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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1860-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1860
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 89, 16. Juli. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1421 in Betreff der Universalität irgend erhebliche Erwartungen setzen sollten. Mag das Urtheil des Einen und des Andern über das Grä- ße'sche Buch sonst lauten, wie es auch wolle, darin aber, glaube ich, werden Alle übereinstimmen, daß sich in dem Werke das Stre ben nach möglichster Universalität, wie solche in keinem französischen bibliographischen Werke anzutreffcn ist, überall ausspricht, und Uni versalität ist gerade dasjenige, was das Gräße'sche Buch, welches ohnehin auch durch zahlreiche Preisangaben der renommirtesten an tiquarischen Buchhandlungen des In- und Auslandes und derglei chen den buchhändlerischen Interessen speciell entgegenkommt, dem Buchhandel gegenüber von besonderem Werthe erscheinen lassen muß. I. Petzholdt. Rechtfälle. Aus München, 26. Juni berichtet die Allg. Ztg.: Das Urtheil, welches über den Würzburger Buchhändler H. wegen Nach drucks des in der Stahel'schen Buchhandlung erschienenen Werks: „Der belehrende bayerische Secretär" gefällt wurde, wird eben durch die Kreisamtsblätter veröffentlicht. H. wurde in eine Geldbuße von 100 fl. zum Besten der Armencasse von Würzburg verurtheilt; die betreffende nachgedruckte Stelle, welche die Lehre von der bayeri schen Hypotheken- und Wechselbank re. behandelt, ist aus den Exemplaren herauszurcißen und zu vernichten, und der Nachdrucker ^ muß noch der benachtheiligten Verlagshandlung eine Entschädigung nach dem Nettobetrag von 60 Exemplaren ihres Werks und die Untcrsuchungskostcn entrichten, sowie die Proceßkostcn der Stahel' schen Buchhandlung ersetzen. Nächstens stehen noch weitere Ent-! scheidungcn, den Vollzug des Gesetzes vom 15. April 1840 über den ! Schutz des Eigenthums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Veröffentlichung, Nachbildung und Nachdruck betreffend, zu gewärtigen, wobei die hiesige Anstalt von Piloty L Löhle und jene des Leipziger Payne betheiligt sind. Anfrage. Unterm 8. Juni d. I. sendet uns die Hincichs'sche Buchh. in Leipzig 1 Oorpus bv^uin, vci. Hanoi. ksso. II., und berechnet dafür netto 7 Thlr. 7'/s Ngr.; auf der gedruckten Factur steht aber aus drücklich baar 6 Thlr. 23 Ngr. bemerkt. Nach Empfang des Buches baten wir unfern Herrn Eommissionär, dasselbe mit 6 Thlr. 23 NA zu zahlen, die Hinricbs'schc Buchh. aber verweigert die Zahlungs annahme, mit der Bemerkung: „Nehmen wir nicht eher an, als bis die Dietecich'sche Buchh. auch uns ihren Verlag mit erhöhtem Rabatt liefert." » Wir fragen nun unsere Herren College»: 1) Ist die Hincichs'sche Buchh. berechtigt, uns eine solche Alter native zu stellen? 2) Ist die Hincichs'sche Buchh. »ach obiger gedruckten Factur berechtigt, uns die Zahlungsannahme zu verweigern? und bitten um gefälligen Aufschluß. Götlingen, den 9. Juli 1860. Dietecich'sche Buchh. Miscellcn Berlin, 6. Juli. Unter den jüngeren Genossen des Berliner Buchhandels hat sich seit einigen Wochen ein Verein unter dem Namen: Turnverein der Berliner Buchhändler gebildet, welcher den Zweck hat, allen dem Berliner Buchhandel und den ihm verwandten Geschäftszweigen angchörendcn Herren Principalen, Gehilfen und Lehrlingen Gelegenheit zu gemeinsamen gymnastischen Uebungen darzubietcn. Der Verein hat mit etwa 60 Mitgliedern (worunter 14 Principale) begonnen, und steht, nach der bisher kund gegebenen regen