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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1860-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1860
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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310 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 20. 15. Februar. wcirerc Steigerung der Abonncmentsprcise für unsere Verhältnisse aber nicht angemessen erscheinen konnte: so haben sich die Zeitungs verleger dadurch zu helfen gesucht, daß Papier und Druck der Zeit ungen allmählig immer schlechter geworden sind. Vorzugsweise ist cs aber das von dem Gesetz vom 2. Juni 1852 adoplirtc Princip der Raumbcsteucrung, welches das lesende Publicum am meisten beein trächtigt, indem die Verleger aller nicht in der höchsten Steuerstufc befindlichen Zeitungen (also gerade der mittleren und kleineren, da her wohlfeileren) hierdurch gezwungen werden, das ihnen sich dac- bietende Material auf eine bedauerliche Weise zu verkürzen, weil die den Zeitungen zugebenden Inserate sich weder gut beschränken lassen, noch von den Unternehmern gern beschränkt werden, da die Inserate ihnen Geld cinbringen, der Text der Zeitung ihnen aber' im Gegentheil Geld kostet. Wirkt hierdurch schon bei jeder einzelnen Zeitung das Stem- pelsteuergesetz auf die Menge des Stoffes und die äußere Form des selben herabdrückend, so wird ferner durch dasselbe der Sporn der Concurrenz gar sehr erheblich abgestumpft, denn einmal ist die Steuer auf die Zeitungen nicht nach einem ge rechten Principe vcrtheilt, da der Abonnementsprcis gar keinen Einfluß auf die Steuer ausübl und somit gerade die wohlfeil sten Zeitungen, welche für einen billigen Preis das meiste Ma terial liefern, durch das Gesetz am härtesten betroffen werden; das Gesetz setzt mithin gewissermaßen eine Strafe auf die Con currenz, anstatt letztere zu begünstigen; zum Andern tritt zu dem an sich für ein Zeitungsunternchmen erforderlichen bedeutenden Anlagecapital und zu der durch das Preßgesetz geforderten Caution infolge des Stempelstcuerge- sctzcs nun in vielen Fällen noch ein beträchtliches Betriebs kapital für die Auslage für den Stempel, den der Verleger im Anfänge eines jeden Quartals zahlen muß. Hierdurch werden die zur Gründung neuer Zeitungen und cau- lionspflichtiger Zeitschriften erforderlichen Eapitalien zu einer Höhe hinaufgeschraubc, welche derartige Unternehmungen aufs äußerste erschwert, so daß sich demgemäß auch in Preußen nun schon seit Jahren eine bestimmte Anzahl von Zeitungen und Zeitschriften fipirl hat, die sich untereinander allerdings eine gewisse Concurrenz machen, vor einer mit frischen Kräften neu austauchenden aber ziemlich ge sichert dastehen. Was das erwähnte Verhältnis der Steuersätze zu dem Abon- ncmentsprcise der Zeitungen betrifft, so möge cs gestattet sein, die selben nach Pcocentsätzcn vom Einkaufspreise (vergl. den Post-Preis courant pro 1859) beispielsweise für die Berliner Zeitungen folgen zu lassen. Einkaufspreis netto Steuer: mithin Procente vom Einkaufspreise: Montagspost . . . . 2 ff? 10 S-zs — ff§ 4 S-f 5b/7°ch, Kladderadatsch .... 2 ., 4 ,, „ 4 „ Berliner Revue . . . 6 „ 20 ,, ,, 20 ,, 109h, Preußisches Wochenblatt 2 „ 20 ,, 10 ,, 12V2°/°, Berlin 2 „ 12 ,/ — 10 ,, 13»/g°/«, Gerichtszeilung . . . 2 „ 4 /, — // 10 „ 15b/z°/o, Bank- u. Handclszeitung 6 „ 4 // 1 ,/ 10 2>"/N°w, Publizist 2 „ 28 ,, — 20 ,, 22«/irO/°, Neue Preußische Zeitung 8 „ — ,, 2 ,, — ,, 25°b, Volkszeitung .... 2 „ 4 ,, — ,, 20 ,, 314/4°/°, Börscnzeitung.... 7 „ 18 2 ,, 15 /, EVrg°/°, Nationalzeilung . . . 6 „ 24 „ 2 ,, 15 ,, 36'»/„°/o, Spencr'schc Zeitung . . 4 „ 20 2 ,, — /k 42°/7°/°, Preußische Zeitung . . 4 „ 20 ,, 2 — 42°/,°/°, Vossische Zeitung . . 4 „ 8 „ 2 ,, 15 SZis/g-'k Der Einwand, welchen man gegen diese Scala erheben könnte, daß sic das Verhältnis der Sleucrleistungcn nicht richtig abspiegele, weil die nach derselben am höchsten besteuerten Zeitungen die Steuer nicht aus dem Abonnemcntsprcise, sondern aus den Inseraten decken, ist nur für Blätter in der höchsten Steuerstufc, und auch da nur in äußerst günstigen und seltenen Fällen zutreffend; daß ec dagegen auf die übrigen nicht angewendet werden kann, zeigt das folgende Beispiel. Ein Blatt z. B. in der dritten Steuerstufc kommt wegen der ihm reichlicher als bisher zuströmcnden Inserate nicht mehr mit dem Raume von 240 Normalbogen jährlich aus, cs ist daher ge- nölhigt, in die vierte Steuerstufc überzugchen, muß also 10 Sgr- mehr an jährlicher Steuer zahlen, und gewinnt allerdings dafür das Recht, jährlich 120 Normalbogen zu 400 Q.-Zoll mehr als bisher zu liefern. Diese Berechtigung wird aber für den Verleger crfahcungs- mäßig in den meisten Fällen nur eine neue Last und Benachtheilig- ung, denn während die übcrschießenden Inserate im Quartal viel leicht nur 6—lO Bogen ausfüllen, ja selbst wenn der vorgcschriebene Raum nur um einen Bogen im Quartal überschritten wird, so muß dennoch die Steuer für 30 Bogen pro Quartal voll gezahlt werden, wodurch dem Verleger in allen solchen Fällen ein leicht nachweislicher offenbarer Verlust erwächst. Die 120 Normalbogen, cesp. 48,000 Q.-Zoll der nächsten Steuerstufc geben in dem ge dachten Falle bei ökonomischer Einrichtung Raum für ca. 192,000 Jnseratzeilen (4 Zeilen — 1 Q.-Zoll des auf beiden Seiten be druckten Papiers). Nimmt man nun die Auflage des Blattes zu 10,000 Exemplaren an, so stellen sich die Selbstkosten für Druck, Papier, Annahme und Verrechnung der Inserate auf mindestens 1 Sgr. 3 Pf. für die Zeile, für 192,000 Zeilen also auf 8000 Thlr.; hierzu kommt die Mehrausgabe für de» Stempel mit iO Sgr. pro Exemplar, also für 10,000 — 3333^ Thlr., mithin die Gesammt- kosten — 11,333ffzThlr.; dieEinnahmc für 192,000Zeilen Inserate zum üblichen Satze von 2 Sgr. stellt sich dagegen auf 12,800 Thlr., und es ergibt sich mithin scheinbar ein Gewinn von 1466U Thlr. für den Unternehmer, aber in der That nur scheinbar, denn wie glücklich die Umstände zusammcntreffen müßten, damit dieser Ge winn realisirt werden könnte, liegt nach der vorangcschicktcn Be merkung auf der Hand. Tritt aber wirklich einmal dieser gewiß höchst seltene Fall ein, daß die ganzen 120 Normalbogen mit be zahlten Inseraten gefüllt werden können, dann werden, da der Ver kehr sich nicht mit dem Zollstab reguliren läßt, sicherlich auch diese 120 Bogen nicht mehr ausrcichen, und der Unternehmer muß auch diese Stufe überschreiten und gleich die Steuer für die fünfte Stufe entrichten. Gesetzt aber, die Inserate brächten wirklich keine der artige Verlegenheit, dagegen aber stiege die Auflage z. B. bis auf 15,000 Exemplare, dann hat der Unternehmer 5000 X 10 Sgr. an Steuer mehr zu zahlen — 1666^z Thlr. und sein an den Inseraten erzielter Gewinn wird auf diese Weise wieder absorbirt. Nach der einen oder andern Seite hin wird sich der scheinbare Vortheil einer Vergrößerung für den Unternehmer durch die Steuer geradezu in einen Nachthcil und Schaden verwandeln. Aber nicht bloß die beim Eintritt in eine höhere Steuerstufc mehr als den eventuellen Gewinn von vornherein absorbircnde Stempelsteuccerböhung, nicht bloß der Umstand, daß die Erhöhung, anstatt allmählig bogenweise zu steigen, die Stcucrstufcn in sich überstürzenden Sätzen von 30 zu 30 Bogen hinaufeilt, — nicht bloß diese beiden Punkte sind es, um dcrenwillen die preußische Zcit- ungspccsse die Aufhebung, resp. Revision des Gesetzes vom 2. Juni 1852 wünschen muß, will sie irgend ihrem Berufe gerecht werden und hinter derjenigen der übrigen deutschen Staaten nicht zurück stehen. Es tritt vielmehr als dritter und ganz besonders wesent licher Punkt hinzu, daß das gegenwärtige Gesetz in Betreff der Zeit ungen nur „Kalenderviecteljahrc" als in Betracht zu ziehende Ein-
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