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02-Ausgabe Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.01.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Titel
- 02-Ausgabe
- Band
- 1862-01-01
- Erscheinungsdatum
- 01.01.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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M 1, 1. Januar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 3 N i ch tamtli Zu der Debatte über das neue preußische ZeitungS- stcucrgcsetz. Als ich den gegen meinen Aufsatz in Nr. 148 gerichteten Artikel des Hrn. 8uum ouigue gelesen, fand ich allein dadurch mich gar cigenthümlich berührt, daß der Herr mich als einen Verth ei- digcr des Zeitungssteuergcsetzes in dem den Angelegen heiten des Buchhandels gewidmeten Blatte hinzustellen bemüht ist. Nun habe ich mich aber — und nicht etwa in der zwölften Stunde, und noch weniger, weil das Gesetz etwa mein persönliches geschäftliches Interesse vor Vielen besonders beschädigt — son dern seit 10 Jahren und gerade in diesen Blattern, vom ersten Auftauchen des unglücklichen Gesetzes an, so entschieden und rücksichtslos gegen das ganze Prinzip einer Besteuerung der Presse ausgesprochen und habe das auch in dem angegriffenen letzten Artikel in so bestimmter, unumwundener Weise gcthan, daß aller dings nur ein Myops, für den der geehrte Hr. 8uum ouiguo nicht gehalten sein will, es unternehmen kann, mich zu einem Vcrthei- digcr des Gesetzes zu machen. Mein angegriffener Artikel hatte lediglich den Zweck: ein mal zu zeigen, daß das neue Stempelgesetz gegenüber dem alten für den Buchhandel wesentliche Erleichterungen schafft, dann aber Andeutungen zu geben, in welcher Weise diese Erleichterun gen in den einzelnen Fallen zu erlangen sind. Wenn mein sehr verehrter, aber wirklich, wenigstens in dieser Sache, wenig scharf sehender Gegner die Vorzüge des neuen Gesetzes vor dem alten bestreitet, nun so muß ich zwar darauf verzichten, einen Myops weitschend zu machen, aber cs genügt für weniger Blinde der Hinweis auf die nicht kleine Zahl von Zeitschriften, welche bis Ende 1861 steuerpflichtig sind, von 1862 an aber aufhören es zu sein — preußische wie »ichtpreußischc. Daß mein verehrter Geg ner kierin einen Vorzug des neuen Gesetzes nicht sieht, vermag daran, daß es ein Vorzug ist, nichts zu ändern, und die letzten Ankündigungen der Herren Keil, Zernin, Payne, Baumgärtner'- schc Buchhandlung rc. sprechen jedenfalls für meine Behauptung. Der Hieb gegen meine Andeutung, daß die Behörde die betreffenden Gcsetzesparagraphen auf das loyalste und mit der steten Berücksichtigung handhaben werde, daß nicht die Bespre chung p olitischcr Stoffe, sondern „daß in der Regel politische Nachrichten gebracht und behandelt werden" steuerpflichtig mache, zieht aber auch nicht, wenn Hr.8u»m euiguo einwendet, daß das verbrecherisch gehandelt wäre, da in einem Rechtsstaate die Gesetze nach dem Wortlaute gehandhabt werden sollen. Allerdings werden in einem Rechtsstaats die Gesetze nach dem Wortlaute gchand- habt, d. h. ja eben: loyal nach dem, was diese Worte be sagen, und nicht nach dem, was sie allenfalls besagen könnten. Nun habe» wir aber — Gott sei cs gedankt! in Preußen die schmachvolle Zeit hinter uns, wo man die Gesetze handhabte nicht loyal nach dem, was ihre Worte besagten, sondern wie man wünschte, daß diese Worte besagen könnten, und daß wir in Preußen diese Zeit hinter uns haben, unterscheidet uns, ich meine, gerade von andern Staaten, und tragt allerdings mit dazu bei, daß wir viel, sehr viel auf Preußen halten und Verdächtigungen aller Art, wie sie aus Anlaß des unglücklichen Stempelgesetzes, das ja eben aus jener, Gott sei Dank! überwundenen Zeit darict, ausgesprochen werden, nicht ruhig hinnchmen. Daß mein verehrter Gegner nicht zugibt, daß, wie ich gesagt, die von dem