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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1870
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- Deutsch
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146, 29. Juni. Nichtamtlicher Theil. 2191 bekannten Firma gegenüber Argwohn zu schöpfen, zumal in der er wähnten Ankündigung noch ausdrücklich bemerkt war: „l'onvrs^v «st rlöjü tont entisr, composü et eliekö, prßt par con8ögusnt paar I'imprs88ion." Mußte man nach dieser Ankündigung nicht annehmen, der Tert sei berichtigt und ergänzt und das ganze umgearbeitete Werk liege druckfertig vor? Und doch handelt es sich auch bei diesem bedeutenden Unter nehmen wieder um eine arge Mystifikation! Wir haben uns ein paar Bände kommen lassen, haben aber für unsere verausgabten 17 Frcs. nur das Vergnügen, unsere trau rigen Erfahrungen bereichert zu sehen. Die Versprechungen von „nouvslls öäitivn", von „eorriAÜs", von „eowxlötös", von ,,prßt xour I'imprsssion" kann man Paradox nennen, wenn man milde urtheilcn will, sie verdienen aber eine andere Bezeichnung, wenn man die näheren Umstände in Betracht zieht, worauf hin sie geäußert sind. Die „uonvslls örlition" von Delagrave L Co. ist nicht mehr und nicht weniger als die „nouvslls säitiou", die 1842 — also vor 28 Jahren — als solche von der Verlagshandlung Thoisnier-Des- places angckündigt wurde; Delagrave L Co. haben an dieser Aus gabe kein Jota geändert. Es stehen noch dieselben Kommas und Druckfehler, nur Titel und Umschlag sind durch neue ersetzt, und die Zusätze, welche auf dein Titel jetzt von den Herausgebern gemacht sind, gestalten die Sache nur noch bedenklicher, denn was geschieht? Auf dem „8on«-ritrs" der Thoisnier-Desplaces'schen Ausgabe war zu lesen, nouvslls öllitiou, rsvus, oorri^ös st oonsickörnblsment aü^msulös ll'artiolss »wis ou oouvssux; die Hrn. Delagrave & Co. haben nicht nur diese fürste doch schon sehr bedenklichen Worte auf ihrem neuen Titel adoptirt, sondern sie flechten auch noch zwischen den Worten eorri^ös und oousicköraklsmsut auAwsot^s ein „oon- tinuös jusgu' ä oos jours", während sie dagegen durch das Fort lassen der Jahreszahl 1870 unten bei der Firma dafür Sorge tragen, dem erwähnten jusgn' ä nos jvur8 den Stempel der Ewigkeit aufzu drücken. Um nicht dem Vorwurse der Flüchtigkeit des Urtheils uns aus- zusetzcn, wollen wir einige Beispiele anführen, woraus deutlich her- vorgcht, daß die vorliegenden Bände nur auf der Höhe der Zeit von 1842 stehen. Namen wie Arago, Achard u. A. finden sich nicht, doch könnte diese Lücke durch ein böses Uebersehen entstanden sein, dem indessen nicht etwa ein oder zwei Männer, sondern alle, die das Un glück hatten nach dem Jahre 1842 zu sterben, zum Schlachtopfer ge fallen sind. Das Folgende dürste schwieriger zu erklären sein. Bei dem Artikel Andrö Marie Ampäre (1836 gestorben) wurden wir angenehm überrascht durch die Notiz, gus eet nrtwls 8s oomposs cl'sxtraiw prs8gns tsxtuels, 6« I'öloAs, sneors iuöckit par IU. IV ^rnxo". Man lernt doch immer etwas Neues; in unserer Einfalt glaubten wir, daß diese noch nicht veröffentlichte „sloAs" bereits vor einigen Jahren erschienen, und unter anderem auch in Arago's Werken, die 1854—62 in Paris erschienen, enthalten sei. Am Schluffe der Biographie, bei Aufzählung der Werke Amptzre's finden wir zu unserem Leidwesen, daß der zweite Theil seines aus gezeichneten „Lssni sur In pbilosopliio" noch nicht erschienen ist; der Biograph weiß cs viel besser, wie die Bibliographen, die uns weiß machen wollen, der erwähnte 2. Theil sei zuerst 1843 und später 1857 nochmals erschienen. Wir gehen weiter, wollen aber doch im Vorbeigehen constatiren, daß der Sohn von Andre