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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1860-05-14
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1860
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18600514
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traucns und der Förderung Carl August's erfreut zu haben. — Friedrich Beck, der Chef einer der ältesten Wiener Firmen, durch die ernste Förderung wissenschaftlichen Verlages vor vielen seiner Collegcn sich auszeichnend, ist zu Wien am 18. Februar d. I. im 58. Lebensjahre verstorben. Es sind ferner gestorben: Gustav Hahmann in Triest, Friedrich Heinrichshofen in Mühlhausen, Julius Friedrich Melle in Hamburg, E. H. C. Schulze in Celle, Ferdinand Wincklerin Lübben. Von Geschäftsgenossen, die nicht dem Verein angehöcten, sind verstorben : Theodo r Driendl in München, Wilhelm Gertz in Goldberg, Ferdinand Griem in Hadcrsleben, Lorenz Hetze! in Eichstädt, Joseph Hinterskirch in Emmishofen, Ludwig Mertens in Leipzig, C. F. B. Peter, früher: Franz Peter in Leipzig, Au g u st Q uedn ow in Magdeburg, August Wcichardt, früher in Leipzig, seit 1847 Jnspeclor des Verlagsbücherlagers der k. Akademie in Petersburg, Carl Theodor Sauer (Joseph Lindaucr'schc Buchhandlung) in München, Wilhelm Bianchi, Geschäftsführer der Buchhandlung der Mechitaristen-Congre- gation in Wien, Heinrich Ern st Börner in Triest, Johann Aug ust Schulz, früher in Breslau, in Cincinnati. Das erfreulichste Ereigniß auf dem Gebiete der literarischen Gesetzgebung ist die in Preußen erfolgte Declaration des §. 54. des Preßgesetzes vom 12. Mai 1851. Der Widerspruch, in welchen die Landcsvertretung mit der Verwaltung in Beziehung auf die Befugniß der letzteren zur Entziehung prcßg ew e rb l ich er Concessioncn gerathen war, ist durch diese Declaration dahin entschieden, daß die in Rede stehenden Concessionen fortan nur durch richterliches Erkennlniß entzogen werden dürfen. Durch diese gesetz liche Bestimmung haben die Preßgewerbe einen sicheren Rechtsboden in Preußen gewonnen, der ihnen in denjenigen deutschen Ländern, - in welchen das Bundesprcßgesetz gilt, bis zum heutigen Tage noch versagt ist. — Der Postzwang für die Versendung nichtpolitischer Zeitschriften, durch den sich insbesondere der preußische Sortimentsbuchhandel beschwert fühlte, ist aufgehoben und auf politische Zeit ungen, bei denen die Postversendung ohnehin nicht entbehrt werden kann, beschränkt worden.— Eine von einer großen Anzahl Berliner Buchhandlungen abgcfaßte Denkschrift hat die Aufhebung der Zeitun gssteuer bei dem Hause der Abgeordneten in Anregung gebracht und den eventuellen Antrag gestellt, daß bei einer demnächst vorzunehmenden Revision des Gesetzes das Gutachten sachkundiger Gewerbe treibender seitens derRcgicrung cingeholt werden möge. — JnOesterreich sindErgänzungsbestimmungcnzurPreßordnung, inBaycrn eine Verordnung über den Vollzug der Preßgesetze, sowie eine Verordnung über den Vollzug des Gesetzes vom 15. April 1840, den Schutz an Erzeugnissen der Literatur und Kunst betreffend, erlassen worden. Ob und inwieweit die erst vor wenigen Tagen in Kraft getretene oesterreichische Gewerbeordnung einen fördernden oder hemmenden Einfluß auf den Zustand der dortigen Preßgewerbe gewinnen wird, muß die Erfahrung lehren. Der Verein der Buchhändlergehilfen in Leipzig hat den Katalog der von ihm begründeten Bibliothek anferligen lassen und denselben dem Böcsenvereine überreicht. Auf den dringenden Wunsch mehrerer hochachtbarer Mitglieder unseres Vereins hat