Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990601
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189906019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990601
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-06
- Tag1899-06-01
- Monat1899-06
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3258 Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 124, I. Juni 1896. schicdcncr Meinung sein können; immerhin aber dürflen die Ansichten doch nicht so weit auseinander gehen, daß für den Käufer ein dauernder größerer Nachteil daraus entstehen könnte. Sind beide Teile so verständig, einen dritten unbeteiligten Kollegen hinzuzu ziehen, so dürfte dieser Punkt zu einem allgemein befriedigenden Abschlüsse gelangen. Damit sind aber auch alle Schwierigkeiten und Gefahren für den Käufer beseitigt, denn über die anderen Gegenstände des Verkaufes läßt sich eben nicht streiten. Das Inventar fällt umsoweniger schwer ins Gewicht, als dessen Wert leicht durch Sachverständige festzustellen ist. Die Außenstände übernehme der Käufer füglicherweise nicht; das Rat- samste erscheint, daß er die Einziehung der Forderungen für Rechnung des Verkäufers übernehme ohne etwas oder höchstens seine eigenen baren Auslagen dafür zu berechnen. Die Zahlung der Schulden überlasse der Käufer seinem Mitkontrahentcn und ver fehle nicht, dies in seinen bezüglichen Bekanntmachungen ausdrücklich zu betonen. Es bleibt dann noch der strittige Gegenstand — Kundschaft — zu behandeln. Meines Erachtens sollte nur in den seltensten Ausnahmefällen etwas für die Kundschaft oder Firma bezahlt werden, z. B. wenn der langjährige Gehülfe eines gut gehenden Geschäftes dieses über nimmt, überhaupt eigentlich nur in denjenigen Fällen, in denen dem Käufer nicht nur die Wahrscheinlichkeit, sondern auch die Garantie geboten wird, den dafür bezahlten Wert in wenigen Jahren amortisieren zu können, ohne seinen angemessenen Gewinn in Mitleidenschaft zu ziehen. Diesen freundschaftlichen Rat gebe ich allen jüngeren Kollegen. Mögen diese lieber den Wunsch nach Selbständigkeit auf einige Jahre unterdrücken; vielleicht werden sie vermittelst ihrer dadurch ge spannten Energie doch noch veranlaßt, den zwar schwierigen, aber um so ehrenvolleren Pfad der Selbsteinrichtung zu betreten. Den durch diese» Rat etwa unwillig werdenden Verkaufskandi daten möchte ich dafür von vornherein auf ihre Einwendungen er widern, daß cs ihnen angenehm sein muß, ihr Geschäft mit einem Schlage loszuwerden, wodurch ihnen große Kosten und Lagerver luste erspart werden, die wohl zum größten Teile den angenommenen Wert der Kundschaft decken. Dem Herrn 2-Korrespondcnten in Nr. 11b d. Bl. antworte ich kurzerhand, daß die Privatentnahmen des oder der Geschäftsinhaber nicht als Unkosten. zu behandeln sind und man vom Inventar jährlich b bis U> Prozent abschreiben kann, ohne sich nach oben oder unten hin grober Verstöße schuldig zu machen. Hannover. Moritz Berliner. Ladenpreis ^ Nettobarpreis. Muß eine Verlagsanzcige in einem buchhändlerischcn Blatte, worin die Preise für das Verlagswerk ausdrücklich als -netto bar bezeichnet werden, nicht glauben machen, daß auch ein Ordinär- Vcrkaussprcis vom Verleger in Aussicht genominen sei, der dem Sortimenter einen Ueberschuß sichert? Im Börsenblatt Nr. 114 vom 19. Mai d. I. wird das Erscheinen des Berliner Kunstaus stellungs-Katalogs angezeigt und als Preis -L netto bar 2 angegeben. Am selben Tage bringen aber die Zeitungen diese Neuigkeit mit demselben Preise dem Publikum zur Kenntnis, und in der Ausstellung erhält Jeder für 2 ^ denselben Katalog, der dem Sortimenter mit 2 zum — doch wohl Wiederver kauf (?) angeboten wird. — Solange noch ein Ladenpreis im Buchhandel üblich ist, märe eine solche Anzeige wohl nur dann einwandfrei, wenn die Offerte etwa den Zusatz enthielte: -Ver kaufspreis überlassen, hier in der Ausstellung wird auch L 2 ^ ans Publikum geliefert.