Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1855
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- 1855-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1855
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- Deutsch
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720 Worte setzten: Nur unbeschädigte, unaufgeschnittene Exemplare werden zurückgenommen. 4) Journalwesen. Eine größere Londoner Handlung machte schon früher darauf aufmerksam, daß es höchst unkaufmännisch wäre, Journale z- B. pro 55 zur O.-M. 55 sich pro oompl. zahlen zu lassen, und sic erklärte mit Recht, daß dies Verfallen niemals von ihr anerkannt werden soll und wird. Allerdings müßten die Journal- Verleger, wie auch bereits mehrfach geschehen, dahin eine Aenderung treffen, daß sie den Sortimentern ihreJournale stets in neue Rechnung geben und dabei berücksichtigen, daß bei Expedition der Journale bei geringstem Rabatte, wie es doch ussnee ist, die größte Mühewaltung vorherrscht, ohne der mannigfaltigen Verluste dabei zu gedenken. Sollte es nun ausnahmsweise nicht thunlich sein, Journale » 6onto novo zu liefern, so müßte wenigstens ein höherer Rabatt dem Sortimenter zugestanden werden, eventualitsr; im ungünstigsten Falle müßte eine quartal- oder semesterweise Be rechnung stattfinden. Eine Regelung dieser Angelegenheit liegc dem Interesse des Buchhandels zu nahe- 5) Es ist auch darüber schon vielfach Klage geführt worden, daß, besonders in Preußen, Behörden anstatt Buchhändler von Seiten der Verleger zur Verbreitung bestimmter Bücher und Journale auf- gefordcrt werden und zu dem Zwecke die üblichen Rabatt-Vortheile erhalten, kurz der Sortimenter in unpassender Weise umgangen wird. Daß dieses Verfahren ein u nge rechtes ist, steht fest, und wäre demselben nur dadurch am besten und gründlichsten entgegen zu ar beiten, wenn eine Deputation preußischer Buchhändler eine Petition an das preußische Staatsministerium abgehcn ließe, in welcher dar- geleqt, daß diese Manipulation die Interessen der Gcwcrbefreiheit be schränke und um Abschaffung, resp. Verbot dieser Gcwerbebecin- trächtigung gebeten wird. Einigkeit macht stark, und so ist es auch möglich, dieser Fatalität entgegenzutreten und dieselbe zu vernichten. Es giebt Verleger, die bei Verbreitung ihrer Werke durch Behör den die Vermittlung des betreffenden Ortsbuchhändlcrs in lobcnswer- therWeise nicht umgehen, sondern demselben den Debit mit natürlich beschränkterem Rabatt gewähren. Man erkennt darin ein collegiali- sches Verfahren, das Nachahmung verdient. 6) VerircteZablungen — verlorene Packet e- Daß es im großen deutschen Buchhandel Vorkommen kann und muß, daß Zah lungen icrthümlich einer falschen Firma geleistet werden, Packele ver loren gehen u. s- w-, davon haben wir oft genug lesen und hören müssen. Die gesunde Vernunft macht es schon jedem Buchhändler zur Pflicht, eine erhaltene Zahlung, welche ihm nach seinem Buche nicht zukommt, zurückzuleisten, oder wenigstens um specielle Aufklä rung zu bitten; denn, wenn derartige Fälle vor das Forum derOef- fentlichkeit kommen, so können sie nur zu den unangenehmsten Ver- muthungcn Veranlassung geben. Wird dem Eommissionär nun aber vor geleisteter Zahlung an seinen Committcnten, vom Jrrthume Nachricht gegeben, so Kat derselbe die irrig geleistete Zahlung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Wird durch Avis und Eommissionär festgcstcllt, daß der Empfänger das verloren sein sol lende Packet erhalten, so muß er dafür aufkommen. Wird durch Avis und Eommissionär festgcstcllt, daß ein Remittenden-Packel der Eommissionär in Leipzig erhalten, so kann der Ab se n de r für dies etwa verloren gegangene Packet nicht in Anspruch genommen werden. 