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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700801
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187008016
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18700801
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1870
- Monat1870-08
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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bt» früh 9 llhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für da« Börsenblatt sind an die Redaction. — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigknthum VtS Bärsenderein» der Deutschen Buchhäuvler. ^ 174 Montag den I. August. — 1870. Amtlicher Thcil. Bekanntmachung. Für den Monat August fungirt: Herr Franz Köhler als Börsenvorsteher. Herr K. He übel als Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, 30. Juli 1870. Die Deputation des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Milgetheilt von der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung.) am Ende « Buchh. in Dresden. 7i66.äallre8derivlr1 äer Oesollsetiskl k. tiatur- u. UeiUcuuäe inDresäeu luni 1869 — »lai 1870. xr. 8. Oeli. ' Ztz ^ i^uc«- Verlag in Leipzig. 7167.Schwarze, F. O.» das Strafgesetzbuch f. den norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870. 2. u. 3. Lsg. 8. Geh. ä »4 ^ Grosser in Berlin. 7168. Zschokkc, H.. Stunden der Andacht. 9. Lsg. gr. 3. Geh. 3 Mittler sc Tohn in Berlin. 7169. Zur Orientirung üb. die französische Armee. 16. Geh. * U (' vor dem Titel — Tttelauslagc. ch — wird nur baar gegeben.) Breikkopf s: HLrtel in Leipzig. 7163. Wächter, O.» das Wechselrecht d. norddeutschen Bundes n. der allgemei nen deutschen Wechselordnung in den deutschen u. deutsch-österreich. Län dern. 2. Abth. gr. 8. Geh. 2 ^ Dürr'scbe Buchh. in Leipzig. 7l6t.riirsten-^1dnm. Line8sminlx.v.llortraitsinLtalilst. m. bioArspb. 'leirt. 9. lisx. ^r 4- ln Ollwetilax ^ ^ 716b Iiiin8tlor-4lbilm. Kino 8ammlx. v. porlrails in 8lstil8t. m. bio- xrapk. 'I'erl. 9. biss. ßr. 4. In llwseklax ^ Seemann IN Leipzig. 7170.1>üdlre, vv., 068o1liol>to der klsslik. 2. ^ull. 7 —9. lila. I.SV.-8 6et>. ä * ^ Spamer in Leipzig. 7171. konversationS-Lexikon, illnstrirtes, s. das Volk. Zugleich e. Orbis pictus f. die Jugend. 22. Hst. gr. 4. * Zh ^ Verlag d. k. ftatift. Bureaus in Berlin. 6933.HeIl8vkritt ä. Icönigl. preussigoken statwtiseken Lnreau'z, re«t. v. kl. klnxel. 10. IsürK. 1870. 1. n. 2. 00. k°ol. pro opll. * 2^ ^ Nichtamtlicher Theil. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Berlagsvertrag in den ein zelnen deutschen Staaten, sowie die darauf bezüglichen hervor ragenderen Entwürfe und von der Wissenschaft aufgestell ten Grundsätze. Im Aufträge des Börsenvereins der deutschen Buchhändler zusammengestellt von W. Petsch, König!. Stadt gerichtsrath. gr. 8. (X, 122 S.) Leipzig 1870. Wohl in keinem Zweige unseres Verkehrslebens wird von den dabei Betheiligten ein so unmittelbarer Einfluß auf die rechtliche Ordnung der betreffenden Verhältnisse ausgeübt, als dies von dem deutschen Buchhandel und dessen Vertretern geschieht. Das soeben erschienene Gesetz des Norddeutschen Bundes über das Urheberrecht ist, durch verschiedene Entwickelungsstadien hindurch, doch in der Hauptsache hervorgegangen aus den vom Börsenvereine der deutschen Buchhändler und in dessen Aufträge bearbeiteten Entwürfen. Und ehe noch dieses Gesetz zum Abschluß gekommen war, hatte der Vor stand dieses Börscnvcreins sein Augenmerk schon nach einer andern Seite wieder hingelcnkt, indem er den Hrn. Stadtgerichtsrath Petsch in Berlin veranlaßte, „eine Zusammenstell>ung aller in den einzelnen deutschen Staaten bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über den Verlagsvertrag unter Berücksichtigung der in etwaigen neueren Ent würfen gemachten Vorschläge und namentlich der in den hervorragen den neueren Werken über heutiges Privatrecht von der Wissenschaft Siebenunddreisngsirr Jahrganz. ausgestellten Grundsätze zu fertigen". Dieselbe soll das Material abgeben, ans welches hin bestimmte Vorschläge von buchhändlerischen und juristischen Sachverständigen formulirt, und bei einer etwa zu erwartenden Bearbeitung eines gemeinsamen Obligationenrechts für den Norddeutschen Bund zur Berücksichtigung empfohlen werden können. Der Genannte hat sich der ihm aufgetragenen Arbeit unterzogen, und das Ergcbniß in dem oben angezeigten Werke ver öffentlicht. Der Verfasser hat seinen Stoff sich in folgender Weise zurecht gelegt: 1. Verlagsrecht, Verlagsvertrag. 2. Gegenstand des Ver lagsrechts. 3. Form des Vertrags. 4. Verfasser. Dessen Rechts nachfolger. 5. Pflichten des Verfassers im Allgemeinen. 6. Pflich ten des Verlegers im Allgemeinen. 7. Honorar. 8. Umfang des übertragenen Verlagsrechtes. Auflage und Ausgabe. 9. Ver änderungen durch Verfasser oder Verleger. 10. Weitere Befug nisse des Verfassers, beziehentlich des Verlegers, in der Verfügung über das Werk. 11. Willkürliches Rücktrittsrecht des Verfassers. 12. Zufälliger Untergang des Werkes beziehentlich der Auflage. 13. Unmöglichkeit der Erfüllung. 14. Beendigung des Verlags rechts. Wer, wie Referent, von vornherein die übliche Scheidung dev betreffenden Materien in Urheberrecht und Verlagsvertrag als eina auf falschen Voraussetzungen beruhende aufzufassen geneigt ist, dev 361
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