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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.03.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1860-03-14
- Erscheinungsdatum
- 14.03.1860
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- Deutsch
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524 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. .4? 32, 14. März. sind eben nur bei den deutschen Separatverträgen nöthig gewesen, in einem Gesammtvertragc werden sie überflüssig. Wie störend sie sich theilweis gestalten, weiß Jeder, der damit zu lkun gehabt hat. Mcistcntheils Kleinigkeiten, sind sie eben deshalb besonders lästig. Dieses sind ganz im Allgemeinen die Grundzüge eines den ver schiedenen Interessen gerecht werdenden internationalen Vertrags. Dieselben werden auch, wie ich glaube und wie Aeußerungen hon den verschiedensten Seiten gezeigt haben, von dem deutschen Buch handel im Ganzen und Großen gctheilt. Nichts verlangt so gebieterisch eine Befreiung von allen Hemmnissen und Einschränkungen, als die Entwicklung der Literatur; die Gesetzgebung hat auch schon manchen Schritt gethan, um solche Fesseln zu lösen, und cs ist zu erwarten, daß sie, so heftig sich auch manche Sonderinteressen dagegen strauben mögen, auf diesem Wege unbeirrt weiter gehen werde. Paul Trömel. Kein Zwang. Der Aufsatz „0»ousgus tsnllem" in Nr. 16. d. Bl. hat, wie es scheint, einen Anhänger des guten Alten in Aufregung gebracht, der er in seinem „bist moäus in retnis" Worte verleiht. Der Eifer über einen vermeinten „Aposteleifer" läßt ihn über das Ziel hinaus schießen und gibt ihm Veranlassung, über Zwang und Neuerungen Zeter zu schreien. Nachdem er anfänglich die süddeutschen Verhält nisse ziemlich glimpflich besprochen hat, kehrt er plötzlich das Rauhe heraus und attakirt Stuttgart auf das heftigste. Diese Angriffe sind theilweise der Art, daß sie nicht mit Stillschweigen über gangen werden können, zumal mein Mahnruf zur Eentcalisacion durchaus nicht darnach gehalten war, irgend etwas erzwingen zu wollen. Die Abrechnung gibt dem Hrn. Vers. Gelegenheit, sich miß liebig über deren Abwicklung in Stuttgart zu äußern; es haben frei lich nicht alle Verleger die Annehmlichkeit, daselbst zu wohnen und ihre Gelder selbst in Empfang nehmen zu können; cs besuchen auch nicht alle die Abrechnung persönlich, sonst könnten sie sich über zeugen, welch schwierige Stellung der Commissionär hinsichtlich der Zahlungsmittel hat; er kannz.B. das Gold den Sortimentern nicht hoch, und den Verlegern nicht niedrig genug berechnen. Um diese Calamitäten möglichst zu vermeiden, wird der laufende Frankfurter Eours stets bei der Abrechnung zur Norm genommen, und erscheint es mir kaum denkbar, daß ein Commissionär seinem Committenten Goldmünzen über pari berechnet. Ebenso verhält es sich mit dem Papiergeld; die Sorten, die allgemeine und anerkannte Geltung ha ben, werden nicht nur zurAbrcchnung durch Anschlag auf der Börse bekannt gemacht, sondern sogar acht bis zehn Wochen vorher durch eigenes Meßcircular angczeigt. DieZehnguldenrollen in Sechskrcu- zerstücken, die den Unbekannten so geplagt haben müssen, werden übrigens, zu seincmTrostcund andererLeuleLeid sei es gesagt, immer seltener. Wenn der verstorbene Hoff vor I4oder 15Jahren öffentlich erklärt hat, 100 fl. aufStuttgart seien ihm nur 99 werth, so war das eine Privatansicht, ohne maaßgebendzusein, und wenn dieserEckläcung damals nicht widersprochen wurde, so ist das kein Beweis, daß sie heule noch und allgemein ihre Geltung haben möchte. Alle die bisher vor- gebrachtcn Punkte betreffen die Abrechnung, an der der unbekannte Vers, gern mäkelt; er spricht noch von „übrigen Mißständen" da bei, macht sic aber nicht namhaft, wahrscheinlich aus rücksichtsvollem Zartgefühl. Ueber die Spedition im süddeutschen Buchhandel werden, wie ganz richtig bemerkt, oft ohne Kcnntniß der Praxis, theoretische Ur- theile