- — L. Bücherzettel. (Vergl. Börsenblatt Nr. 105, 110, 115, 117.) VI. In Sachen der Bücherzettel noch ein letztes Worrt. Herr Nt ... q in Stuttgart empfiehlt in Nr. 115 d. Bl., an die Oberpostbehörde zu gehen, falls wegen einer handschriftliche» Notiz außer dem Büchertitel aus dem Bücherzettel Strafporto auf- erlcgt wurde. Die Notizen aber, die der geehrte Herr beispiels weise ansührt, sind zumeist aus dem Bücherzettel vorgedruckt, sic kommen also hier nicht in Frage. Ich habe soeben wieder für zwei Bücherzettel Strafporto zahlen müssen, auf deren einem stand: -Als gefehlt bei Sendung vom . . .-, und deren anderer die Notiz trug: -Ohne Einbanddecke; ist noch vorhanden-. Nehmen wir nun aber an, die Kaiserliche Oberpostbehörde würde die >7 Pfennige Strafporto zurückerstatten, so entsteht immer noch die Frage, ob 17 Pfennige die Abfassung und Absendung einer Eingabe lohnen, denn Zeit ist doch auch Geld, und am wenigsten wird man den Verlegern, die als Empfänger des mit dem Strafporto belasteten Zettels die einzig zur Forderung der Rückerstattung der 17 Pfennig Legitimierten sind, die Abfassung solcher Eingaben zumuten können. Ich erlaube mir daher, noch einmal die Herren Sortimenter zu bitten, daß auf den Bücher- zctteln alle schriftlichen Beifügungen zur Bestellung unterlassen und von Cirkularen abgeschnittene, ausgefüllte Bestellzettel entweder über Leipzig oder als Briefe verschickt werden möchten. Berlin. 2. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s24394j Dis Virmg, 031"! Lk-ÄÄM, Lueb-, Kunst- unä UusibsIien-IIanälunA in 6Isvo übertrug mir äio Vortrstnvg liir Dsipxig. boipxig. Läuarck. Sobwillt. k. ?. s24115j Im I'bnvgrstünänis mit Herrn Uoritx Itubl, bior bosorgo mb vom bentigsn Tags ab äio Vertretung äsr Virinsn*): 5. Heyuislkxüvs in Varel, 6. krkllvlro in Ksusalx, n. 8t8iit in Ket/sokliiru, L 8108861 in Lrombsrg. leb bitte, bisrvon gsk. llotix xu nsbmsn. boipxig, 30. Llai 1896. I'r. k'osrstsr. Anzeigeblatt. Verkaufsanträge. s22924j Den Herren Kollegen im Sortiment wie im Verlage teile ich hierdurch mit, daß ich fortan den An- nnd Verkauf von buchliäiidlcrischc» Geschäften, sowie einzelner verlagsartilrel zu vermitteln bereit bin. Ich werde das in mich gesetzte Vertrauen auf Grund meiner langjährigen vielseitigen Praxis im Buch handel in gewissenhafter und diskreter Weise zu rechtfertigen bestrebt sein. Mit kollegialem Gruße hochachtend Richard Lesser, in Fa. H. Ehlers in Einbeck. s24102j In einem Vorort Berlins ist die seit drei Jahren bestehende Buch- und Musi kalienhandlung zu verkaufen. Gutes Lager vorhanden. Anfragen unter 2. 8. 96 be- sürdert Herr F. Volckmar in Leipzig. s24358j In einer mittleren Stadt der Provinz Schlesien ist eine alte, renommierte Sor- timentsbuchhandlnng, verbunden mit Journallesezirkel u. Leihbibliothek, sofort zu verkaufen. Ernstgemeinte Angebote werden unter L.. 2. 14 24358 durch die Geschäftsstelle d. B.-B. erbeten. s23084j In singe grosso» 8tac1t clor 2bsin provinx ist sing ssit 9 lakrsn bsstsbsncls, im üottsn ^.ulblübsn bsünclliobgLortimgnts- 8neb- n. VInsibalisnbanälung, vsrbun- äsn mit bsibbibliotbsb uncl lournailsssxirbsl (ea. 200 ^.bovnsntsn) xn vsrlrantsn. 2m- satx übsr 20 000 ^ mit 4400 ^ Rsingsrvinn. Dsstss 2aggr nncl Inventar es,. 14 000 .-t. Kaufpreis 20 000 ^ mit 15 000 ./t L,n- xablung. ösrlin W. 35. Llvrirr Ltauäs. s24456j In einer größeren Stadt des rheinisch-westfälischen Jndustriebezirkes wird wegen Trennung des Verlages vom Sorti ment beabsichtigt, die altrenommierte kath. Sortimentsbuchhandlung mit guter Kundschaft einem strebsamen kath. Sor timenter zu übertragen. Reflektenten wollen ihre Angebote unter X. V. chj: 24456 an die Geschäftsstelle d. B.-V. einscnden. s24452j Zn verkaufen wissenschaftl. Anti quariat nebst Verlag in Berlin. Näheres unter 8. 8. 24452 durch die Geschäfts stelle des B.-V. ') IVirä bestätigt! rHorite /kutit.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder