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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1855
- Sprache
- Deutsch
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142 11 Post in Solbcrg. 642. Schramm, C. G., Leitfaden zum Unterricht in der Erdbeschreibung. 6. Aufl., besorgt von E. G. Schütz. 8. Carl. * ^ 643. Wagner, A. E., eine Taufrede im Familienkreise, gesprochen am 7. Dezbr. 1854. 8. 1854. Geh. >? Tacco in Berlin. 644. Perlen. Deutsche Original-Novellen nebst Uebersetzungcn der besten Schriftsteller d. Auslandes. 10.Bd.1.Lfg.4. Geh. pro cplt. I ^ 18 N-^ 645. Volksbote, der ärztliche. Hrsg. v. Th. Riedel. 1. Bd. I. Lsg. 4. Geh. pro 8 Lfgn. 2-^ G. Lcbwers-like'S Verlag in Halle. ^ 646. Hsnxsde, K.. R.., Kus^rsbunx beüul'ewpel cker Hers uneveit ^r- gos. gr. 8.6ek. * ^ ^ jStalling in Oldenburg. 647. Gemeinde-Blatt, Oldcnburgisches. Jahrg. 1855. Nr. I. gr. 8. pro cplt. * ^ ^ 648. Kirchenblatt, Oldenburgisches. Stimmen aus der Kirche zur Er weckung u. Förderung d. christl. Lebens. 4. Jahrg. 1855. Nr. I. gr. 4. pro cplt. * IU ^ Sralling in Oldenburg ferner: 649. Landwirtbschafts-Blatt f- das Herzogth. Oldcnbug. Red.: Oster bind. 3. Jahrg. 1855. Nr. 1. gr. 4. pro cplt. * 1 ^ Tcubner in Leipzig. 650. Kurz, H., Geschichte der deutschen Literatur m. Proben aus den Werken der vorzüglichsten Schriftsteller. 21. Lsg. gr. Lex.-8. Geh. 9 N/ 651. Reallcrikon d. elastischen Alterlhums f. Gvmnasicn. Hrsg. v. F. Lüb- ker. 4. Lbth. Lex--8. Geh. * 1 ^ 652. Schnellster, C. F.< Lehrbuch der gesammtcn Meßkunst. 2. Aufl. 4. Lsg. gr. 8. Geh. ^ VerlagS-Büreau in Altona. 653. Was werden uns die Jahre 1855 u. 1856 bringen? 8. Hamburg. *1 N-< G. Wigand in Leipzig. 654. Zeitschrift f. deutsche Landwirthc.'Hrsg. v. E. Stöckhardt. 6. Jahrg. 1855. 1. u. 2. Hst. gr. 4. pro cplt. * 2 ^ O. Wigand in Leipzig. 655. Souvestre, E., der König der Welt od. das Geld u. seine Macht. Deutsch v. A. Kretzschmar. 3. u. 4. Bd. 8. Geh. Als Rest. Nichtamtli Berlin, 20. Januar. Der in der zweiten Kammer von Herrn Reichensperger erstat tete Commissionsbericht über die Regierungsvorlage wegen Ausdeh nung des Schutzes gegen den Nachdruck liegt vor. Hr. v. Gerlach, der allein unter dem ablehnenden Commissionsmitglied gemeint sein kann, hielt das freie Ertheilen von Privilegien durch die Regierung für ganz angemessen. Durch die Annahme des Entwurfs werde das Misterium nur in eine schiefe Lage gebracht, namentlich wenn die öffentliche Meinung ihm als Leitstern dienen solle. Was cs dann thun würde, wenn es die öffentliche Meinung in Betreff sol cher Werke, wie Lessing's Nathan, Schiller's Räuber und Don Car los, auf sich einwirken zu lasten hätte! Welchen Verdächtigungen würde es sich nicht aussetzen, wie würde ihm nicht von allen Sei ten tendenziöse Begünstigung dieser oder jener Partei schuldgegeben werden! Die Commission erklärte sich mit 10 gegen 1 Stimme für die Verwerfung der Vorlage. Den Mitgliedern der Commission war während der Berathung eine kleine Broschüre von unserem wacke ren College» vr. Veit: „Die Erweiterung des Schutzes gegen Nach druck zu Gunsten der Erben verdienter Autoren" zugegangen, worin der Verfasser gegen den im betreffenden Gesetzentwurf liegenden Versuch, das Monopol geistigen Eigcnthums zu stützen, sowohl theoretisch und mit Grundlegung der bekannten Argumentationen Macaulay's sich erklärt, als auch auf die praktischen Mißstände aufmerksam macht, welche daraus entstünden, wenn Verleger durch ihr sicheres Monopol zu Trägheit und Nachlässigkeit verführt wür den. Es ist sehr fraglich, ob gerade dieser Gesichtspunkt dabei maßgebend sein darf, da nicht die Verleger, sondern die Erben des Schriftstellers begünstigt werden sollen. Die internationale Frage. Zum Schlüsse des verflossenen und zu Anfang dieses Jahres brachte uns das Börsenblatt gewichtige Artikel über die mehr wie jemals in den Vordergrund getretene internationale Frage. Zuerst die geharnischte Erklärung des Pariser Vereins zur Vertheidigung des literar. Eigenthums, und in deren Folge die nicht minder be drohliche Unterstützung derselben, durch die Inserate des Herrn vr. Schellwitz. Sodann in Nr. 162 den aus der Allgemeinen Zeitung abgedruckten Artikel, der in der Verbreitung internationaler Ver träge über alle Länder der Erde ein besonderes Heil für den deut cher Theil. schen Buchhandel erblickt, während er der Basis dieses Heils in kei ner Weise einen gleichberechtigten Boden zu bereiten bestrebt ist- Dagegen bringt uns Nr- 1 von diesem Jahre eine nähere Be leuchtung der bis jetzt bestehenden internationalen Staats-Verträge, worin nachgewiesen wird, daß das Ausland uns nur Löwen-Ver- träge zugestanden, die unsre Literatur- und Kunst-Erzeugnisse mit hohen Eingangszöllen belasten, während die seinigen frei bei uns eingehen- Endlich enthält Nr. 3 von diesem Jahre einen sehr beach- tungswerthen Artikel des Herrn Julius Springer, der in über zeugender Weise dacthut, daß eben diese Verträge nicht einmal auf gegenseitig übereinstimmenden Rechts-Ansichten beruhen, sondern daß sie, wie z. B. in Frankreich, durch die Erfüllung gewisser, gänz lich davon unabhängiger, aber dazu vorgeschriebener Formalitäten bedingt sind. Alles das zusammengestellt, führt zu dem betrübenden Ergeb- niß, daß der ohnehin schon so bedrückte deutsche Buchhandel sich auf dem Wege befindet, einer Theorie neue Opfer bringen zu müssen, deren zersplitterte Praxis ihm, bei der abweichenden Gesetzgebung, nur Unheil bereiten kann. Wenn cs je eine Frage gegeben, die eine reifliche Erwägung nach allen Seiten hin verdient, und die nur durch Uebereinstimmung aller dabei betheiligtcn Staaten eine genügende Erledigung finden kann, so ist es die internationale, und darum ist sie ganz entschieden diejenige, die vor Allem vor das Forum des Deutschen Bundes ge hört. So wie seiner Zeit unsere inner» Nachdrucks-Angelegenheiten nur auf diesem Wege zu einem Ziel geführt werden konnten, das uns mindestens allgemein gültige Rechts-Ansichten gewonnen, so können auch in Beziehung auf internationale Verträge, nur allein vom Bundestage die Bestimmungen ausgehcn, die Deutschlands Rechte wahren und seine Interessen nicht ohne genügende Gegen seitigkeit dem Auslande Preis geben. — Darum ist es an der Zeit, mit vereinten Kräften dahin zu wirken, daß ein allgemein gültiger Bundesbeschluß der zersplitterten Gesetzgebung ein Ende mache und den deutschen Buchhandel aus dem Dilemma errette, in welches ihn zu weit gehende Auffassungen und falsch verstandene Verträge ge bracht. Die Abfassung einer dahin zielenden Denkschrift dürfte eine dringende Aufgabe des Leipziger Buchhandels sein, der bei seinen verzweigten Commissions-Geschäften direct dabei interesfirt ist, daß diese Angelegenheit nicht einseitigen Maßregeln unterliege.
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