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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1860-11-05
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1860
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18601105
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137, 5. November. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2261 wo der Verleger die Expedition der Verlangzeltel zweifelhafter Firmen dem Ermessen des Commissionärs anheimstellt. Würde ec in Leipzig heruwfragen, so dürfte er von allen Commissionären nur die Klage vernehmen, daß die Baarpackete eine Noth bereiten, größer als jede andere Arbeit. Das vom Autor angezogcne Beispiel möge hier noch in Kürze commentirt werden, um in Zahlen den großen Gewinn auszudcücken, welcher dem Commissionär aus den Baarpackclen erwächst. Zum Jncasso von 78000 ^ Baarpackete, einschließlich des viermaligen Notirens eines jeden Postens, der Eonkrole und Bu chung der lagernden Packele, der Aufforderung zur Einlösung rc., gehört wenigstens ein Eommis, und zwar ein solcher von größter Zuverlässigkeit. Als Minimum des Gehaltes für diesen rechne ich 400 >^. Ermöglicht ein Markthelfer die oft schwierigen Jncassi, das Hin- und Hertragen, die Eonkrole seiner Notizen, so gehört der selbe zu den tüchtigsten, auch dessen Gehalt mag noch so gering zum Ansatz kommen, unter 250kann ec nicht bezahlt werden. Zu dieser Ausgabe von 650 kommen, gering angeschlagen, noch weitere 100 »/? für manche unvermeidliche Verluste, Differenzgeldcr und Miethe für den theuren Raum, welchen solche Massen einnehmen; — dafür berechnet der Eommissionär l —7go Der Verfasser hat sich das Vergnügen nicht versagen können, mit der allgemei nen Klage eine Beschuldigung der Eommissionäce zu verbinden, aber gerade letztere entbehrt der Geschäftskenntniß und Logik in ei nem Grade, daß man auch bei den anderen Aufstellungen nicht ohne Zweifel bleiben kann. Leipzig, den 25. October 1860. 2. Ueber buchhündlerische Buchführung. Hr. Ehelius in Stuttgart hat in Nr. 126. d. Bl. eine Anlei tung gegeben, wie sich der Sortimenter auch ohne doppelte Buch haltung eine Uebersichk des Resultates seines Geschäfts verschaffen kann. Aus dem Ganzen ersieht man, daß Hr. Ehelius die Sache mehr von der Seite des Verlegers, als von der des Sortimenters be trachtet hat. Wenn derselbe glaubt, daß es nichts zu bedeuten hat, ob die 4 bis 5 Monate des neuen Jahres noch in's alte hinüberge zogen werden, so theilen wir diese Ansicht ganz und gar nicht, denn die ersten Monate eines Jahres sind ebenso günstig wie die letzten, und bekannt ist es, daß, außer den Bädern, die Wintermonate bei dem Sortimenter die einträglichsten sind. Es kann der Fall sein, daß in diesen Monaten ein solcher Unterschied vorkommt, daß man entweder einen zu großen Vortheil oder Nachtheil hecausrechnet. Die Hauplschwierigkeiten für den Sortimentsbuchhändler, um eine doppelte Buchhaltung einzuführen, sind die verschiedenen Abrech nungsepochen zwischen Kunden und Verleger. Da sich dies aber vor der Hand nicht ändern läßt, so muß man zu anderen Hilfsmit teln seine Zuflucht nehmen, wenn man sich überzeugen will, ob man in seinen Finanzen vorwärts oder rückwärts geht. Wir glauben, daß folgende Weise einen ziemlich genauen An- -l^illepunkt gibt und der Art undWeise desHrn.Ehelius vorzuziehen ist. Man nimmt den Betrag der Zahlungsliste der Ostermessc, addirt hierzu das Baarconto des Eommissionärs (natürlich abzüglich des Spesenconro und der Posten, die nicht für Baarpackete sind), zieht hieraus 25 Proc. als Nettorabatt, bringt die Ausgaben der Eassa, Kosten des Commissionärs, den Betrag des Spesenconlo in Ab zug, und man wird alsdann den Nettogewinn erhalten. Da die meisten Artikel jetzt netto berechnet sind, sehr häufig von den Ordi- närpceisen 10 Proc Rabatt an die Kunden bewilligt werden, so wird das Resultat mit der Wirklichkeit ungefähr übereinstimmen, und kann das allenfalls Ueberschießende des Rabatts für unvorhergese hene Kosten oder Verluste gelten. Bedeutende Verluste an Kun den, die Kosten des Banquiers w. dürfen natürlich in Abzug zu bringen nicht übersehen werden. Wir theilen diese Idee mit, ohne Ansprüche auf die beste Me thode zu machen, und dürfte es wünschenswertst sein, daß andere Sortimenter ihre Erfahrungen ebenfalls hier austauschten. K. kr. Eine Vertrauens-Commission. Das Börsenblatt gibt seil Jahr und Tag in gesteigertem Maaße ein nur zu getreues Echo der Wehklagen über die sinkende Renta bilität unseres Geschäfts, über Uebelstände, die mehr und mehr die bisherige Organisation des Buchhandels in Frage stellen. Mit den Klagen hat's natürlich auch nicht an mannigfachen Rathschlägen zur Besserung gefehlt, und ein nicht zu verachtendes Material würde bei Durchsicht und näherer Prüfung — wozu jetzt allerdings Nie mand Lust und Zeit haben dürfte — manchen zu realisirenden Ge danken ergeben. Gewiß scheint nur: daß dem kaufmännischen Betriebe des Buchhandels mehr Berechtigung cingecäuml werden muß, wenngleich eine gänzlich commercielle Gestaltung desselben sich mit Gründen bekämpfen läßt. Außer dieser bliebe aber auch noch so manche andere wesentliche Frage zu erörtern, die meinem nachfolgenden Vorschlag genügende Motivirung verleiht. Ich möchte den Herren Collegen nämlich einen Vertrauens-Ausschuß Vorschlägen, der, wie der Name sagt, von dem Vertrauen seiner Mitcollegen berufen, doch wohl desUebels Kern und—-seineBesserung zu erg ründen vermöchte. Es ist wohl nicht nöthig, bei der täglich richtiger gewürdigten Bedeutung des Vereinswesens und seiner Vertretung in ähnlichen Ausschüssen, noch viel zur Empfehlung einer solchen Commission zu sagen. Einem anderen Einwurf — der Existenz des Börsenver einsausschusses nämlich—könnte ich erwidern: daß außerordent liche Zeiten außerordentliche Mittel erfordern. Mir sind die Statuten des Böcsenvereins nicht geläufig, und ich kann vorläufig daher nur bezweifeln, ob derselbe nach seiner Verfassung uns helfen kan». Es ist außerdem eine besondere Zeit; wir haben einen Bundestag und verlangen doch nach einem Nationalparlament! Wohlan, schaffen wir uns auch durch unsere Vertreter zeitge mäße Institutionen, und der deutsche Buchhandel wird wiederum vollkräftig den Platz in deutscher Culturgeschichte einnehmen, den er durch seine Gesammiorqanisation und seine wesentlichen Ver dienste um Förderung deutschen Geistes einzunehmen berechtigt ist! Anfrage. Fast in jeder Nummer dieser Blätter stehen Bitten um Rück sendung oft erst vor ganz kurzer Zeit pro nov. versandter Artikel, ja oft kommen diese Remissionsverlangen, bevor noch der Sortimenter das betreffende Buch selbst erhalten hat. Darüber wollen wir nichts sagen, wohl aber die Frage uns erlauben, ob ein Verleger das Recht hat, einen pro nov. versandten Artikel zurückzuverlangen und dabei diktatorisch einen meist sehr kurzen Termin zu setzen, nach dessen Ab lauf jede Rücknahme verweigert werde? M. Briefwechsel. Herrn L. G. in N. — Nach §. 26. c. des Sächsischen Preßgesetzes vom 14. März 1851 verfällt vei Zeitschriften der verantwortliche Re dakteur zugleich mit und neben dem Urheber eines Preßvergehens in die festgesetzte Geldstrafe, und der Umstand, daß Sie den frag lichen Artikel mit Ihrem Namen unterzeichnen wollen, würde daher an den strafrechtlichen Folgen für uns nichts ändern. Herrn H. M. in S. —Die in Sachsen bestehende dreißigjährige Schutz frist für literarisch-artistische Erzeugnisse beginnt für solche Werke, deren Verfasser beim Erlaß des Gesetzes vom 22. Febr. 1844 nichc mehr lebten, schon mir dem l. Jan. 1844. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 317
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