Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1868
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- Ausgabe
- Band
- 1868-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1868
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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3196 Nichtamtlicher Theil. 266, 16. November. sich lenkt, so bietet sich uns noch eine besondere Veranlassung, unsern Lesern in der nachfolgenden Darstellung einen Uebcrblick über das- -selbe zu geben, in dem Umstande dar, daß unsere „JllustriiteZeitung" seit ihrem Erscheinen, also nun seit 25Jahren, aus denPrcsfen dieser Officin hcrvorgegangen ist und der Firma F. A. Brockhaus somit ein berechtigter Anthcil an den Erfolgen des genannten Blattes zufällt. Das Areal des gesammten Grundstücks nimmt einen Flächen raum von 37,000 Quadratcllcn ein und ist durch die im Laufe der Zeit entstandenen Neubaue in zwei große Höfe getheilt. Das an der Querstraße gelegene Vorbergebäude enthält in den Parterrcräumen die Comptoirs der Verlagshandlung und des Commissionsgeschäfts, ihm schließen sich an beiden Seiten des ersten Hofes die Gebäude an, welche nach Süden die Handlager und Packlocale der Verlagshand lung sowie die Comptoirs und Lager des Sortiments und Anti- guariums und nach Norden die Ateliers der Geographisch-artistischen Anstalt sowie der Xylographischen Anstalt enthalten. Das große Quergebäude, welches den ersten Hof abschließt, vereinigt in sich die gesammten Locale der Druckerei, des Papierlagers und der Buchbin derei. Die nördlich gelegene Hälfte des Druckcreigebäudes, welches durch einen Neubau bis zur Dörricnstraßc fortgeführl worden ist, enthält im Souterrain die Lager unbedruckler Papiere, an die sich die Locale für das Feuchten derselben, für das Waschen der Formen und für das Gießen der Walzen anschließen. Im hohen Parterre befindet sich der Saal für die Schnellpressen und in der ersten Etage der Setzersaal. Jeder von diesen beiden Sälen, welche die ganze Tiefe des Gebäudes ernnehmen und von beiden Seiten das volle Tageslicht erhalten, hat einen Flächenraum von 7350 Quadratfuß und eine Länge von 150 Fuß. Ein Hauptgang in der Mitte derselben, durch eine Doppelreihe eiserner Säulen getragen, scheidet sie in zweiHälften und bietet einen ebenso großartigen perspectiven Uebcrblick wie ein äußerst bewegtes Bild regen Geschäftslebens und productiver Tätig keit dar. In der zweiten Etage breiten sich die weiten Räume der Bücherstube aus, an die sich die Locale der Buchbinderei anschließen, während der Trockenboden im Dachgeschoß des Gebäudes einen Flächenraum von 15,300 Quadratfuß und eine Länge von 300 Fuß einnimmt. Der Verkehr für den Transport des Papiers und der Druckformen wird durch einen mittelst Dampfkraft getriebenen Auf zug unterhalten, welcher die Lasten mit großer Leichtigkeit durch alle Etagen führt. Sämmtliche Locale sind mit Wasserleitung versehen und werden durch Wasserdämpfe erwärmt. In dem südlich gelegenen Theilc des Druckereigebäudes befinden sich die Redactions- und Sehcrlocale der Deutschen Allgemeinen Zeitung, die Redactionen des Conversations-Lcrikons und der Blätter für literarische Unter haltung, die Correctorcnzimmer und das Comptoir für die technischen Geschäftszweige. Das im zweiten Hofe am südlichen Theile gelegene Seiten gebäude, welches mit dem Druckereigebäude durch einen überbauten Gang verbunden ist, enthält die Schriftgießerei, die Stereotypie, die Galvanoplastische Anstalt, die Schriftschneidcrei, Graviranstalt und die Mechanische Werkstätte. An der nördlich gelegenen Seite des zweiten Hofes erhebt sich ein (noch im Bau begriffenes) Garten haus, umgeben von freundlichen Gartenanlagc». Dieser zweite Hof wird durch das imposante Lagerhaus abgeschlossen, dessen Einrich tung wir später schildern werden. Den noch übrig bleibenden östlich gelegenen Theil des Grund stücks an der Salomonstraße wird ein noch im Bau begriffenes Wohnhaus einnehmen. Sämmtliche Geschäftslocale des ganzen Grundstücks werden Lurch 700 Gasflammen erleuchtet, deren Gasverbrauch einen jähr lichen Aufwand von circa 3000 Thlr. verursacht. (Schluß folgt in Nr. 268.) Miscellen. Altona, 7. Novbr. In der gestrigen Sitzung der hiesigen Strafkammer wurde das Erkenntniß in der Anklage gegen den hie sigen Verlagsbuchhändler Aug. Prinz publicirl. Es lautet auf 40 Thlr. Geldbuße, event. 