Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1860
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- 1860-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1860
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- Deutsch
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^7 67, 23. Mai. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1041 der» für remiltirbar, kann cs k- zustchen, statt der Exemplare, die er von Z. bezogen, natürlich aber seinen Abnehmern drei Monate hindurch wöchentlich zugesandt haben mußte, dem Z. andere Exem plare aufzudränqen, die inzwischen, und zwar erst am Zahlungs tage, den 31. Marz, anderweitig bezogen wurden? Der Begriff: Verpflichtung zur Annahme einer Remission, gestattet wohl kaum eine andere Auslegung, als im äußersten Falle: zurücknehmen zu müssen, was man geliefert hat; sollte aber dieselbe so weit ausgedehnt werden können, auch Exemplare annehmcn zu müssen, die man nachweisbar nicht geliefert hat? -k. scheint letztere Auslegung für anwendbar zu halten. Er fahrenere Eollegen, namentlich solche, die Zeitschriften debitiren, und denen mitunter auch wunderliche Zumuthuugen in praxi ver kommen mögen, sind wohl so freundlich, ihre Ansicht über diesen Fall auszusprechen, was sie einerseits als Recht, andererseits als Ver pflichtung des ehrenhaften Buchhändlers ansehen, und somit zur Lösung einer gewiß für Viele interessanten Frage beizutragen. Miöcellen Aus Berlin. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 12. Mai kamen die gegen das Gesetz vom 2. Juni 1852, be treffend die Erhebung einer S temp e lsteu er von politischen und Anzeigeblättcrn, eingegangenen Petitionen zum Vortrag. Der Ab geordnete Hr l>r. Veit weist auf die großen Nachrheile hin, welche das betreffende Gesetz (Zollstockgesetz) namentlich für die heimische, die preußische Presse habe. Die einheimische Presse werde durch dieses Gesetz ganz ungeheuer belastet, während die nichtprcußisclien Blätter fast ganz frei ausgingcn — nicht anders, als ob den aus wärtigen Blättern die Eoncurrenz gegen unsere eigene Presse absicht lich so leicht als möglich gemacht werden solle. ... Er empfehle den Eommissionsanlrag und hoffe, daß die nöthigeAbänderung schon am ! 1. April k. I. gesetzlich eintreten werde. Der Eommissionsantrag: „Eme durchgreifende Revision des Gesetzes vom 2. Juni 1852 un ter Zuziehung betheiligter Gewerbtreibender baldmöglichst eintreten zu lassen, der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen", wird angenommen. Berichtigung. Hr. W. Türk macht in Nr. 48. d. Bl. in einem stellenweise sehr humoristischen Aufsatze zu meinem Eircular vom 31. März einige Randbemerkungen, die zum Theil auf Unrichtigkeiten basirt sind und mich zu gegenwärtiger Erklärung veranlassen. Ich darf dabei von vornherein mit gutem Gewissen behaupten, daß cs meinen Absichten gänzlich fern gelegen hat, die verehrlichen Herren Verleger glauben zu machen, daß ich eine Eoncession zum Sortimentsbuchhandel besitze. Bei Abfassung des fraglichen Eircu- lars hatte ich nur allein den Zweck im Auge, als, wenn auch nicht selbstständiges, Mitglied des Buchhandels bei Bezug des Bücherbc- darfes für meine Leihbibliothek mit dem Sortimentsbuchhändler gleiche Rabattvortheile zu genießen. Die betreffenden Stellen des Eirculars lauten, wie sic Hr. Türk angeführt hat, doch wird außer ihm wohl Niemand eine Be einträchtigung des conccssionirten Buchhandels dahinter suchen. Wenn ich einmal wirklich den Wunsch hegen sollte, Sortimenisgc- schäfke zu betreiben, so würde ich es unter meiner Würde halten, dies auf Schleichwegen zu thun, und wüßte ich auch keinen Grund, der mich abhalten könnte, zur Ausführung dieses Vorhabens den gesetzmäßigen Weg zu wählen, der mich, wie so viele andere