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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1854
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1854-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1854
- Sprache
- Deutsch
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2288 . ^7 162 19233. T.O. Weigel in Leipzig. Mcßmcr, lüb. d. Ursprung ic. der Ba silika. (Kath. Literaturztg. 20.) 19234. Wcychardtin Eßlingen. Stimmet, die Heilanstalt Kennenburg. (Dtsche. Atschr. f. d. Staarsarzneikde. IV. 2.) 19235. Wigand in Göttingen. Lbher, Land U- Leute. ( Unterh. - Saal d- Geraer Allg. Lnz. 69. — National- ztg. 595.) 19236. O. Wigand in Leipzig. 19237. Wittmann in Bonn. 19238. Wohlgemut!» in Berlin. 19239. Wollet in Leipzig. 19240. v. Ladern in Mainz. Rchlcn, d. Geschichte der Gewerke. (Jllustr. Ztg. 599.) Stens, Jone. (Bl. f. lit. Unterh. 52.) Böhr, Schulandachten. (Süddtschr. Schul dste 23.) Girbert, Lehrbuch d. Messung. (Hamb. Eorresp. 289.) Naegcle's Lehrb. d. Gcburtshülfe. (MonatSschr- f- Geburtskde. 12.) Nichtamtli Die gemeinsamen Interessen der deutschen Autoren, Künstler und Verleger gegenüber dem Nachdruck. Ihr Blatt gab neulich die Mittheilung, daß in Paris ein Ver ein sich gebildet habe, um den Schutz der französischen Autoren und Verleger gegen Nachdruck in und außer Frankreich zu realisiren — eine Gesellschaft, von welcher auf gemeinschaftliche Rechnung die Verfolgung offener und versteckter Nachdrucke betrieben werde, durch französische Gesetzgebung und Staatsverträge sehe sich dieser Verein in der Lage, seine Interessen mit Erfolg zu vertreten. Dieser Vorgang dürste nicht allein für den deutschen Buchhan del, sondern auch für Autoren und Künstler, ja für das gesammte literarisch- und artistisch-gebildete Publicum in hohem Grade beach tenswert!) erscheinen. Vielfach, zumal in der Eulturgeschichte, sind von Frankreich Anregungen den anderen Nationen zugeflossen, von diesen verfolgt und in umfassender Weise fruchtbar gemacht worden- Eine Angelegenheit ist hier zur Sprache gebracht, welche das „Volk der Denker und Erfinder", sohin der Autoren, die deutschen Stämme nämlich, vorzugsweise angeht. Es wird sich darum handeln, ob wir aus unserem Schreiben und Drucken endlich selbst den praktischen Nutzen ziehen wollen, wel chen wir noch immer in bedauerlicher Großmuth andern überließen; ob wir uns die Thore eröffnen, wodurch ein industrieller Reichthum zur Verwerthung kommt, dessen Schätze wir in gewohnter Indolenz seither oft brach liegen oder von diebischen Händen ausbeuten ließen. Ideologen mögen uns die Nachbarn immerhin nennen, möch ten wir nur unseren Ideen das sehr nutzbare Capital, welches in ihnen liegt, wirklich abgewinnen. Bei den Erörterungen, welche sich hieraufdrängen, scheinen zunächst, jedenfalls ganz unmittelbar, unsere circa 1800 deutschen Buchhändler betheiligt; allein eben so nahe betrifft die Sache die große Zahl der Auroren und Künstler — eine Anzahl, zu welcher die der Buchhändler nur wie die Ziffer der Kubikwurzel sich verhält, und ein Stand, dessen Wurzel, die ihn mit dem Publicum und dem Nahrungsboden vermittelt, der Buchhandel darstellt. Gestatten Sie mir, hierüber einige Worte in Ihrem Blatt, wel ches vor dem gebildetsten, sohin competentesten Leserkreis den gei stigen und materiellen Interessen das förderndste Organ bietet. Zunächst lenkt die Thätizkeit, welche die französischen Autoren und Verleger zum Schutz ihrer Rechte entfalten, den vergleichenden Blick auf die analogen Zustände unseres deutschen Buchhandels. Welches waren die Resultate der