Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18550126
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185501267
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18550126
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1855
- Monat1855-01
- Tag1855-01-26
- Monat1855-01
- Jahr1855
-
153
-
154
-
155
-
156
-
157
-
158
-
159
-
160
-
161
-
162
-
163
-
164
-
165
-
166
-
167
-
168
-
169
-
170
-
171
-
172
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
163 1855.) Nicht genug hiermit, wäre es sehr wünschenswert!), wenn genannte Vereine und Gremien, außer ihren Referaten an den Börsen- Vorstand, bei den Regierungen ihrer Lander ebenfalls dahin zu wirken suchten, um deren Interesse dafür zu gewinnen, denn es darf keine Quelle, keine Seite, dafür anzucegen und zum Ziele zu ge langen, ungenutzt bleiben. Nur so und in unermüdlichem und einigem Streben von allen Seiten, können und werden Vertrage Gesammt-Deutsch- lands mit dem Auslande zum Heil und Frommen des deutschen Buchhandels erzielt werden, Vertrage, die den eigenen Interessen gerecht werden und nichts vergeben, Verträge, die dem Auslande nicht Alles gewähren, den heimischen Interessen in manchen Punk ten kaum Rechnung tragen. Bei der vollsten Reciprocität in Rechten, Schutz, Zöllen, Anerkennung, Dauer des Verlagsrechtes, zu erfüllenden Formalitäten ic. wird dennoch das Ausland (nament lich England und Frankreich vermöge ihrer Weltsprachen, ihrer Welt literatur), vorläufig wenigstens, immer noch im entschiedenen Vor theile bleiben, das liegt in den Verhältnissen, und ist sobald wohl leider nicht zu ändern. Aber, wie in Nr. 11 ganz richtig bemerkt ist, Löwen-Verträge zu schließen, die dann Erklärungen im Gefolge haben, wie jene der vereinigten Verleger zu Paris, kann nimmermehr im Principe gelegen haben, und unsere Collegen outro- Rl'ill reiben sich wohl nicht umsonst vergnügt die Hände, wieder ein mal die deutsche Guthmüthigkcit und Gemächlichkeit (für welch' letz tere der Franzose, irren wir nicht, gar kein Wort in seiner Sprache hat) so ein bischen auf's Eis geführt zu haben. Greifen wir also Alle, Collegen im Norden u. Süden, in allen deutschen Gauen, diese Frage mit Kopf und Energie an , reichen wir uns die Hände, kommen wir doch einmal zu einer einigen An sicht im Interesse des deutschen Buchhandels, und es wird ein Re sultat in diesem Sinne gewiß ermöglicht werden. Wir haben der Männer so Diele unter uns, die alle Eigenschaften in sich vereinen, hier mit ihrer reichen Erfahrung, ihren vielseitigen Kenntnissen und ihrem anerkannten Einflüsse wirken zu können, — wir sind über zeugt, daß sie die nöthige Zeit und Mühe willig dem Ga nz en zum Opfer bringen werden, — haben sie ja schon oft sich dem engeren Kreise ihres Wirkens entzogen und zum allgemeinen Besten, selbst in weit weniger Wichtigem, gewirkt. Mögen diese hier nur flüchtig angedeutetcn Wege betreten und gemeinsam gehandelt werden, mögen gewichtige Stimmen das Wort ergreifen und hier weiter bauen; gewiß! es wird zu einem Resultate führen, wie wir es nur wünschen können, und alle Einseitigkeiten werden in dieser Frage ihr Ende erreicht haben. Der Börsenvor stand, wie die verschiedenen anderen über Deutschland verbreiteten buchhandlerischen Vorstände, werden sich kein schöneres Denkmal setzen können, als hier im eigenen und allgemeinen Interesse rüstig an's Werk zu gehen, um dieser Frage ihre ganze Thakkraft zu wid men und sie jetzt nicht bei untergeordneteren Gegenständen zu zer splittern. 