Eollegen, am bequemsten zum Ziele führen würde. Was meine Plahsirma anlangt, so war diese allerdings seither Ritter's Leihbibliothek, doch kann sich Jedermann aus hiesigen Tage- ^ blättern überzeugen, daß ich gegenwärtig Literarisches Institut sir- mire. Die Firma möchte überhaupt hierbei zu den Unwesentlich- keiren gehören. Wenn Hr. Türk ferner in seinem erwähnten Aufsatze mich als aus dem Buchhandel ausgeschieden hinstellt, so ist ihm wahrscheinlich nicht bekannt gewesen, daß ich in dem Verlagsgeschäft des Hrn. H. Klemm hier bereits seit Jahren wiederum eine ziemlich selbstständige Stellung cinnehme, wie ich denn überhaupt seit meinem Eintritt in den Buchhandel, mit Ausnahme eines kurzen Zwischenraumes, den ich auf die Katalogisirung meiner über 25,000 Bände starken Bibliothek verwendete, stets in demselben thätig gewesen bin. Was Hr. Türk schließlich in dem beregten Artikel über die Zukunft des deutschen Buchhandels im Allgemeinen so schön sagt, berührt mich im Besonderen nicht, und kann ich es daher mit Still schweigen übergehen. Das aber glaube ich hoffen zu dürfen, daß die Herren Verleger nichts Unreelles oder auch nur Ungewöhnliches darin erblicken werden, wenn ein Mitglied des Buchhandels die ihm benöthiglen Bücher sich auf directem Wege von ihnen zu verschaffen sucht. Julius Heinze. Das Büchting'sche Schillerfcstschriften-Verzeich- niß hat zwar schon in Nr. 38. d. Bl. lobende Erwähnung gefunden, aber einem Eollegen gegenüber, der sich um die bibliographische Li teratur schon mehrfach verdient gemacht hat, muß cs bei dem beson deren Ansehen von Petzholdt's „Anzeiger für Bibliographie re." gleichwohl für angemessen erscheinen, auch dessen Bericht darüber zur weiteren Kenntniß zu bringen. Daselbst heißt es: „Oui eile, äst, bis äat" sagt das Sprichwort. Verdient daher B. schon deshalb, weil er von den in Aussicht gestellten (?) SchiUerfestschriftcn-Kaka- logen den (einigen zuerst und so bald hat erscheinen lassen, eine ge wisse Anerkennung, so muß diese auch dem Kataloge selbst zulheil werden, welcher mit unverkennbarer Sorgfalt und Umsicht, die sich nach allen Seiten hin nach dem erforderlichen, gleichviel ob imHan- del befindlichen oder privatim gedruckten Materiale umgeschaut hat, gearbeitet ist. Die später erscheinenden ähnlichen Kataloge werden vor dem B.'sehen insofern im Vortheile sein, als sic mit Benutzung des letzter» und unter Beifügung der.immcr noch hier und da auf- tauchendcn, auf das Schillerfest bezüglichen literarischen und ar tistischen Erscheinungen vollständiger ausfallen können; darin aber werden sie dem B.'sehen sammtlich nachzustellen sein, daß dieser, obgleich ohne Vorgänger, den er hätte benutzen können, doch eine allen billigen Anforderungen und den augenblicklichen Bedürfnissen genügende Vollständigkeit zu erlangen gewußt hat, die uns erken nen läßt, in welchem Umfange das Schillcrfest im Bereiche der Li teratur und Kunst zu einem Ereignisse geworden ist. Zur deutschen Sprache. — Bemerkenswert!) dürfte es sein, daß die in Nr. 55. d. Bl. enthaltene Einladung des Leipziger Buchhändlergehilfen-Vereins in wenigen Zeilen die Ausdrücke: „Fest- so u p er, Tafela rr a ngement, proEouvert" enthält, während doch von den deutschen Herren Gehilfen mit einigem Recht zu beanspruchen ist, daß sie aus dem reichen Schatz unserer Mut tersprache die gleichbedeutenden Ausdrücke ohne Mühe hcrausge- funden hätten. l Personalnachrichtcn. Herrn M. Ziert in Gotha ist von dem Herzog von Sachsen- Coburg-Gotha das Prädicat „Hofmusikalienhändler" verliehen, worden. Herr B- M. Wolfs in St. Petersburg, Commissionär der Kasanschen Universität, ist zum Commissionär der kaiscrl. Mos- kauischen Universität ernannt worden.
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