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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1910
- Strukturtyp
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- 1910-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1910
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- Deutsch
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»U 19, 25, Januar 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1033 Thomsons,sämtliche Trauerspiele. 1756 4.50(1885) 26.— G. E. Lessing, Fabeln 3.— (1884) — 38.— Philothas. 1759 10.— (1884, — 22.— Logaus, Sinngedichte. 1759 5.—(1873) — 53.— Theater des Herrn Diderot. 1760 6.—(1871) — 33.— Leben des Sophokles 3.— (1865) — 8.— Laokoon. 1766 12.—(1875) — 65.— Lustspiele. 1767 2.— (1883) — 81.— Minna von Barnhelm. 1767 22.—(1889) — 455.— — do. 2. Auflage. 1770 —.50 (1882) — 25.— Hamb. Dramaturgie (Cramer 1767/69) 15.—(1885) 57.— Briefe antiquar. Inhalts. 1768 2.50(1879) — 19.— — über die Tanzkunst. 1769 6.—(1886) — 68.— WiedieAltend.Todgebildet. 1769 2.—(1869) — 31.— Herengarius TuronsNsis. 1770 2.—(1883) — 8.50 Gedichte des Scultetus. 1771 1.50 (1873) — 17.— Trauerspiele. 1772 2.—(1880) — 26.— Emilia Galotti. 1772. 1. Druck 2.—(1861) — 41.— — do. 2. Druck —.30(1865) — 30.— Emilia Galotti. 1803. (Wolf.) gr. 4°. 3.—(1874) 39.— Vom Alter d. Ölmalerei. 1774 1.—(1886) — 18.— Philosophische Aufsätze v. K. W. Jerusalem. 1776 1.50(1881) 14.— Ernst und Falk. 1778/80 8.—(1874) — 70.— Erziehung des Menschen geschlechts. 1780 1.25 (1884) — 15 — Ich könnte das Verzeichnis noch weiter fortsetzen, möchte aber nicht ermüden. Für uns Buchhändler ist diese un glaubliche Steigerung der Preise sicher von Interesse. Nur eins noch — die folgenden Schriften: Über den Beweis der Kraft; Das Testament Johannis; Eine Duplik; Eine Parabel; Axiomata und Anti-Goeze I—XI. kaufte ich im Jahre 1862 für einen Taler gleich 3 Dieselben Schriften sind in der genannten Auktion siir 50 versteigert worden. Kiel, 19. Januar 1910 Paul Toeche. Das Verhängen der Schaufenster an Sonn- und Feiertagen. (Vgl. Nr. 18 d. Bl.) Aus der 26. Sitzung der II. Sächsischen Kammer am 21. d. M-, in der zwei Petitionen um Beseitigung des Verbots der Schau stellung von Waren in Schaufenstern an Sonn- und Festtagen zur Beratung kamen, sei hier (nach der Landtagsbeilage der Leipziger Zeitung) das Folgende mitgeteilt: Tagesordnung: 1. Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Be schwerde- und Petitionsdeputation über die Petition von In habern offener Ladengeschäfte in Zwickau um Aufhebung der Verordnung vom 10. September 1870, das Verhängen der Schaufenster an Sonn- und Festtagen betreffend. 2. Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Be schwerde- und Petitionsdeputation über die Petition des Säch sischen Verkehrsverbands in Leipzig wegen Aufhebung des § 3 Absatz 5 des Gesetzes, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier be treffend, vom 10. September 1870. Mit Zustimmung der Kammer werden die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung gleichzeitig behandelt. Das Wort erhält der Berichterstatter Abgeordneter Braun (natlib.): Die Petenten, und zwar der Verband offener Ladengeschäfts inhaber in Zwickau, bäten: Die Kammer möge für eine Aufhebung der sächsischen Ver ordnung vom 10. September 1870, daß alle Schaufenster an Sonn- und Festtagen zu verhängen seien, eintreten. Unter den Gründen, welche die Petenten anführten, sei u. a. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. hervorzuheben, daß die Schaufenster der Spiegel eines moderne« Geschäfts seien, und daß, wenn man die Schaufenster verhänge, das in den Schaufenstern investierte Kapital ein totes Kapital sei, daß das kirchliche Gepräge durch das Verhängen der Schau fenster nicht gewönne, sondern daß ein düsteres Straßenbild ent stehe, daß selbst kirchliche Behörden ihre Bedenken gegen das Offenhalten der Schaufenster an den Sonntagen hätten fallen lassen, und daß die Sonntagsruhe durch das Verhängen der Schaufenster nicht begünstigt werde, weil die Schaufenster in der Regel in den Nächten vor, dem Sonntage offen seien und früh erst geschlossen werden müßten, und daß namentlich auch in den Orten, wo zu gewissen Stunden des Tages die Verkaufsläden ge öffnet seien, das periodische Verschließen der Schaufenster bloß dem Personal Arbeit verursache. Die beiden Petitionen selbst seien alte Bekannte; denn zu wiederholten Malen seien sie im sächsischen Landtage verhandelt worden. Er wolle nicht auf die allerfrühesten Verhandlungen zurückgehen, möchte aber zunächst zurückgreifen auf die Verhand lungen aus dem Jahre 1903 und 1904. Damals seien diese Petitionen vom Leipziger Verkehrsverein ausgegangen. Die Beschwerde- und Petitionsdeputation der Zweiten Kammer habe damals gegen den Willen der Regierung beschlossen, bei der Kammer zu beantragen, die Petition der Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Die Kammer sei dem damals einstimmig beigetreten. In der Ersten Kammer sei die Petition in jenem Landtag nicht zur Verhandlung gekommen. Sie fei aber im Landtag 1906/06 wiedergekehrt, und zwar sei sie damals vom Schutzverbande für Handel und Gewerbe ausgegangen. Sie sei zunächst an die Erste Kammer gekommen. Die Deputation der Ersten Kammer habe beim Plenum beantragt, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Dem hätten jedoch Oberbürgermeister Keil und Oberbürgermeister Or. Tröndlin in sehr lebhafter Weise widersprochen und beantragt, die Petition der Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Der Oberhofprediger v. Acker mann habe zu dieser Frage Stellung genommen und gesagt, daß die Kirche wohl kein Bedenken haben werde, wenn die Schau fenster nach Beendigung des Hauptgottesdienstes geöffnet würden. Er habe ungefähr wörtlich ausgeführt: er halte das kirchliche Interesse nicht für so schwerwiegend, daß es gegen volkswirtschaft liche Interessen von größerem Gewicht ins Feld geführt werden könne. Die Erste Kammer habe danach gegen 8 Stimmen be schlossen, die Petition der Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. In der Zweiten Kammer habe man kommis sarische Beratung beschlossen und sich wiederum einen Regierungs kommissar erbeten. Die Regierung sei auf ihrem früheren ab lehnenden Standpunkte bestehen geblieben. Die Beschwerde deputation der Zweiten Kammer habe aber wiederum, und diesmal analog dem Beschlüsse der Ersten Kammer, beschlossen, die Petition der Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Ohne Debatte sei nach kurzen Erläuterungen in der Kammer einstimmig dem Deputationsantrage beigetreten worden. Nunmehr sei der Gegenstand in der evangelisch lutherischen Landessynode im Jahre 1906 zur Verhandlung ge kommen. Es habe eine Gegenpetition der Lukas- und Kreuz kirchengemeinde zu Dresden mit einer Anzahl Anschlußpetitionen Vorgelegen, die das Kirchenregiment auffordern sollte, bei der Staatsregierung vorstellig zu werden, daß man der Petition, wie sie in den Kammern beschlossen worden sei, nicht stattgeben möge. Der Referent der Deputation habe damals gesagt: es habe die Zweite Kammer im Drange der Geschäfte, ohne sich die Sache recht zu überlegen, einen zustimmenden Beschluß gefaßt. Dem sei natürlich vou den der Synode angehörenden Kammer mitgliedern widersprochen worden. Schließlich sei von dem jetzigen Abgeordneten vr. Löbner und dem Synodalen Mettich beantragt worden, diese Gegenpetition der Staatsregierung nicht zur Berücksichtigung, sondern zur Kenntnisnahme zu überweisen. Es habe dann auch die Deputation in der Synode ihren Deputationsantrag abgeändert und selbst ihren Antrag so weit reduziert, da; die Petition nur zur Kenntnisnahme überwiesen wurde. 1907 sei wiederum eine Petition an die Ständeversamm lung gekommen, und zwar vom Verbände Sächsischer Gewerbe- und Handelskammern. Man habe damals wiederum kommissa rische Beratung beschlossen. Die Staatsregierung habe sich auf ihre früheren Erklärungen bezogen. In der Deputation habe 135
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