43. Ans dein Westen. Es ist unlängst wieder der Fall vorgekommen, daß eine sonst renommirt gewesene Sortiments-Handlung, kurz zuvor ehe sie sich sallirt erklärt, ihre Continuationen einem dritten Collegen übertra gen, das heißt, wie zu vermuthen steht, demselben käuflich abgetre ten hat. Dieser Fall wird sich voraussichtlich demnächst wiederholen, und cs scheint demnach eine Praxis unter uns Platz greifen zu wol len, nach der sich derangirte Geschäfte ganz gemächlich bis auf den letzten Rest ihres Besitzthums auszehren, dann noch ihre Kundschass Abdruck zu senden, indem nur in solchem Austausche günstige Resultate zum Wohl und Gedeihen des Buchhandels erzielt werden können. Die Redaction. und Continuationen verkaufen und so ihren Gläubigern nichts als eine gänzlich werthlose Debitmasse hintcrlassen. Wenn gleich das Gesetz erwiesene Fälle der Art bestraft, so lassen die Lücken desselben doch Hinterthürcn genug, dieserBestrafung zu entgehen, und es frägt sich daher, ob cs nicht an der Zeit sei, durch einen unter uns zu fas senden Beschluß, dem weitern Umsichgreifen dieser bedrohlichen Pra xis, seine ohne Skrupel gemachten Schulden abzuschüttcln, energisch entgegen zu treten? Dieser Beschluß könnte natürlich nur dahin zie len, den in obige Kategorie fallenden Falliten, sammt dem Käufer der, die Debitmasse entwcrthenden Realitäten, in eine, solchem Verfah ren gebührende Stellung zu versetzen, deren nähere Bezeichnung und Gradation durch einen Rechtskundigen in angemessener Weise be stimmt werden müßte. Die Frage ist von Wichtigkeit und verdient, in diesen bedrohlichen Zeiten, eine reifliche Prüfung. Anfrage. Ein Sortimenter wünscht nach den verschiedenen Verzeichnissen unverlangt keine Nova, — verbittet sich dieselben überdies zu wiederholten Malen im Böcsenblattc, auch noch speciell beiden Verlegern; trotzdem senden manche ihm ihre Novitäten zu. — Es bricht im Hause des Sortimenters Feuer aus; — das Lager ist nicht versichert; — Nichts wird gerettet. Ist der Sortimen ter —die Sache vom juristischen Standpunkte aus betrachtet—-nun verpflichtet, die unverlangt gesand ten und vom Feuer verzehrten Novitäten zu bezah len oder nicht? L. Abermals drei Fragen. 1) Ist ein Zollvereinsstaat nach den Zollvereinsgesetzen berech tigt, von einer in einem andern Zollvcreinsstaate producirtcn Waare eine Eingangssteuer zu erheben? Verneinenden Falls: 2) Sind Zeitungen und Zeitschriften etwas anderes als Waare? 3) Ist speciell der preußische Sortimentshändler verpflichtet, außcrpreußische steuerpflichtige Zeitschriften, welche er vom Auslande bezieht und in das Ausland wieder liefert, zu versteuern, oder werden in diesem Falle die steuerpflichtigen Zeitungen als Tra n- sito-Waare betrachtet und demgemäß behandelt? Ehrenbezeugungen. Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich haben geruht, die nachgenannlcn zwei Collegen allergnädigst auszuzeickmen, und zwar: Herrn Hermann Geibel in Pesth für das in dessen Verlage erschienene National-Pcachtwerk: „Skiz zen aus dem Volksleben in Ungarn, von B. G. v. Pcünay, mit 25 Aquacell'Gemälden", als Merkmal der wohlgefälligen Annahme durch Ueberscndung der goldenen Medaille, und Herrn Otto Spamer in Leipzig für ein überreichtes Prachtexemplar seines Verlagswerkes „Ravetzky- Lieder. Ein Album zur Feier des 2. November 1854 ic." durch Ueberscndung der großen goldnen Medaille mit dem Bildniß und dem Wahlspruch Sr. Majestät. Aus BreSlau. Folgende Handlungen sandten ferner gütige Beiträge an das Ccntral-Comite zur Unterstützung der durch Ueberschwcmmung Ver unglückten in Schlesien, für die beabsichtigte Verloosung: Herr C. Junge in Ansbach. - I. A. Aarth in Leipzig. Herren Vraß, Parlhz-Lo. in Oppeln. I. G. Coua'schc Buchh. in Stuttgart. Herr I. Uickcr in Gießen. - IT- Möller in Leipzig. Herr H- Hartung in Leipzig. - G. W. Körner in Erfurt. - C. Uocdcr in Wriezcn. - Schutze in Oldenburg. Herren Schreiber r- Schill in Stutt gart. 25*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht