Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1860
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- 1860-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1860
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M 67, 23. Mai. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1039 Seite kommen auch Fälle vor, wo „aus besonderen Gründen" deut sche Bücher in England gedruckt werden und die ganzen Auflagen nach Deutschland gesandt worden sind. Uebrigens hat das sehr wenig mit der Sache zu thun, wenn Verträge über literarisches Eigcnlhum abgeschlossen werden, so sind Verleger und Buchhändler nur ein Th eil der Untcrthanen des Staates, denen die Vortheile zu gute kommen sollen. Buchdrucker, Papierfabrikantcn sind auch Leute, die von solchen Verträgen Nutzen ziehen und ziehen sollen. Ich möchte aus den Erfahrungen meines Geschäfts mittheilen, was sich auf diesen Gegenstand bezieht, meint Hr. Trömel. Daß meine Erfahrung mir die Gelegenheit zu einem richtigen Urtheil gibt, ist ganz richtig, habe ich ein Vorurtheil, so ist es gewiß für deutsche Interessen, wollte ich aber nach der Statistik meines Ge schäfts urtheilen, so würde ich gerade thun, was ich an Hrn. Trömel aussetze, ich würde eine bedeutende Frage von einem beschränkten Gesichtspunkte ansehen und zu ebenso unrichtigen Schlüssen kom men; z. B. ich importirte v. I. circa 600 Eentnec Bücher von Deutschland und exportirtc nur 10 Centner, — was sollte das beweisen? Ich will die Gelegenheit wahrnchmen, noch einige andere Un richtigkeiten in dem Aufsatze des Hrn. Trömel zu beleuchten, muß aber zugleich die Hoffnung aussprechen, daß Jemand, der im Deut schen die Feder besser zu führen weiß, wie ich, das Raisonnement dieses meiner Ansicht nach durchaus werthlosen Aufsatzes beantworte, und bemerke nur, zur Befestigung der Unparteilichkeit meines Standpunktes, daß das Interesse, welches ich an der Sache habe, ein rein abstraktes ist; ich habe keine Verlagsrechte, die eines inter nationalen Schutzes bedürfen, mein einziges materielle Interesse daran ist nur mittelbar, nur als Repräsentant deutscher Interes sen, mit weichender guteFortgang meines Geschäfts eng zusammen hängt. Ist also mein Urtheil durch Eigennutz etwas schief, so neigt es sich doch immer zu Deutschland. Hc. Trömel behauptet, Bücher würden in England höher be steuert, wie in Deutschland, und Bücher in englischer Sprache be deutend höher als andere. Ersteres ist nur scheinbar richtig, das letzte gar nicht. Der Zoll, dew man in England auf deutsche (d. h. preußische und sächsische) Bücher erhebt, ist 15 Schill, pr. Eentner, und ist nicht eigentlich ein Bücherzoll, sondern ein Papicrzoll. Jeder englische Papierfabrikant zahlt an Accisesteuer 15 Schill, pr. Centner für alles Papier, das seine Mühle verläßt, und nur um die eigenen Unterlhanen nicht dem Ausländer gegenüber zu benachtheiligen, wird dieser Zoll erhoben, so lange der Papicrzoll bcibehalten wird. Uebrigens steht jetzt die Abschaffung desselben zum 15. August d. I. fest*), und somit wird nach dieser Zeit auch kein Zoll von Büchern zu erheben sein. Einen doppelten Zoll zahlen nur Nachdrücke englischer Werke, soweit sie überhaupt durch Er- laubniß der Verleger zugelassen werden, und ich finde in den letzten Jahren keine Spur von irgend cinor, auch der kleinsten Zahlung in dieser Rubrik. Hr. Trömel sicht einen Nacht heil in den hohen Kosten des englischen Gerichtsverfahrens, während gerade das Gcgcnkkeil der Fall ist. Da nur der bezahlt, der den Proceß verliert, so ist es nur als eine desto schärfere Strafe für das Vergehen anzusehcn, es sind eben die hohen Kosten der Gerichte eine Bekräftigung des Schutzes; Schwierigkeiten in der Gerichtsbarkeit cxistiren nur in Hrn. Trö- mel's Einbildung. Es ist eben dieser wirkliche nachhaltige *) Der bezügliche Gladstone'schc Vorschlag ist zwar von dem Unter haus mit der schwachen Majorität von 9 Stimmen angenommen worden, dagegen bat nach den neuesten Nachrichten das Oberhaus die Lesung der Bill mit 193 Stimmen gegen 104 Stimmen auf 0 Monate