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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1860-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1860
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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Wenn die Hobe Staatsregierung durch Aufhebung der Steuer für Wochenschriften die Möglichkeit schafft, daß auch in Preußen gute und billige Unterhaltungsblätter entstehen und verbreitet werden können, so wird damit gewiß am besten dem schädlichen Einfluß der Lemoralisiren- ben französischen Romanliteralur vorgebcugt werden, die sicherlich nur ^ deshalb eine so große Verbreitung in Preußen erlangt hat, weil sie die > billigste ist. Wir geben uns umsomehr der Hoffnung hin, daß die Hohe Staats- regierung in die gänzliche Aufhebung der Steuer für wöchentlich nur einmal und in längeren Fristen erscheinende Zeitschriften einwilligen wird, als die Steuer für diese Blätter bisher nur einen sehr geringen Ertrag geliefert hat. Zweitens ist es uns außerordentlich wünschcnswerth, daß künftig außer der Versteuerung der für das ganze Quartal abonnirtenZeilungseremplare die Versteuerung einzelner Nummer» zum Zweck des Einzelverkaufs statt finden darf. Es würde angemessen erscheinen, daß die Steuer eben falls 25sth von dem Preise der einzelnen Jeitungsnummern betrüge, wo durch dem Staate durch die Versteuerung zum Einzclverkauf noch ein besonderer Gewinn entspränge, da allgemein die Preise der einzelnen Zeitungsnummern verhältnißmäßig höher sind. Die Einziehung dieser Steuer für einzelne Nummern inländischer Zeitungen würde sehr einfach sein, da es jedem Zeicungsverleger überlasten werden könnte, sich einen Vorratli von gestempeltem Papier zu halten, den er nach Belieben verwenden dürfte, wenn er über die Zahl der abon nieren, für das ganze Quartal versteuerten Exemplare hinaus noch eine Anzahl von Exemplaren zum Zwecke des Einzelvcrkaufs drucken lassen wollte. Die Ueberwachung zur Vorbeugung von Steuer-Contraventionen aber würde bei der Versteuerung der einzelnen Nummern ganz ebenso, wie cs jetzt bei der Steuer der Quartals-Exemplare geschieht, in die Hände des Publikums gelegt werden. Denn ebenso, wie es jetzt kein Aeitungsverleger wagen kann, am 24. des ersten Monats in jedem Quar tal auch nur eine ungestempelte Zeitung auszugebcn, ebenso würde es gewiß kein Verleger wagen, einzelne, nicht gestempelte Nummern zu verkaufen. Die öffentliche Bekanntmachung, daß keine Nummer einer Zeitung einzeln verkauft werden darf, wenn sie nicht mit einem Stempel versehen ist, würde jedenfalls vollständig genügen, um jeden Mißbrauch zu verhindern. Drittens bitten wir um Aufnahme der Bestimmung, daß künftig eine Rückgewähr der Steuer für die in's Aus land abgesetzten Zeitungen statrfindc. Durch die Aeitungssteuer werden die preußischen Zeitungen im Aus lande, da dort noch ausländische Postprovisionen und Zeitungssteuer zu dem Preise hinzutritt, so sehr vertheuerr, daß der Absatz derselben in's Ausland dadurch bedeutend geschmälert wird. Da die preußischen Zeit ungen zumeist die Anschauung preußischer Politik vertreten, liegt es aber sicherlich mehr im Interesse der Regierung, den Absatz preußischer Blätter in's Ausland zu befördern. Da die Aeitungssteuer unzweifelhaft den Charakter einer Verbrauchs steuer hat, so erscheint schon deshalb die Bitte um Rückgewähr der Steuer für die in's Ausland abgesetzten Zeitungen gerechtfertigt, da fast bei allen anderen, mit Verbrauchssteuern belegten Produktionszweigen im Interesse der Gewerbethätigkeit des Landes Steuerbonificationen bei der Ausfuhr stattsinden. Die Eontrolle über die Anzahl von Exemplaren, für welche eine Rückgewähr der Steuer stattzufinden hätte, würde bei allen wöchentlich mehrmals erscheinenden politischen Blättern sehr einfach sein, da deren Debit in's Ausland lediglich durch die Post geschieht. Die Steuerbonification für in's Ausland abgesetzte Wochenschriften würde, da der Absatz derartiger Blätter größtcntheils durch den Sorti mentsbuchhandel geschieht, größere Schwierigkeiten haben. Da der Absatz von politischen Tagesblättern größtcntheils auf das Staatsgebiet, in welchem sie erscheinen, angewiesen ist, während die wöchentlich nur einmal und in längeren Fristen erscheinenden Blätter zu meist einen größeren Markt zu ihrem Gedeihen bedürfen, so würde