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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1860-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1860
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1168 Börsenblatt für den deutschen Buchhand l. M 74, 11. Juni. für den Verlagsbuchhandel zu machen, so glaube ich ihn versichern zu dürfen, daß diese Mühe eine verlorene ist. Es ist kaum zu begreifen, wie man sich so, wie Hr. Türk, dar über ereifern kann, daß es einem Mitgliede des Buchhandels in den Sinn kommt, selbstständig zu werden und durch directen Ver kehr mit seinen Eollegen sich die Vortheile zu verschaffen, welche der Buchhandel allen seinen Mitgliedern gleichmäßig bietet. Ob der sich Etablirende auch die Concession habe, diese Frage muß dem Verleger ebenso fern liegen, und ebenso gleichgültig sein, als jene, ob derselbe die Bücher, welche er von ihm bezieht und bezahlt, wie der verkauft, oder ob er sich damit eine Leihbibliothek gründet, oder eine solche unterhält. Der Buchhandel hat meines Erachtens in je dem dieser Fälle gegen sein Mitglied die gleiche Verpflichtung; in jedem derselben gründet das Mitglied seine Existenz auf den Beruf, dem es sich gewidmet, den cs erlernt hat. Der Buchhandel darf darum, daß einem Mitgliede die politische Zuverlässigkeit vielleicht mangelt, oder es, gleichgültig aus welchen Gründen, die beschei denere Stellung eines Leihbibliolhekars der natürlich viel wichti geren des Sortimenters vorzieht, ihm den Boden seiner Existenz, den es durch Anstrengung gewonnen hat und der in seinem Berufe wurzelt, nicht unter den Füßen streitig machen wollen, — denn es hat ein Recht darauf. Was sollte nach dem Principe des Hcn. Türk aus den z. A. noch unselbstständigen Mitgliedern des Buchhandels werden, die ent weder über den Eckstein der politischen Zuverlässigkeit nicht hinweg kommen können, oder denen die Mittel zur Acquisition oder zum Betriebe einer Sortimentsbuchhandlung fehlen, wenn bei jedem anderen Versuche zur Selbstständigkeit der Buchhandel ihnen den Rücken kehrte? Hat Hr. Türk der Unterstützungscasse in Berlin etwa einen so großartigen Beitrag zugedacht, daß ec verlangen könnte, daß auf Grund desselben diese Mitglieder Büchcrkunden von uns privilegirten Sortimentern werden sollten? Oder möchte Hr. Türk den größten Theil dieser Mitglieder ewig in einem Abhängig keitsverhältnisse sehen, weil ihre Frauen und Kinder zu Hause die Erlaubniß haben, schwarzes Brod zu essen? Lissa, am Pfingstmontag 1860. Ebbecke. Miscellen München, 1. Juni. In Münchner Blättern ist die von unserm Friedrich v. Thiersch hinlerlasscne Bibliothek erwähnt worden, wiewohl nicht ohne Einmischung unrichtiger Angaben. Um somehr mag es am Ort sein, etwas genaueres darüber mitzutheilen. Die ganze Sammlung, deren Katalog nächstens in der Literarisch- artistischen Anstalt erscheinen wird, besteht, nach Beseitigung der Doubletlen und der werthlosen Bücher, aus 7850 Bänden und zwei- bis dreitausend Dissertationen. Mehr als fünfzig Jahre hat der Verstorbene daran gesammelt. In seiner Begeisterung für die Alterthumswissenschaft kannte er keine Rücksichten der Sparsamkeit, wo es galt, bedeutende Werke zu erwerben. Ex wollte in seinem Ar beitssaal mit allen alten Elassikern umgeben sein, und jeden in bewährter Ausgabe zur Hand haben. Die Elassiker füllen 1243 Nummern des Verzeichnisses, und nicht leicht wird man eine der hervorragenden Ausgaben und Bearbeitungen alter Autoren — von Wesselingh, Schweighäuser, Wyttenbach, Brunck, Heyne, Ja kobs, Gottfried Hermann, Gaisford, Böckh, Jmm. Bekker, Bur mann, Wernsdorff, Garatoni, Drakenborch, Orelli— vergeblich suchen. Hiezu kommen die Sammlungen von Angelo Mai, der Londoner Thesaurus der griechischen Sprache, die Bibliothek von Fabricius u. s. w. Friedrich v. Thiersch wurde in den denkwürdigen Jahren 1814 und 1815 von Sr. Maj. dem König Max Joseph nach Paris gesandt, um die aus Bayern weggenommcnen Schätze der Kunst und Literatur zu reclamiren. Dort, sowie auf seinen spä teren Reisen nach England und Italien, boten sich ihm Gelegen heiten, die archäologischen Werke zu erwerben, welche den kostbarsten Theil der Sammlung bilden. Wir nennen die Thesauren der Alter- thümer von Grävius, Gronovius und Montfaucon, die Jnschciftcn- sammlungen von Gruterus, Muratori und Böckh, das große Auses clos ^»tignos von Bouillon, das Museo Naniano, das Augusteum von Becker, mehrere Kupferwcrke über Herculanum, das tieeusil (I'.