Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18550119
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185501196
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18550119
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1855
- Monat1855-01
- Tag1855-01-19
- Monat1855-01
- Jahr1855
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5. wenn sie Unterihanen eines deutschen Bundesstaates sind, die Militaicpflicht gegen ihr bisheriges Vaterland erfüllt haben, oder davon befreit worden sind. Die Rechtsfrage in Nr. 138 d. Bl. nach dem Preußischen Landrecht beantwortet. Das Zurückbehaltungsrecht oder die Befugniß des Inhabers einer fremden Sache, dieselbe so lange in seinem Gewahrsam zu be halten, bis er wegen seiner Gegenforderung befriedigt worden (Ldr. Thl. I. Tit. 20. §. 536), kann nicht ausgcübt werden von dem Ver leger einer Zeitschrift, gegenüber einem Sortimentsbuchhändler, wel cher diese Zeitschrift bereits bezahlt hat, aber in Betreff einer ande ren Schuld dem Verleger gegenüber in Rückstand ist, denn die For derung, wegen welcher das Zurückbehaltungsrecht angewandt wer den soll, muß in Ansehung der Sache selbst, oder aus dem Geschäfte, vermöge dessen dieselbe in die Hände des Besitzers gekommen ist, entstanden sein (ebd. §. 539). Auch übt der Verleger nicht an einrr fremden Sache das Zurückbehaltungsrecht aus, sondern einst weilen noch an seiner eigenen; die verschiedenen Nummern werden erst Eigenthum des Schuldners, wenn letzterer auch Besitzer der selben wird und Eigenthümer werden will. Aber nicht nur in dem Falle, daß der Sortimentsbuchhändler die Zeitschrift bezahlt hat, sondern selbst dann, wenn dieselbe in alte Rechnung gestellt, aber zur Ostermesse nicht bezahlt ist, hat der Verleger nicht das Recht, die Fortsetzung zurück zu behalten; denn die von Seiten des Sortimentsbuchhändlers nicht geleistete Zah lung berechtigt den Verleger nur, den Sortimentsbuchhändler zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit und zu der nach den Gesetzen ge rechtfertigten Entschädigung anzuhaltcn, nicht aber einseitig von dem Lieferungsvertrag zurück zu treten (A. Ldr. Th. I. Tit. 8- §§. 393. 394). Wer dennoch das Zurückbehalten der bezahlten Journalfort- sctzungcn für ein hübsches Mittel hält, um Restzahlungen schneller zu erhalten, der bedenkt nicht, daß er dem durch dieses Mittel Be troffenen zu Schadenersatz verpflichten wird, und so vielleicht seine ganze Forderung einbüßen kann, von dem moralischen Standpunkt dieses Verfahrens gar nicht zu reden. Frage. Wenn sich die Herren Verthcidiger des strengen Rechtes in der Frage aus Nr. 158 so fest an dieses klammern, so wollen die selben doch auch gefälligst Nachweisen, wie man wenigstens zu einem Abschluß gesetzlich zwingen kann, welche Mittel das Gesetz bietet, wenn trotz aller Verwahrung gegen Disponenden, davon ganz will- kühclich gar keine Notiz genommen wird und man über sein Eigen thum gar kein Vecfügungsrecht hat, sondern sich rein dem guten oder bösen Willen des Empfängers verfallen sieht. Mit welchem Rechte wird von O.-M. fälligen, selbst oft vcn geringsten Saldis, will- kühclich übertragen, noch willkührlicher remittirt, in Zuständen remitirt, welche einen Wiederverkauf rein unmöglich machen? Wir schweigen von allen andern gerechten Klagen, die möglicherweise «ine gesetzliche Lösung zuließcn über jenen Mangel an solider kaufmännischer Basis, die wir Jahr aus Jahr ein zu rügen haben. Wo bleibt für so manches im Buchhandel der Anhaltpunkt an das strenge Gesetzbuch? Wir bitten die Herren Einsender, auch hier ihre Auskunft nicht vorcnthalten zu wollen. An den Prcufnschci, Buchhändler, in Nr. 6. Das Recept gegen die Eoncurrenz des National-Danks ist mei ner Ansicht nach sehr einfach. Die betr. Herren Verleger haben außer dem „Bazar" :c. auch noch anderen Verlag, den sic nicht durch den National-Dank debitiren können. Man hebe die Verbindung mit ihnen auf, rcmittire ihre Novitäten, weder pro noch contra notirt, u. ich gebe Ihnen mein Wort, wenn das nur 20 Handlungen thun, so werden die Herren einen sehr heilsamen Schreck bekommen. Wozu die Hilfe bei der Behörde suchen, wenn man sie selbst in der Hand hat? 4i(io-toi et Is viel t'aillera. Sie sehen ja, was alle die Klagelieder nützen, welche das Börsenblatt wöchentlich bringt — und, wie die Redaction kürzlich ganz richtig bemerkt?, ohne zugleich Angabe des Mittels zur Abhilfe, ist Alles leeres Stroh gedroschen. ? Misccllc. Wir haben diesmal den Tod von vier mehr oder minder be rühmten englischen Schriftstellern zu berichten: Samuel Philips, Frederick Knight Hunt, John Gibson Lockhart und Miß Fcrrier. — Samuel Philips, gestorben am 14. October zu London in seinem 39. Lebensjahre, war ein talentvoller Journalist und zuletzt „litersr^ Ilirovto," des Sydenhamcr Krystallpalastes. In seiner Jugend Schauspieler, dann Student an der lonclon voiversilx, zog er die Aufmerksamkeit des Herzogs von Sussex auf sich und wurde nach Göttingcn geschickt, wo er die Rechte studirte. Er hat außer dem Or^stsl Palace Naixlboolc und dem llanäbook to tlie kortrail Kaller^ einen Band Erzählungen (We are all Io» koople tkere anck otlior lales) und den seiner Zeit sehr beliebten Roman Oslob Stuke- le^ geschrieben. Auch werden die Lusans krom tlw limes (2 vols. klurra^ 1854. 8 8.) allgemein seiner Feder zugeschrieben. — Fre- dcrick KnightHunt, geb. im April 1814, gest. 18. November d- I- zu Forest Hill, ist vorzüglich bekannt durch sein Werk ,,Hw kourtli llstats: V Nistor)' ok tl>e knAlisk klsvrspapor press" und war zuletzt Hauptredacteur der vailx k<e>vs, welche hauptsächlich seiner unausgesetzten Thätigkeir und Umsicht ihre gegenwärtige gesicherte und geachtete Stellung verdankt. Er war früher bei den Illustrateä lonclon die»« beschäftigt und ist der Begründer der Koäival limes, einer der bedeutendsten Zeitschriften in ihrem Fache. — John G i b- sonLockhartist auch in Deutschland allgemein bekannt als Schwie gersohn Sir Walter Scott's. Außer der klassischen Biographie sei nes Schwiegervaters hat er eine Lebensbeschreibung von Burns, einen Band „8psnisli Lallaäs" und die Romane UoKinalä Dallon, Valerius und Väam Llair geschrieben. Im Jahre 1825 wurde er an Mr. Gifford's Stelle Herausgeber der Ouarterl^ llsvierv, und ist als solcher ein sehr heftiger, man möchte sagen, fanatischer Partei gänger der Tories gewesen.—Miß Ferrier endlich, gleichfalls eng mit Walter Scott befreundet, ist die Verfasserin von drei viel gelesenen schottischen Romanen: Karriaxe, »estiny und Hw Inke- ritanco. (Atlantis.) Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Französische Literatur. iMitgethellt von Wfg. Gerhard.) ^«ulixinu pvur l'an 1855, publie par le Uureau Oes lonßfltuOes. In-18. Paris, Nallet-IIaebelier. 1 kr. Lnai'una.cxv, l-u oacruuir L. I,., iNSOecine et li^xiene <les Krabes. IlltuOes sur l'exercics Os la insOecine et <le la clürurKie ober les musulnians O'VIaerie, leurs cnnnaissances en anatnmie, lüstoire na turelle, etc.; prseeOses <Ie consiOerations sur I'etat general <le la ni^Oeeine eber les prineipsles nations maluunstanes. In-8. Paris, 6ermer-LaiIliere. 7 kr. 50 v. Onnünxui, I'. p., Libliotliegue <Iu larOinier. Olümie et pli^sigue liorticoles. 4vec 11 Gravüre«. In 12. Paris, Vusacg. 1 kr. 25 e. Oaui-nr nn Xunruan, ^e»., le Irar diicolas et la sainte Nussie. In-18 anglais. Paris, 1-eeou. 3 kr. 50 v. Iiuirinn, 1,., Uecliercliss pk^sioloxi<>ues et tlisrapeutigues sur l'kuile Oe knie Oe inorue et Oe la ineOicatiun brcnno-ioOuree. In-8. Paris, Imp. cl. Älalteste.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder