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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1910
- Strukturtyp
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- 1910-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1910
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- Deutsch
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19, 25. Januar 1910. Mchtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1035 gerade am Sonntag eine erhöhte Arbeitslast erwächst, sondern es sind auch die Gewerbetreibenden selbst, die Kaufleute, die sich gegen die Aufhebung des Verbots wenden. In der außer ordentlichen Beilage im »Dresdner Anzeiger« vom 23. September 1906 finden Sie nicht nur die Petitionen abgedruckt, die seinerzeit bei dem Stadtverordnetenkollegium eingegangen sind, sondern auch die Verhandlungen, die damals geschwebt haben. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß dort insbesondere eine Eingabe des Schutzverbandes für Handel und Gewerbe abgedruckt ist, die auf die Gefahren aufmerksam macht, die die Aufhebung des Verbots speziell für die Kleingewerbetreibenden zur Folge haben müßte. Darin wird gesagt: »Man wende nicht ein, daß es diesem (nämlich dem Mittel stand) ja auch gestattet sei, in gleicher Weise des Sonntags seine Waren zur Schau zu stellen. Selbst wenn er dies tut, so bleibt er immer im Nachteil, denn seine Verkaufsstellen liegen selten an den Hauptplätzen und Hauptstraßen, an denen er die hohen Ladenmieten weder erschwingen, noch verdienen kann. Und der Sonntagsspaziergänger, der auf Güte und Preis der Waren aufmerksam gemacht werden soll, wird kaum dem kleinen Laden, der kleinen Auslage zuliebe sich in die Neben straßen Dresdens oder sonst einer Großstadt verlieren. »Dazu kommt noch in den langen Wintermonaten die not wendige Beleuchtung des Schaufensters, eventuell eine erhöhte Glasversicherung — denn wenn das Geschäftslokal unbeauf sichtigt ist, dürfte die Gefahrenklasse eine höhere werden —, alles Spesen, die zu dem überaus fraglichen Nutzen in gar keinem Verhältnis stehen. »Der hauptsächlichste Grund aber, gegen das Osfenlassen Front zu machen, liegt in dem damit verbundenen tatsächlichen Durchbrechen der Sonntagsruhe.« In ähnlichem Sinne spricht sich auch der Berichterstatter der damaligen Minderheit aus; er macht besonders auf die Vorteile aufmerksam, die den Warenhäusern und Basaren erwachsen würden, und sagt: »Also, meine Herren, für mich ist es zweifellos, daß durch das Offenhalten der Schaufenster die Geschäfte des Zentrums der Stadt gewinnen und die in den Seitenstraßen und Vor städten verlieren werden. So ist es selbstverständlich auch mit dem Werte der Läden. Die Werte der Läden im Zentrum werden weiter steigen und die in den Vorstädten und Seiten straßen werden selbstverständlich an Wert verlieren. Die großen Geschäfte, meine Herren, tragen die dadurch entstehenden Spesen leicht, aber dem Mittelstände werden sie schwer.« Die Folge der damaligen Verhandlungen im Stadtverord netenkollegium war die, daß das Gutachten der Minderheit, das sich gegen die Aufhebung des Verbots aussprach, von der Mehr heit des Plenums angenommen wurde. Nun will ich ja nicht verschweigen, daß auf der im Jahre 1905 in Döbeln abgehaltenen Versammlung des Sächsischen Ge werbe- und Handwerkervereins sich die Majorität für die Auf hebung ausgesprochen hat. Aber den 65 Stimmen, die für die Aufhebung waren, stehen 39 Stimmen gegenüber, die für die Beibehaltung der gesetzlichen Bestimmung eingetreten sind. Das ist doch immerhin eine sehr beachtliche Minorität; und aus den Berichten, die wir damals erhalten haben, geht hervor, daß unter der Majorität doch verschiedene Leute gewesen sind, deren Reden den Eindruck gemacht haben, als hofften sie, daß mit der Auf hebung des Verbots, die Schaufenster zu schließen, ihnen gleich zeitig die Möglichkeit gegeben wäre, auch ihre Läden offen zu halten. Beachtlich scheint mir, daß in der damaligen Versamm lung sämtliche Großstädte gegen die Aufhebung des Verbots gewesen sind. Der Herr Vorredner hat vorhin das Gutachten der Handels kammer Plauen angeführt, die sich einstimmig für die Aufhebung des Verbots ausgesprochen hat. Ich kann mich demgegenüber auf das Gutachten der Handelskammer Dresden berufen, die sich ihrerseits einstimmig gegen die Aufhebung ausgesprochen hat. Die Handelskammer Dresden hat damals auch Geschäftsleute ge fragt, und von den befragten Geschäftsleuten haben sich 40 für die Aufhebung und 110 für die Beibehaltung des Verbots aus gesprochen. Daraufhin hat sich