aber gerade die Einrichtung von Steuerbonificationen für die zuletzt bezeich- nete Gattung von Blättern ein dringendes Bedürfniß sein. Vielleicht tragen auch diese Erwägungen dazu bei, unser Gesuch um gänzliche Aufhebung der Steuer für diese Kategorie von Blättern zu unterstützen. Schließlich halten wir es für wünschenswerth, wenn neben der Bestimmungdes Procentsatzes von dem Abonne- mcntspreise, nach welchem die Z ei tu n g s ste u e r berechnet werden soll, noch M i n i m al - S te u er sä tz e festgesetzt wer den und zwar in zwei Abstufungen, erstens für Blätter, welche 2—3m al wöchentlich erscheinen, und zweitens für Blätter, welche 4mal und öfter wöchentlich erscheinen. Es kann gegen den Modus der Versteuerung nach dem Abonnements preise der Einwand erhoben werden, daß große Anzeigcblätkcr und die jenigen Zeitungen, welche eine hohe Einnahme aus ihrem Jnseratenver- kebr erzielen, besonders billige Abonnementspreise zu stellen im Stande sind , und daß solche Blätter nach der von uns vorgeschlagencn Bcsteuer- ungsart mir einer zu niedrigen Steuer belegt werden würden. Minimal-Steucrsätze würden derartige Mißverhältnisse beseitigen, dann aber würden sie auch den Erfolg haben, daß Blätter, welche von politischen Parteien lediglich zum Zweck der Partciwcrbung geschaffen, werden sollten, und die mit Aufopferung von Geldmitteln, umsonst oder zu sehr billigen Preisen verbreitet würden, sich auch der Aeitungssteuer nicht entziehen könnten. Breslau, den 10. August 1860. Heinrich Korn, ' Eduard Trewcndt, Verleger der Schlesischen Zeitung. Verleger der Breslauer Zeitung. C. Ruthardt LcopoldFreund, in Firma: Buchh. von Josef Max L Co. Verleger der Morgenzeitung. Ludwig Ferdinand Maske Wilhelm Berendt (Firma: A. Gosohorskv's Buchh.). in Firma: Maruschke L Berendt. Miscellen. Von den Verhandlungen derb, deutschen Künstlerver sammlung zu Düsseldorf entnehmen wir derAllg.Ztg. den nach stehenden Bericht: . . . Von Düsseldorf war ferner der Antrag ge stellt, die Frage der Sicherung des künstlerischen Eigen- thums zu erörtern. Diese Frage hat bereits eine freiwillig zusam mengetretene Gesellschaft von Berliner Künstlern zum Gegenstand ihrer Berathungen gemacht; dieselbe wurde beauftragt der nächsten Versammlung Vorschläge zu machen, in welchem Sinn die deutsche Kunstgcnossenschaft ihr Volum in dieser wichtigen Angelegenheit ab- zugcben habe, und wohin dasselbe zu adresstren sei, ob an den Bund oder an die einzelnen Landesregierungen, zugleich aber auch mit dem deutschen Juristentag sich deswegen in Beziehung zu setzen. Ewald von Berlin war bereits in der Lage, den Standpunkt jenes Berliner Kreises naher darzulegen. Künstler und Juristen befänden sich be züglich dieser Rechtsfrage in directem Widerspruch, crstere glaubten das unbeschränkte Verfügungsrecht über ihre Erzeugnisse zu haben, letztere fänden solche Bestimmungen dem Geist der deutschen Gesetz gebung zuwider. Nach Ansicht der Berliner müßte kurzweg ausge sprochen werden: jede Nachbildung oder Vervielfältigung, auch der im Ausland erschienenen Kunstwerke ist verboten, und zwar müßte dieser Grundsatz ohne alle erschwerenden Bedingungen, als Anmeld ung bei der Behörde, internationale Verträge u. s. w. durchgeführc werden; ferner sollte auf Gleichmäßigkeit der einschlagenden Gesetz gebungen, insbesondere der Zollbcstimmungen hingewirkl werden, welche gegenwärtig noch höchst widersinnige Sätze enthielten, wie denn z. B. Kunstwerke auf Papier aus Frankreich viel niedriger be steuert würden, als leeres Papier. Aus Bayern berichtet die AUg. Ztg.: Ein über 3000 Num mern umfassender Katalog der Bibliothek des verstorbenen Geheime raths v. Thier sch ist soeben im Druck erschienen. Diese an klas sischer Literatur in den verschiedensten und seltensten Ausgaben, so wie schönen Einbänden, reiche Sammlung wird dem Verkauf unter stellt, und sind allenfallsige Angebote an die Wirtwe des Verlebten zu richten. Noch einmal Ungewitter. — In Nr. 98. d. Bl. findet sich bezüglich des Meck'schen Briefes von den Hrn. Adler ck Dictze in Dresden eine Entgegnung, auf die Folgendes zu bemerken wäre: 1) Die Hrn. Adler L Dietze meinen, die Beweggründe, welche den Artikel gegen dieselben hervorgerufcn, seien: „man mißgönne dem Buche die günstige Aufnahme, die es gefunden". Uns scheint
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