Marie, nämlich der bekannte Jean Jacques (1864 gestorben) auch vergessen ist. Bei dem Artikel Antonelli (Leonard) wird uns gerathen, den fünften Band der„pröeisu5s eollsetion", die „rsLsiuwsut" unter dem Titel erschien „L1ömoirs8 tirös 6s« papisr8 ä'un komme ä'ötat" zu Rathe zu ziehen; diese „unlängst" erschienenen Denk schriften sind aber in den Jahren 1831—37 veröffentlicht! In dem Artikel über Christian Augustus von Augustenburg, 1768— 1810, wird gesagt, daß er zum Nachfolger erhielt Bernadotte, nujourä'kui (1870) „roi" (!). Solche kolossale Schnitzer finden sich in Menge in den beiden ersten Theilen, es würde uns aber zu weit führen, hier noch mehrere zu citiren, denn die erwähnten kenn zeichnen hinlänglich die „uonvslls öäitiou oontiouss jusgu'ä. uo8 jours". Wem cs Vergnügen macht, noch mehr dergleichen aufzu- spürcn, dem stellt Hr. Tiedeman sein Exemplar gern zur Verfügung. Otto Mühlbrecht. Misccllen. Wie der „Schw. Merkur" mittheilt, haben der Norddeutsche Bund und Frankreich die wesentlichen Punkte einer Literar-Con- v ention unter sich vereinbart, deren Unterzeichnung jedoch erst später stattfinden werde. Aus Leipzig, 25. Juni wird dem hiesigen Tageblatt berichtet: „Heber den internationalen Kongreß für den Fortschritt der geographischen, kosmographischen und kommerziellen Wissenschaften, welcher im August dieses Jahres in Antwer pen stattfinden und mit dem eine Ausstellung auf diese Fächer be züglicher Gegenstände verbunden werden soll, gehen der Handelskam mer vom k. Ministerium des Innern soeben nähere Mittheilungen zu. Da die vorläufigen Anmeldungen für die Ausstellung läng stens Ende Juni d. I. erwartet werden, so dürfte freilich für Viele kaum noch die erforderliche Zeit bleiben. Für Leipzig wird besondere Wichtigkeit die Abtheilung beanspruchen, welche sich auf die Hilfsmittel für den geographischen Unterricht bezieht: Erdglobcn, Atlanten, Reliefkarten u. s. w. In dieser Abtheilung sind 9 Me daillen ausgesetzt, u. a. je eine für den besten Globus und für den besten Atlas zum Elementar-Unterricht. Der Globus für diesen Zweck muß mindestens 50 Cm. Durchmesser haben, von haltbarem Stoffe gearbeitet sein und nicht mehr als 50 Francs kosten. Für einen großen, allen wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Globus, der ebenfalls prämiirt wird, ist kein Marimalpreis festgesetzt. In den anderen Branchen — Ethnographie, Schiffahrt u. s. w. — ist von Prämien nichts gesagt. Die Ausstellung verfolgt überhaupt nur wissenschaftliche Zwecke. Näheres ist auf dem Bureau der Han delskammer zu erfahren." Die ain 20. Juni in Stuttgart abgehaltene Generalver sammlung des Süddeutschen Buchhändlcrvereins hat folgen den Antrag von Hrn. E. Rohmer (Nördlingen) einstimmig ange nommen: „Die süddeutschen Regierungen werden um schleunige und womöglich unveränderte Annahme des Gesetzes über das litera rische Urheberrecht des Norddeutschen Bundes angegangen, da der innere Zusammenhang des deutschen Buchhandels eine einheitliche Gesetzgebung dringend verlangt und die abweichenden Gesetze der süddeutschen Staaten nur Unsicherheit, Unkenntniß der verschiedenen Gesetze und Benachteiligung des süddeutschen Buchhandels zur Folge haben würden." Das Generalpostamt des Norddeutschen Bundes hat eine Ver fügung erlassen, nach welcher die Korrespondenzkarten auch als Begleitbriefe zu Packetsendungen benutzt werden dürfen. Bei solchen Sendungen ohne Werthangabe ist ein Siegelabdruck auf der Karle nicht erforderlich; dagegen muß bei Packeten mit Werthangabe die als Begleitbrief verwendete Corrcspondcnzkarte einen mit dem Siegel des Packets übereinstimmenden Abdruck des Petschafts tragen. Z11*
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