die Handelskammer einstimmig für die Beibehaltung der gesetzlichen Bestimmung erklärt. Die Gründe, die dafür angegeben werden, sind dieselben, die ich bereits vorgetragen habe. Noch energischer spricht sich die Gewerbekammer aus. In einem Gutachten vom 7. Juni 1906 wird die Aufhebung des Ver botes geradezu als eine große Schädigung namentlich der Klein gewerbetreibenden bezeichnet. Das Ergebnis der damals von der Stadt Zittau eingeleiteten Umfrage war also, daß unter den Städten mit Revidierter Städteordnung sich überhaupt nur 20 für die Aufhebung des Verbotes ausgesprochen haben und daß ins besondere die großen Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Freiberg für die Beibehaltung des Verbotes eingetreten sind. Von 136 Gewerbevereinen haben sich nur 32 für die Aufhebung aus gesprochen, von 1243 Innungen nur 5. Man kann also meiner Ansicht nach nicht behaupten, daß die Aufhebung des Verbotes eine Forderung des gesamten Gewerbestandes ist, daß sie im Interesse des gesamten Gewerbestandes liege. Mir scheint es vielmehr, daß den einzigen Vorteil oder den Hauptvorteil einer Aufhebung des Verbotes nur die Basare und Warenhäuser davon tragen würden, denen die Reklame dadurch erleichtert werden würde. Nun ist ja das Recht der Reklame gewiß niemandem zu be streiten. Die Reklame hat ihre volkswirtschaftliche Bedeutung, aber ein Recht auf unbegrenzte schrankenlose Reklame kann doch nicht in dem Sinne anerkannt werden, daß diesem Rechte gegenüber alle anderen Rücksichten zu schweigen haben. Denn man muß sich vergegenwärtigen, daß die Wirkung der Re klame, abgesehen von den Fällen, wo durch die Reklame neue Erfindungen bekannt werden, doch nur darin besteht, daß eine Verschiebung in der Person des Verkäufers eintritt. Will jemand etwas kaufen, so findet er es gewiß auch ohne sich von der Re klame Rat zu erholen bei den soliden Geschäften. Die Reklame hat also in der Hauptsache nur die Wirkung, daß der Käufer von einem Geschäfte abgelockt und veranlaßt wird, sich an ein anderes Geschäft zu wenden. Nun noch ein Wort vom Standpunkt der allgemeinen Volks sitte! Es ist ja richtig, daß das Verbot des Schließens der Schau fenster nach der ganzen gesetzlichen Disposition einen Bestandteil der Sonntagsheiligung bildet; aber hier deckt sich eben das gesetz liche Verbot, welches die Sonntagsheiligung bezweckt, mit den Be dürfnissen der Volkssitte, mit den Bedürfnissen einer wirklich durch geführten Sonntagsruhe. Gewiß entspricht eine puritanische Durch führung der Sonntagsruhe nicht unserem Volkscharakter, und die Regierung denkt nicht daran, in dieser Beziehung irgendwelche Verschärfung eintreten zu lassen. Aber ich meine, unser Volk will sich auch seinen Sonntag und seine Sonntagsruhe, wie sie nun einmal besteht, nicht rauben lassen. Die Sonntagsruhe besteht meiner Ansicht nach nicht darin, daß der einzelne Mensch an einem bestimmten Tage seinen freien Tag hat, keine Arbeit zu leisten braucht; sondern ihr Wert liegt in einem gewissen gemein schaftlichen Gefühl, daß dieser Tag herausgehoben wird aus der Reihe der übrigen Tage. Wenn wir sechs Tage in der Woche hintereinander selber gearbeitet haben und gesehen haben, wie andere Leute gearbeitet haben, wie der Kampf ums Dasein getobt hat, so wollen wir uns daran erfreuen, und wir em pfinden eine gewisse Ruhe, wenn nicht nur wir selbst, sondern auch unsere Nachbarn und die ganze Einwohnerschaft sich nun eines Ruhetags erfreuen kann. Der kleine Kaufmann soll eben nicht dadurch beunruhigt werden, daß er sieht, wie sein Nachbar eine bessere Reklame macht und wie dieser Kampf ums Dasein auch am Sonntag fortgesetzt wird. Es ist auch gesagt worden, daß das Verbot des Offenhaltens der Schaufenster die Straßen öde und leer aussehen läßt. Nun, ich meine, wenn die Odigkeit der sonntäglichen Straßen das spazierengehende Publikum veran laßt, einmal hinauszugehen in Gottes freie Natur, und wenn die Spaziergänger sich dabei davon überzeugen, daß es noch Güter gibt, welche nicht mit Geld bezahlt zu werden brauchen, Güter, die auch dem Ärmsten zugänglich sind, ich meine, daß diese Er fahrung dem Volksleben nur zum Vorteil gereichen kann. Abgeordneter vr. Roth (freist): Der Herr Minister habe die Ausführungen der Minderheits partei in diesem Hause und die Ausführungen der Petition des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes sowie sonstige ähnliche Stimmen angeführt, welche die oft gehörten Einwände abermals reproduzierten. Diesen sämtlichen Ausführungen würde 135*
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