gefällt. Die Ansicht, bei einer Eentralisation würden viele süddeutsche Handlungen auch nicht Stoff zu wöchentlichen Send ungen haben und noch mehr in Verlegenheit kommen, als sie zu weilen jetzt schon sind, ist weder praktisch noch theoretisch, denn eine solche sonnenklare Wahrheit, wie daß der Stoff bei einer Centcalisa- kion an dem Ccntralpunkc vermehrt wird, braucht keiner Beweise. Wie uns ferner gesagt wird, concentrirt sich seit den letzten Jahren die Stuttgarter Verlagsthätigkeit auf die Monate October bis December, Fortsetzungen ausgenommen. Neu ist diese Behaupt ung und zeugt von großer Unbckanntschaft mir der Stuttgarter Pro duction ; jedoch angenommen, es erscheinen neun Monate des Jahres keine Nova, so liefern gerade die Fortsetzungen genügend und cegel- mäßigStoff zuSendungen; oder hat derHr. Vers, keine Ahnung von den Conlinuakionen von Buch der Welt, Jllustrirtc Welt, Classikcr (musikalische und unmusikalische), Muster-Zeitungen u. s. w-? Als annähernder Maaßstab für Stuttgarts Production mag dienen, daß die vereinigten Verleger jede Woche zweimal einen direkten Wa gen von mindestens 40 Centnern nach Leipzig senden, daß dieser eine Wagen aber gewöhnlich nicht genügt, sondern zwei genommen werden müssen und das Gewicht einer Sendung leicht 100 bis 150 Centncr erreicht. Darnach reicht der Stoff auch zu wöchentlichen Sendungen für Süddeutschland, besonders wenn man bedenkt, daß süddeutscher Verlag im Süden auch einen vcrhältnißmäßig größeren Markt hat als im Norden; und das Sortiment, das seine wöchent liche Sendung von Stuttgart nicht erhält, muß schon klein sein. Weßhalb, nebenbei bemerkt, die Buchhändler-Geographie durch die Eisenbahnen ein Loch bekomme» haben soll, begreife ich nicht, im Gegentheil, manches Loch ist dadurch zugeflickt und manche Kluft überdrückt worden. Das Gleichniß von Aarau — Stuttgart — Bern hinkt, schon wegen des Zolles, an den der Hr. Vers, nicht ge dacht hat; überhaupt verlangen die Verhältnisse der Schweiz eine be sondere Berücksichtigung unbeschadet der Eentralisation. A. Schiller's, Gocthc's, Lcssing's rc. Werke betreffend, stand in Nr. 29. d.Bl. Jacob Grimm's Ansicht und Er klärung, daß die Werke dcrObigcn 1867 in ganz Deutschland (aus schließlich Sachsens) Gemeingut werden, in Sachsen aber erst 1874. Allerdings stimmen wir mit Grimm in seiner Behauptung überein, daß dann 1867 ein bodenloser Zustand cintretcn dürfte, wenn Sachsen als Nachdruck in Beschlag nehmen wird, was im ganzen übrigen Deutschland rechtmäßig gedruckt werden darf. Es ist da selbst auf diesen Uebclstand aufmerksam gemacht und in Anregung gebracht: cs möge die Deputation des Leipziger Buchhandels die sächsische Regierung auf diesen Uebclstand aufmerksam machen, daß dadurch nicht nur dem sächsischen Buchhandel, sondern auch dem sächsischen Volke Nachtheile erwachsen würden. Verfasser dieser Zeilen ist ganz derselben Ansicht, meint aber, daß noch besonders hervorzuhebcn sei, wie durch den oben angeregten Uebclstand zunächst das Leipziger Commissionsgeschäft leiden müßte, da sich der auswärtige Buch händler genöthigt sehen würde, den Leipziger Commissionsplatz mit dem Berliner zu vertauschen, wo seine Ordres auf die betref fenden Werke ungehindert effcctuirt werden könnten. ä. 8. Miscellen. Aus Schleswig vom 9. März wird der Preuß. Ztg. geschrie ben: Gestern traf der langersehnte Bescheid des Appellationsge richts in Flensburg in derHeiberg'schen Angelegenheit hier ein. Derselbe lautete aus sofortige Enrsiegelung der Buchhandlung und ließ es dem Magistrat frei, die Sache im Wege des fiskalischen oder Criminalproccsses weiter zu verfolgen. Der Polizeimcister Jörgenscn entsprach jedoch dieser Weisung nicht, sondern verwei gerte die Entsiegelung. vr. Heiberg's Gesundheitszustand hat durch die anstrengenden Verhöre bedenklich gelitten, er hat leider schon das Gedächlniß verloren.
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