vertagt. A. d. R. Schutz, und das in einem Reiche von 220 Millionen Einwohner, den die englische Regierung dem sächsischen Bürger mittelst der Verträge bietet, und was hat der englische Bürger von der säch sischen Regierung dagegen zu erwarten? einen sehr precärcn Schutz in einem Lande von kaum 2 Millionen! Will ein englischer Autor sein Recht in N o r d d e u t sch la n d (südlich von Thüringen kann er es gar nicht) schützen, so Haler bei zehn Regierungen Exemplare zu deponiren und Einzcichnungen vollziehen zu lassen, und dann fehlt ihm noch der Schutz in Mecklenburg, Nassau, den zwei Hessen, Bayern, Württemberg und Baden. Hr. Trömel selbst klagt, daß die Verträge nicht für ganz Deutschland gemacht worden seien, wer büßt aber dafür? nicht der Deutsche, sondern der Ausländer. Hr. Trömel genehmigt Reciprocilät als das einzig richtige Princip, wünscht aber, daß die Angehörigen des vertragschließenden Staates nicht allein mit den Einheimischen gleiche Rechte haben sol len (was doch die einzige mögliche Reciprocilät ist), sondern auch, daß diese Rechte mit denen seiner Heimath ganz gleich sein sollen — das heißt mit andern Worten, entweder: daß man keine Verträge schließen soll, bis die Gesetzgebung über literarisches Eigcnlhum in allen Staaten der Erde ganz dieselbe ist; oder: der preußische, sächsi sche, hannöversche, französische, belgische Autor soll in England nicht die Rechte genießen, die einen englischen Autor schlitzen, sondern je die preußische», sächsischen, französischen, belgischen Rechte! Wenn — was ich übrigens entfernt bin zu glauben — die Ansichten des Hrn. Trömel von den sächsischen Buchhändlern getheill werden, so würde es sich einigermaßen erklären lassen, warum die königl. sächsische Regierung auf deren Vorstellungen nicht viel Gewicht legt. „Thatsächlich mehrfach vorgekommen ist es", sagt Hr. Trömel, „daß ein englischer Autor in England nicht mehr geschützt ist, wäh rend er in Preußen noch einen Schutz genieße". Dies ist nicht allein nicht thatsächlich, nicht wahr, sondern es kann vor Ablauf von 28 Jahren ein solcher Fall gar nichtei ntreten. „Es ist eine anerkannte Thatfacbe", sagt Hr. Trömel, „daß unter allen Ländern .... Deutschland verhällnißmäßig am meisten von der Literatur anderer Länder consumire", und ich will dies nach seiner späteren Erklärung so verstehen, als eigne sich die deutsche Literatur mehr aus der Literatur anderer Länder an, als dies von anderen Völkern geschehe. Wäre ich ein Deutscher, und diese An sicht wäre so richtig, wie sie meines Dafürhaltens falsch ist, so würde ich mich doch hüten, solche öffentlich auszuposaunen. Es ist aber nicht so, ich wenigstens habe es nie als „Thatsache" anerkannt, und kann auch meinen Glauben an deutsche Gchrsamkeil und Wis senschaft, de» ich, seitdem ich überhaupt mich mit deutscher Literatur im Auslande beschäftige (beiläufig gesagt, jetzt 24 Jahre), gehegt und verfochten, auf das Gebeiß des Hrn. Trömel nicht fahren lassen. — Ist Literatur nur Belletristik — Romane und leichte Literatur? Wenn Hr. Trömel das meint, da gebe ich zu, daß mehr englische Romane und Reisen in's Deutsche übersetzt werden, als es umge kehrt der Fall ist; sind aber leichte Literatur und Romane die ganze deutsche Literatur? Ich habe immer die deutsche Literatur als vor allen gerade für diejenige gehalten, welche am meisten zum Fort schritt und zur Eultur der Welt beigetragen hat; ich habe ein Vier teljahrhundert diese Ansicbt verlheidigt und werde mich jetzt nicht durch Hrn. Trömel irre machen lassen. Bei aller Genehmigung des Reciprocitätsprincips wünscht doch Hr. Trömel, „daß bei allen künftigen Verträgen die deutschen In teressen immer so viel wie möglich zu begünstigen seien". Wo bleibt denn da die Rcciprocität? und wenn beide Thcile ihre Staats bürger zu begünstigen suchten, so würde man schwerlich je zum Ziele kommen. Wo ebenbürtige Regierungen Verträge abschließen, kann von „Begünstigung" gar nicht die Rede sein Beim Durchlesen des Artikels von Hrn. Trömel fällt es auf, 147'
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