ämtiaaites von Eaylus, archäologische Schriften von Millin, Vis conti, Winckelmann, Raoul-Rochetke und Sestini, von Braun, Ger hard und Panofka; numismatische von Eckhel, Vaillant und Mi onnet. Eine interessante Zuthat bildet eines der Nebenfächer: zur Geschichte und Literatur des neuen Griechenlands. Friedrich v. Thiersch's Bibliothek ist ein schönes Denkmal eines der Alterthums wissenschaft gewidmeten Lebens; sie erscheint als ein so werthvolles und harmonisches Ganze, daß man cs beklagen müßte, wenn sie durch eine Versteigerung nach allen Wcllgcgenden zerstreut werden sollte. Gewiß stimmen alle, denen Thiersch's Andenken werth ist, in dem Wunsch überein, daß diese Sammlung für eine wissenschaft liche Anstalt erworben werden möchte und als Ganzes beisammen bliebe. (Allg. Ztg.) Schleswig, 1. Juni. Heute erhielt De. Heibccg auf seine Supplik wegen Eröffnung der Buchhandlung vom hiesigen AmtS- hause nachstehenden Bescheid: Nachdem das Amtsbaus die von dem Hrn. 1)r. Heibcrq unterm 16/17. April d. I. Hierselbst eingereichte, an das königliche Ministerium für das Herzogthum Schleswig gerichtete Vorstellung und Bitte um Wie- deraufhebung der von dem Polizeimcister der Stadt Schleswig am «. März d. I. angcordneten polizeilichen Versiegelung des supplicankischen Buch ladens c. pert. mit Bericht an das königliche Ministerium für das Her zogthum Schleswig eingesandt, hat hochdasselbe vermittelst Rcscripts vom 30. d. M. die Erledigung dieser Angelegenheit dem Amtshaufe als der Oberpolizcibehörde überlasten. Unter Beziehung hierauf wird dem Herrn Supplicanken hierdurch eröffnet, daß das Amtshaus, da derselbe wegen einer durch Mißbrauch seines Buchhändlergewerbcs betriebenen Ver breitung eines Adreßentwurfs gesetzwidrigen Inhalts in Untersuchung ge- rarhen, da das königliche Ministerium für das Herzogthum Schleswig mittels Rescripts vom 17. April d. I. verfügt hat, daß die Sache in den Formen einer gewöhnlichen criminellen Untersuchung von dem Eriminal- gericht fortzuführen sei, der Herr Supplicant sich demnach in einer Cri- minaluntersuchung befindet, da ferner die Betreibung des Buchhan- deli zwar nicht an eine polizeiliche Erlaubniß geknüpft ist, nach der Ver ordnung vom 27. Dec. 1808 sowie nach der Natur der Sache aber doch unter polizeilicher Aufsicht steht und die Befugniß dazu wegen Ueber- trelung von Anordnungen und Vorschriften wider einen unzulässigen De bil von Büchern und Schriften entzogen werden kann, und da es end lich, wenngleich die Entziehung der Befugniß zum Buchhandel erst nach einim rechtskräftigen condemnatorischen Erkenntniß erfolgen kann, ein den Staate unzweifelhaft zustehendes Recht ist, sich während dec Dauer der Untersuchung gegen einen staatsgefährlichen Mißbrauch des buchhänd lerischen Gewerbes durch polizeiliche Maaßregeln zu schützen: sich nicht verinlaßt findet, die polizeiliche Schließung des Buchladens o. perl., wie der aufzuhcben. Königliches gottorfer Amtshaus zu Schleswig, 31. Mai 1860. gez. Holstein. Wir bemerken hierzu nur noch, daß das Amtshaus, also eine Un- tenehörde, jetzt dieselbe Versiegelung bestätigt, welche das Appella- tioisgericht in Flensburg, also die dem Amtshause Vorgesetzte Be höbe, vor einigen Wochen für ungerecht erklärt hat. Natürlich wich das Amtshaus recht behalten, da es sich nur darum handelt, eiren den Dänen verhaßten Mann mit Plackereien zu verfolgen. (Preuß. Z.) Personalnachrichten. Herr Earl Eduard Fritze in Stockholm ist von dem König v,n Schweden und Norwegen zum Ritter des Wasaordens ernannt norden.
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