14 Tage Gefängniß und Confiscatton der obscönen Schriften. Zur neuen Gewcrbefreiheit. — So freudig man auf der einen Seite die Befreiung des Buchhandels von lästigen Fesseln begrüßen muß, so schwer wird man anderseits in der nächsten Zeit hier und da die verwirrenden Folgen der größeren Freiheit zu empfinden haben. Der Zudrang zu dem in den Augen des Publi- cums noch vielfach für äußerst lucrativ geltenden Buchhandel wird wahrscheinlich kein geringer sein und werden namentlich mittlere und kleinere Existenzen davon betroffen werden. Eine Illustration dazu liefert der hiesige Platz. Vor mehreren Wochen tauchte hier ein neues Geschäft auf in Kaffee, Zucker, Schreibmaterialien, Sticke reien rc., dem der Besitzer seit Anfang d.Mts. noch eine Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung hinzugefügt hat. Diesen Zweig des viel seitigen Geschäftes assortirt dem Vernehmen nach die C. Luckhardt'sche Buchhandlung in Cassel und auf dieses Verhältniß ist wohl, beiläufig bemerkt, die von der genannten Handlung in Nr. 239 des Börsen blattes erlassene Anzeige von der Begründung einer Filiale in Esch- Wege unter ihrer Firma zu beziehen, da ein Geschäft wie das an- gezeigtc zur Zeit hier nicht eristirt, auch schwer anzunehmcn ist, daß die genannte Buchhandlung die bestehenden Geschäfte um ein weiteres zu vermehren beabsichtigt, an einem Platze, für welchen nach allge meinem Urtheile eine aufmerksame Handlung mehr als ausreichend ist. Es steht schlimm um den Buchhandel, namentlich an kleineren Plätzen, wenn solche Beispiele, wie kaum zu bezweifeln, Nachahmung finden; besonders schlimm, wenn sonst geachtete Geschäfte sich hcrbei- lassen, dem Buchhandel mehr oder weniger fremdartige Elemente zu zuführen, oder es gar unternehmen, Filialgeschäfte auf solchem Ter rain zu begründen, wo es sich nicht sowohl darum handeln kann, dein Absatz neue Wege zu erschließen, oder die vorhandenen besser zu cul- tiviren, als vielmehr durch Schmälerung der mühsam errungenen Existenz benachbarter kleinerer College» festen Fuß zu fassen. Frei heit ist nicht Willkür, nicht Vorgehen ohne alle Berücksichtigung der Verhältnisse. A. Roßbach in Eschwege. Entgegnung auf^die Anfrage in Nr. 260 d. Bl. — Die „Bremer Nachrichten" sind ein reines Localblatt. Wenn ich also darin anzcige: „Bazar-Erpeditiou: Friedr. Kaiscr's Buchhand lung", so sollte ich meinen, dies bezöge sich eben nur auf Bremen. Ich glaube nicht, daß Hr. L. v. Schäfer-Voit dadurch in seinen Rechten verletzt wird, glaube aber, daß Hr. v. Schäfer-Voit es gerne sieht, wenn ich mich ferner lebhaft für seinen Bazar verwende. Ich sehe nicht ein, warum meine Concurrenten nicht ebenso anzeigen könnten. Das Inserat ist kurz und bündig und schadet gewiß nicht. — Ano nyme Einsender scheinen sich darin zu gefallen, meine hiesigen In serate zur weiteren Kenntniß der löbl. Börsenmitglieder zu bringen. So enthält Nr.233 des Börsenblattes die Notiz: „Neue Art von „Schleuderei. In den Bremer Blättern liest man folgende An zeige: »Die Jllustrirte Welt. Die Abonnenten auf den 1669er „Jahrgang erhalten ein Heft gratis! n. s. w.«" Diese Anzeige habe ich in hiesigen Blättern einmal abdrucken lassen, und darauf zur besseren Verständigung für das Publicum ferner mehrere Male insc- rirt: „Abonnenten auf die Jll. Welt, welche den Jahrgang voraus bezahlen, erhalten das soeben erschienene erste Heft gratis." Ich finde darin keine „Neue Art von Schleuderei." Jeder möge selbst rechnen! Friede. Kaiser in Bremen.
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