Regime Manteuffel erdachte Zeitungssteuer eine politische Maßregel gewesen, ist in Betracht seiner politischen Stellung, wie er sie in seiner Entgegnung kennzeichnet, sehr be ll) tl' Th eil. gcciflich. Documentirt er sich überhaupt durch die kundgcgebenen politische» Auslassungen in seiner Entgegnung auch nach dieser Seite als ein Myops, so darf es wenig befremden, daß er Fehler gerade des Regime Manteuffel nicht zu sehen vermag. Besteht sein einziges Argument für seine Behauptung doch darin, daß unmöglich ein denkender Kopf die Zcitungssteuer für eine politische Maßregel ausgeben könne; ich verweise einfach auf die Vorlagen des Gesetzes bei den Kammern (1851), in Bezug auf den „denkenden Kopf" will ich ihm nicht widersprechen. Aber 8uum vuiguo geht weiter; er sagt, daß „zu Hrn. v. Mantcuffel's Zeit die Verträge noch in Ehren waren" —; ja wohl, die von Olmütz und Bronnzell! Was und wer war zu jener Zeit nicht alles in Ehren! — Und nun geht er in dem ihm so wohl anstehenden Vertrauen zu Hrn. v. Manteuffel sogar so weit, daß er sagt, die Buchhändler hätten sich demselben gegen über nur auf das Recht der Zollverein svcrträge berufen dürfen, um die Einführung einer Zeitungsstcucc unmöglich zu machen! Hier ist mein verehrter Freund nun nicht nur erschreck lich kurzsichtig, sondern auch gedächtnißschwach, und beweist, daß er über den Gegenstand, über den er das große, sehr große Wort führt, durchaus nicht vollständig informirt ist; man soll aber nie öffentlich über eine Angelegenheit das Wort nehmen, wenn man deren Material nicht vollständig beherrscht, ganz einfach, weil man sich sonst blamirt! Das rufe ich nicht nur dem8uuin ouigus zu, sondern auch den andern hochverehrten Herren, die überhaupt die Erhebung einer Zeitungsstcucc als einen Bruch des deutschen Aollvereinsvertrages hinstellen. Dem 8uuin vuiguv, der da aus spricht, dem edlen Hrn. v. Manteuffel gegenüber wäre nur eine Berufung auf den Zollvereinsvcctrag nöthig gewesen, um die Einführung des Stempelgesetzes unmöglich zu machen, erwidere ich, daß in der von einem besondern Ausschüsse gearbeiteten Denkschrift des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler vom 7. Juni 1852 (vergl. Börsenbl. 1852, Se. 821) an das Mini sterium Manteuffel diese Berufung aus die Zollvereinsvecträge in sehr eingehender Weise erfolgt ist. In so hohen Ehren aber nun auch der Günstling meines verehrten Gegners — wie dieser wenigstens behauptet—Verträge zu halten gewohnt war, — jene Berufung wurde doch von ihm zurückgewiesen! (Bör- senbl. 1852, Sc. 1233.) Die andern Herren, welche bei ihren Angriffen gegen Preu ßen in Betreff des Zeitungssteuergesetzes den Schwerpunkt dar auf legen, daß die Erhebung dieser Steuer ein Bruch der Zollver- einsvcrträge sei, mache ich einfach darauf aufmerksam, daß zur Zeit der Gründung des Zollvereins (1833) bereits die in Preußen erscheinenden und gehaltenen politischen Zeitungen besteuert waren, und zwar nach dem Tarif von 1822: preußische Zeitun gen mit 1 Thlr., nichtpreußische mit 1)ü Thlc. für den Jahrgang. Diese Besteuerung bestand bis 1848, und historisch dürfte fcst- stehen, daß dieselbe bis dahin nirgends als gegen die Zollver- cinsverträge verstoßend angegriffen und deren Fortfall von Nie manden beansprucht worden ist. In dieser Beziehung begeht auch der Verfasser des in der zweitenPcobcnummer der Berliner Allg. Zeitung aufgcnommenen Artikels (Börsenbl. 1861, Nr. 157) einen kleinen Schnitzer, und wenn ich mich auch aufs bestimmteste dagegen verwahre, aus diesem Bestehen des Zeitungsstcmpels schon zur Zeit der Gründung des Zollvereins die Richtigkeit einer Besteuerung der Presse über haupt zu folgern -— ich wiederhole: ich halte die Besteuerung für eine entschieden falsche und rationell unhaltbare—, so muß in I *
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