7) Vuchhändlerische Hülfsmittel- Ein Uebelstand des deutschen Buchhandels ist und bleibt die große Anzahl der buch händlerischen Hülfsmittel. Wenn der Sortimenter alle diese be rücksichtigen wollte, so müßte er in der That mehr Avantage haben, als jetzt. Das Börsenblatt, sammt Wahlzetteln, Monats-, Quartal-, Semester- und Fünf-Jahrs- Katalogen, Zahlungslisten, Avisbrie fen ic-rc., das alles müßte ein Eigenthum des Böcsenvereins sein, und zur Expedition des Börsenblattes gehören. Wenn die Redaclion und ^52 Expedition d. Bl. auch deshalb erweitert werden müßten, so würde trotz größerer Unkosten dem Börsenverein ein recht ansehnlicher Ge winn übrig bleiben, und der Buchhändler könnte diese fraglichen Hülfsmittel a l le bill i g e r b ez i ehen. Bis jetzt ist der Vortheil, Börsenmitglied zu sein, ein so unwesentlicher, daß man mit Recht darüber klagen darf. Es ist dies ein Punkt, der noch weiter erschöpft werden kann, den ich jedoch für's erste nur zur Sprache bringe und dabei bemerke, daß er tief, ja sehr tief das Interesse des Buchhandels berührt. Die Deputation für die Reorganisation des Börsenblattes wolle die vorangcgangcnen Worte in Erwägung ziehen, im Übrigen verweise ich auf meinen Beitrag (B.-Bl- 1854, Nr. 35, S. 489). 8) Za hlung s-un d Rechnungswesen. Im Credit ist vom Verleger (Fabrikanten) das Möglichste gewährt, was der Wie derverkäufer (Sortimenter) beanspruchen kann, was in andern mer- cantilischen Geschäften nicht so vortheilhaft geboten wird. Der Berlin-Leipziger Verlegerverein hat dies richtig begriffen und hier nach seine Grundsätze nicht allein ausgesprochen, sondern auch — Dank dem Vereine! — praktisch durchgeführt und der Erfolg hat wohlthuend für alle Theilc sich bewährt- — Störend und ärgerlich ist es im Rechnungswesen, wenn neben fl. kr. — S-f — ab und zu immer noch die alten Ggr. sich verirren. Möchten doch auch diese Irrlichter — bitte, bitte — der Uebcreinstimmung und Ordnung wegen in unfern Eonti nicht mehr zum Vorschein kommen und möchte fortan nur in netto gebucht, dabei aber bei jedem Artikel vor der Geldlinie der Ladenpreis bemerkt werden. Ich schließe meinen Aufsatz, welchen ich recht gern kürzer abge faßt haben würde, wenn es nur irgend thunlich gewesen wäre; im Gegentheil habe ich nur Anregungen gebracht, anstatt, wie es mein Wille war, gleichzeitig Statuten zu entwerfen. Möge er die allseitigste Beachtung finden! W. Dietze. „Zur Conscrvirung der Einbände." An „einen Sortimenter" in Nr. 39. Jener eine Sortimenter, der im Gegensatz zu dem einen rus sischen Gefallenen in jeder Schlacht wirklich fast der einzige Sor timenter ist, welcher ein anderes Interesse an dem Gute des Ver legers zeigt, als das des Profites beim Verkauf, muß einer von den Glücklichen sein, welcher nie die Ostermeßfreuden (!) eines Verle gers von gebundenen Büchern oder solchen mit Kupfern genossen. Sonst würde er gewiß die traurige Erfahrung gemacht haben, daß die meisten Sortimenter sich an keine Bestimmungen des Verlegers kehren und die Schutzapparate, womit dieser seine Prachtausgaben ausstat tet, nicht im Geringsten beachten und benutzen; daß sie Prachtbande ohne die dazu gegebenen Bretter, oft nur in zerlumpte Maculatur weniger als nothdürftig gehüllt, remittiren und auf gerechte Rekla mationen des Verlegers gar nicht antworten oder höchstens in der schnödesten Weise: „Wir treiben keinen Bretterhandel." — Soll aber der Verleger ein Buch, welches ohne den dazu gege benen Umschlag zurückkommt, dem Sortimenter wieder zuschicken, mit dem Hinweis, daß er das Buch ohne ienen Schutzumschlag nicht zurücknimmt? Die darauf bezügliche Notiz, auf den Umschlag gedruckt, schadet zwar nicht, aber nütztauch nicht. So herzer quickend es für den Verleger ist, auch einmal eine solche Stimme eines Sortimenters zu vernehmen, so sehr ist diesem zu wünschen, nie die leidigen Erfahrungen vieler Verleger (die in Nr. 43 so wahr geschildert worden) zu machen, die diesen oft fast auf den Gedanken bringen könnten, nicht mit Trägern der Civilisation, sondern mit Halbbarbaren zu thun zu haben. Henri äoux. Todesfall. Am 33. d. M- verlor der Leipziger Buchhandel wieder eines seiner alteren Mitglieder, in Herrn Ernst Geuther, welcher an genanntem Tage, 60 Jahre alt, an Altersschwäche starb.
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