Tübingen. E Riecker. Enthüllungen aus Oesterreichs jüngster Vergangenheit. Hamburg 1849. Hoffmann u. Eampe. Mit demselben hohen Erlasse wurde folgenden 2 Werken die Debits-Erlaubniß unter der Bedingung ertheilt, daß sie weder aus gelegt noch angekündigt werden dürfen: Die Preußische Revolution, von Ad. Slahr. 2. Aufl. Oldenburg. Stalling. Adam und Eva; eine Idylle in 7 Gesängen, von M. Hartmann- Leipzig. Herbig. München, 12. Januar I8Z2. Heule wurde die bei B. F. Voigt in Weimar erschienene Schrift: „Maria Monk, die schwarze Nonne", polizeilich mit Beschlag belegt. Todesfall. So eben geht uns die Nachricht zu, daß am 22 December v. I. Herr Bruno Wilhelm Schneider, Besitzer der Firma
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