vielen Wünsche, Vorschläge, Bemühungen auf diesem Felde, seitdem sie auf dem Wiener Con- greß ihre erste Vertretung fanden? Eindringlich und erfolgreich ist dort der Begründer des Cotta'schen Verlags, welcher vornehmlich unsere deutsche classische Literatur einführte, aufgetreten, in Gemein schaft mit den Buchhändlern Bertuch, Hartknoch, Kummer, Rich ter, Vogel. Diesem Auftreten war cs zu danken, daß die Sicher stellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nach druck, der Bundesversammlung für ihre erste Zusammenkunft vor- cher Theil. gezeichnet ward- Diese Männer erkannten mit klarem Blick die So lidarität der großen Interessen des Buchhandels und der Autoren, ja der gesammten Literatur und Cultur- In solchem Sinn erließ da mals Friedrich Perthes sein treffliches Sendschreiben über „den deut schen Buchhandel, als Bedingung des Daseins einer deutschen Lite ratur", mit dem Motto: „Die Literatur umfaßt beinahe das ganze geistige Leben des Menschen", und erhob vor allen kräftig seine Stimme gegen den Nachdruck. Jene Männer, welchen für vater ländische Wissenschaft, Kunst und Gewerbe der weiteste Blick und die wärmste Thatkcaft eigen war — was würden sie unfern heutigen Zuständen gegenüber rathen? Fortschritte haben wir gemacht — wer wollte es bezweifeln? Es ist nicht mehr an dem, daß ein Lichtenberg sagen müßte: „Ich will nicht läugnen, mein Herr: würden Sie mir den Beweis, daß der Nachdrucker ein Dieb sei, der ein Buch, welches kein specielles Privilegium hat, nachdruckt, mündlich abgesordert haben, so hätte ich Ihnen denselben zwar nicht versagt, aber ich hätte erst meine Uhrkette weggesteckt. Denn der, dessen Gewissen ein solcher Callus bedeckt, daß ec das nicht fühlte, ist wahrlich ein gefährlicher Mann, und ohne ein kaiserliches Privilegium über Börse und Leben würde ich auch nicht mit ihm allein bei Nacht durch den Spessart reisen." Wie es sich mit Nachdruckern und deren Gewissen heuzutage verhalte, soll nicht untersucht werden, aber theoretisch ist man denn doch vollständig darüber im Reinen, daß der Nachdruck zu ver bieten sei, und ein möglichst allgemeiner und gleichförmiger Schutz der Autorenrechte eine Grundbedingung für Gedeihen von Literatur, Kunst und allen mit dem Buchhandel zusammenhängenden Ge werben bilde. Auch haben sich die Begriffe von dem Wesen und den Gränzen dieses Schutzes vielfach abgeklärt- Das Rechtshewußtsein verlangt für den Urheber geistiger Er zeugnisse einen Schutz dagegen, daß ihm die Früchte seiner Arbeit durch eigcnmäcktigcn Eingriff Dritter entzogen werden; die Politik erkennt die Aufgabe: zu verhindern, daß der Nachdrucke,: ohne alle geistige Thätizkeit dem Autor alle Früchte seiner geistigen Arbeit und seines Verdienstes entziehe, wodurch, wollte man cs zulassen, ein Sporn geistiger Betriebsamkeit, einer der gesammten bürgerlichen Gesellschaft wesentlichen Thätizkeit, erlahmen müßte- Der Rechtssphäce, dem Kreis der Vermögensrechte, gehört das geistige Eczeugniß damit an, daß cs als Vermögcnsobject erscheint; ein solches ist der Gedanke, die Conceplion des Autors nicht an sich, sondern nur insofern er einen Geldwerth im Verkehr erhält, oder solchen zu erlangen geeignet ist. Das Mittel hierfür ist die Verviel fältigung, zunächst der Druck und buchhändlerische Vertrieb. Es handelt sich daher nur um die Nutzung der geistigen Erzeugnisse, welche aus ihrem Geldwert!) im Verkehr mittelst Vervielfältigung erzielt wird. Dieß ist eben die unmittelbare vcrmögensrechtlichc Nutzung des geistigen Erzeugnisses.
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