sich der Vorstand im Laufe der vorjähr igen Ostermessc veranlaßt gesehen, einen Vorschlag zur Regulirung der oesterrei ch isch en Zahlungsverhältnisse zu veröffent lichen. Nachdem jedoch nur 21 zustimmende Erklärungen zu diesen Vorschlägen erfolgt waren, die der Vorstand nicht in seiner amtlichen Eigenschaft gemacht hatte, wurden dieselben zurückgezogen. Eine zweite Conferenz des Vorstandes war durch die Bedürfnisse der inneren Verwaltung des Vereins im abge laufenen Jahre nicht geboten. Die Rolle der Mitglieder des Vereins, deren Führung in früheren Jahren nicht in «ausreichender Weise geschehen war, ist nunmehr aus den Acten vervollständigt worden, und es liegt sowohl eine chronologisch, als eine alphabetisch eingerichtete Rolle vor, auf Grund deren die erforderliche Auskunft durch unfern Börsenarchivar ertheilt werden wird. Die im vorigen Jahre für die Erweiterung der Bib l i o t h ek des Börsenvereins bewilligten 200 Thlr. sind noch nicht zur Verwendung gekommen, dagegen ist ein Katalog über die vorhandenen Vorräthe angefertigl worden, und cs soll nunmehr zur Er gänzung derselben geschritten werden. Auf das von dem Vorstande an sämmtliche deutsche Regierungen gestellte Ansuchen, die Bekanntmachungen über eingetrctene Insolvenz von Buch-, Kunst- und Musikalienhändlern und die Edictalien über den zu deren Vermögen eröffnten Concurs im Börsenblatte inseriren zu lassen, sind von 23 deutschen Regierungen zusagende Erklärungen unter Erlaß von Anweisungen an die Gerichte erfolgt. Ablehnend haben sich nur die Regierung von L ippe-Detmol d und der Senat der freien Stadt Hamburg erklärt. Die oesterreichische Regierung hat den Vorstand durch ihre Gesandtschaft in Dresden auf das Amtsblatt der Wiener Zeitung verwiesen, in welchem die in Rede stehenden Fälle für den ganzen Umfang der Monarchie zur Veröffentlichung gelangen. Die Benutzung des bczeichneten Amtsblattes ist daher der Redaction des Börsenblattes anheimgegeben worden, um die den Buchhandel interessirenden Notizen auszuziehen und durch das Börsenblatt bekannt zu machen. Aus den vorliegenden Berichten des V c rw al t un g a u s sch u sse s der deutschen Buchhändlerbörse ergibt sich, daß von den ursprünglich creicten 350 Börsenactien bis zum Ablauf des vergangenen Jahres 194 Stück getilgt waren, so daß noch ein Capital von 15,600 Thlrn. zu tilgen bleibt, zu welchem Behufe nach den bisher gemachten Erfahrungen eine Zeit von 12 bis 13 Jahren erforderlich sein dürfte. Die Auszählung der von Ihnen abgegebenen Stimmzettel wird in üblicher Weise durch den Wahlausschuß unter Hin zuziehung eines Notars erfolgen und das Ergebnis der Wahl durch das Börsenblatt zur Veröffentlichung gelangen. Um eine annähernde Uebersichl über den Umfang unserer Verwalter n g zu geben, theilc ich mit, daß im abgelaufencn Geschäftsjahre 446 Registrandennummern bei unserem Archivar eingegangen sind. Darunter befinden sich: 125 Circulare über neue Etablissements oder über Geschäftsveränderungen undProcuraertheilungen, 23 Aufnahmegesuchc, 30 Vcrpflichtungsscheinc, 5 Austritts erklärungen, 55 Briefe und Zuschriften verschiedener Personen, 32 Zuschriften von Behörden, 21 Beitrittserklärungen zu der Abrech' nungsweise mit den oesterreichischen Buchhändlern, 58 Nummern, die Correspondenz des Vorstandes unter sich und mit dem Archivar betreffend, 11 Zuschriften seitens der Ausschüsse und deren Mitglieder, 29 verschiedene Urkunden, 10 Verlangzettel, «die Denkschriften betreffend, 9 Gesuche u. a. m.
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