Theilnahme an den wöchentlich zweimal Abends unter Leitung tüchtiger Vorturner in der K l ug e'scben Anstalt statt- sindenden Turnübungen, eine weitere erfreuliche Ausdehnung mit Gewißheit zu erwarten. Da außerdem von den Mitgliedern an Sonntagen auch zuweilen gemeinsame weitere Spatziergänge unter nommen werden, so läßt sich hoffen, daß dieser neue Verein ein recht geeignetes Mittel darbieten wird, die jüngeren Genossen per sönlich näher mit einander zu befreunden, als dies in Berlin bisher der Fall gewesen ist. Der Verein ist insofern nicht ein exclusiv buch händlerischer, als es den Mitgliedern freisteht, auch Nichtbuchhändler (in einer geringen, im Statut festgesetzten Zahl) zur Theilnahme an dem Verein cinzuführen. Möge der Verein in seiner ebenso erfreu lichen als zweckmäßigen Wirksamkeit den Begründern und Teil nehmern durch eine stets wachsende Betheiligung den Beweis liefern, daß ihr Streben von vielen Seiten mit Dank anerkannt wird. Berlin, 4. Juli. Der Ludw. Schmidt'schen Hofbuch handlung in Donaucschingen sendete ich von ihren Remitlenden einige Bändchen der 1001 Nacht als durchweg ausgeschnitten zu rück. Heute traf das Packet abermals hier ein und auf der Factur steht folgende Notiz: „Das ist die Pfennigfuchserei zu weit getrieben!! Wahrschein lich haben Sie pr. plaisir diese Hefte selbst ausgeschnitten. pr. L. Schmidt'sche Hofbuchh." Daß eine Verletzung des Anstandes und der guten Sitte im buchhandlerischen Verkehr selten vorkommt, noch seltener eine so schmutzige Berichtigung wie die obige, das weiß jeder Buchhändler sehr wohl; aber die außerhalb unseres Kreises befindlichen Leser die ses Blattes mögen erfahren, daß jeder unter uns es für seine Pflicht hält, dergleichen Dinge schonungslos dem allgemeinen Unwillen preiszugeben. Carl I. Klemann. Am Eingänge des Materialwaarengeschäfts Prenzlauer Straße Nr. 25. hängen gegenwärtig zwei sehr in die Augen fallende Zet tel, dicht neben einander. Beide sind mit einer Aufschrift in glei chem Druck versehen, die eine lautet: „N eueHäringes Stück 1 SA", die andere: „N eue Romane ä Stück 1 SA". Unwill kürlich muß jeder Vorübergehende über die unpassende Verbindung zweier so himmelweit auseinanderliegender Gegenstände lächeln! Das Schicksal hat hier die erhabensten Werke berühmter älterer Autoren, selbst Classiker! nicht nur ohne alle Rangordnung unter längst vergessene Romane der schlechtesten Sorte geworfen, sondern sie auch dem traurigen Lose, als Maculatur verbraucht zu werden, augenscheinlich anheimgestellt. Es scheint nämlich, daß die An kündigung der neuen Häringe viel größeren Beifall beim Publi kum findet, als diejenige des nachbarlichen Schildes. Die Bü cher sind sichtlich Restbestände älterer Bibliotheken. (Publicist.) Aus Breslau. Vier Tänze aus Offen b ach's Orpheus in der Hölle „Höllen-Galopp, Orpheus-Quadrille, Prinz von Ar- kadicn-Tyrolienne für Piano (auch für Orchester) arrang- von Lan ner und Couplet-Galopp v. Bereits", welche auf Antrag des Ber liner Hofmusikhändlers Bock vom k. Criminalgericht mit Beschlag belegt waren, sind wieder freigegcbcn und ist der Dcnunciant Bock durch Dccrct vom II. Juni d. I. mit seiner Klage zurückgcwiesen worden. Hierdurch hat das k. Criminalgericht der Leuckart'schen Ver lagshandlung zucrkannt, daß der Hofmusikhändler Bock in Berlin kein Eigenthumsrechl an Offcnbach's Operette: „Orpheus in der Hölle" habe. (Becl. Mus.-Ztg. Echo.) Aus Württemberg ist uns von einem der angesehensten dortigen Verleger die nachstehende Zuschrift zugekommen: „Der
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