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02-Ausgabe Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.01.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Titel
- 02-Ausgabe
- Band
- 1862-01-01
- Erscheinungsdatum
- 01.01.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-1862010102
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-18620101026
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derDebatte über einen Gegenstand den Thatsachen immcrRech- nung getragen werden, und es ist sicher nur richtig, letztere hierum so bestimmter aufzuklärcn, als es versucht worden, aus falschen Thatsachen — falsche Folgerungen zu ziehen. Der von 8uum vuiguo aufgeworfene Zweifel, daß, wie ich mitgcthcilt, die Befreiung der An ze i g eb lä t tcr von der Steuer, die wir beabsichtigt, an dem Widerspruch der Verleger der politi schen Zeitungen, welche in steuerfreien Anzeigeblältern eine ge fährliche Concurrenz sahen, scheiterte, ist gegenüber der mitge- Iheilten Th atsache und der Natur solcher Befürchtungen sei tens der Verleger gleichgültig und ohne Bedeutung. Ebenso ist cs für das Forum, vor welchem das Stempelgesetz hier dcbattirt wird, sehr gleichgültig, welche Folgerungen in Bezug auf das preußische Budget mein Gegner aus dem Umstande zieht, daß der Finanzminister die 400,000 Thlr. der Zeitungssteuer nicht ent behren zu können erklärt hat. Ich berichtete diese Thatsache, und es ist ebenso ungehörig, sozusagen mir die Rechtfertigung dieser Erklärung zuzumuthen, wie die Thatsache selbst zu bestrei ten. Ich kann nur wiederholen, daß dieser Thatsache gegenüber es unserseits aufgegebcn werden mußte, das Manteuffcl'sche Gesetz vollständig zu beseitigen. Daß meinem Gegner die kurzen Betrachtungen nicht gefal len, welche ich an den so gesteigerten preußischen Militairetat und an die Umstände, welche denselben mit verschulden, geknüpft, ist sehr begreiflich. Ich werde diese politische Seite des Gegen standes hier nicht weiter fortfühcen. Die weisen Ausführungen meines Freundes, seine Ansichten über die Kriegsverfassung des Deutschen Bundes, die Andeutungen, daß Oesterreick doch ganz anders und erfolgreicher als Preußen für Deutschland in die Schranken getreten u. s. w., gehören nicht ins Börsenblatt und kennen wir aus gewissen andern Zeitungen so zur Genüge, daß ich meinem Freunde nur rathen kann, seine weiteren Erpectora- tionen in diesen Zeitungen abdrucken zu lassen und mir dort auch das Liedlcin aufzuspielen, um dessen Worte mich leider die Ver wahrung der Red. des Börsenbl. gegen politische Erörterungen in diesen Blättern gebracht hat. Das Eine darf ich vielleicht noch hinzufügen, daß das mir zugedachle Liedlein wohl ziemlich mit den verschiedenen anonymen Zuschriften übeceinstimmen möchte, mit denen ich infolge meines ersten Artikels beehrtwordcn, und deren Inhalt, wenn auch berechnet mich zu kränken, doch mich und viele Freunde nur höchlichst ergötzt hat! Besonders hart greiftSuum cuique die durch das neue Stem pelgesetz bestimmte Besteuerung der in Preußen gehaltenen nicht preußischen Zeitungen an — weildadurchbesonders die„Jllustrictc Zeitung" stark betroffen wird. Ich habe mich in meinem ersten Artikel schon dahin geäußert, daß die Frage: ob cs richtiger sei, die wohlfeilen Blätter (wie durch das alte Gesetz) oder die theu- rcn (wie durch das neue) hoch zu besteuern, eine sehr schwer zu beantwortende sei, und ich mag die neue Besteuerung durchaus nicht rechtfertigen. Aber factisch ist doch, daß durch letztere eine sehr große Anzahl kleiner, wohlfeiler deutscher Zeitschriften, die durch das alte Gesetz mit einer Steuer von 50, ja 100 Procent belegt waren, zu einem höchst geringen Steuerbetrage gelangen, während allerdings Blätter wie die „Illustriere Zeitung" in der Steuer fortan wesentlich erhöht werden. Mein verehrter Freund hat zu der acht Jahre bestandenen hohen Besteuerung der kleinen, wohlfeilen Blätter geschwiegen, ich verüble es ihm durchaus nicht, daß er jetzt sozusagen pro llomo schreibt und gegen eine Besteue rung, durch welche Blätter wie die genannte Zeitung zu einer höhcrn Steuer herangezogen werden, losgeht; es will mir aber nicht ganz richtig scheinen, daß er seinen Aufsatz dann mit der Versicherung beginnt, daß er nur „aus reiner Theilnahme an der unvcrkümmerten Entwickelung des deutschen Geisteslebens" über das oft genannte Gesetz sich aussprechc; nicht eine zu große Theil- nahmc an dem deutschen Geistesleben macht meinen Freund blind, daß er die Vorzüge des neuen preußischen Stempclgesetzes vor dem alten nicht sieht, nein, sondern weil ihm das neue das här tere geworden! Wir wollen letzteres aufrichtig beklagen und wünschen, daß auch in Hinsicht der Besteuerung der nichtpreußi schen Zeitungen ein anderer Modus gefunden werden möge; nie mals darf aber das Bemühen der preußischen Buchhändler ver kannt werden, die wesentlichen Härten, welche das Manteuffel'- sche, gegen die politische Presse gerichtete Gesetz für den Buch handel hatte, soweit als thunlich zu mildern, so wenig wie ge leugnet werden darf, daß dies vielfach gelungen; mehr aber ist weder von mir noch sonst Jemanden behauptet worden. An die sen Thatsachen werden wir nicht rütteln lassen. Berlin, 21. December 1861. Spr. Was soll man dazu sagen? Es ist eine Thatsache, daß die Männer, welche an derSpitzc der preußischen Finanzverwaltung stehen, durch das Gesetz vom 29. Juni d. I. in Wahrheit eine wesentliche Erleichterung der Presse beabsichtigt haben. Es ist ebenso gewiß, daß dieselben durch die entgegengesetzte Wirkung, welche dasselbe hervorgeru fen hat, im höchsten Grade überrascht gewesen sind. Es ist end lich wahr, daß dieselben sich zu ihrer persönlichen Rechtfertigung darauf berufen haben, daß nicht nur in der Eommission der Ab geordnetenkammer, aus deren Bericht eine allerdings befremdende Stelle in Nr. 148 d. Bl. mitgetheilt worden ist, wenigstens ein Berliner Buchhändler gesessen habe, sondern daß auch dasGesetz, be vor dasselbe an dieKammern gebracht worden ist, dreien der ange sehensten Buchhändler zur Begutachtung vorgelegt worden und von diesen das vollkommenste Einverständniß mit dem Gesetz er klärt worden ist. Wenn Hr.Spr. in Nr. 148 d. Bl.diese ThatsachemitdcrUn- entbehrlichkeit der aus der Steuer dem Staate erwachsenden Vor theile erklärt, so würde damit doch höchstens die Beibehaltung der Steuer, nicht aber die Erhöhung derselben um 23sH Proc. für alle die Blätter sich erklären lassen, welche außer Preußen in deutscher Sprache erscheinen. Die Berliner Allg. Zeitung gibt allerdings ein Verzeichniß derjenigen Blätter, welche in der Steuer erleichtert worden sind, allein sic verschweigt, daß die Ueberlastung der außerpreußischcn Blätter gegen die in Preußen erscheinenden von 400 bis auf 900 Proc. anstcigt. Die Allg. Deutsche Strafrechtszeitung würde nach preußi schem Ausmaß die Nummer 0,8 Spf., vierteljährlich den Min destbetrag von 1 Sgr. zahlen und wird nach dem Abonnemcnts- preise mit 9 Sgr. 1,6 Spf. belastet. Bezüglich der Agronomi schen Zeitung stellt sich das Verhältniß wie 20,8 Spf. zu17Sgr. 0,2 Spf.; die Allg. Theaterzeitung zahlt 9 Sgr. 7,2 Spf. an statt 29,8 Spf.; das Ehemische Eentcalblatt 7 Sgr. 4,6 Spf. für 10,4 Spf.; das Deutsche Museum 15 Sgr. 4,9 Spf. statt 40,1 Spf.; die Europa 14 Sgr. 0,5 Spf. für 32,5 Spf.; der Faust anstatt 28,2 Spf., 16 Sgr. 4,8 Spf.; die Gewerbczeitung 13 Sgr. 21,5 Spf. für 19,5 Spf.; die Jllustrirte Zeitung, auf welche nach dem Normalmaß 44,2 Spf. entfallen würden, hat 15 Sgr. 0,8 Spf., die Novellenzeitung 11 S-s 4,5 Spf. für 19,5 Spf., und die Zeitung des Vereins der Eisenbahnvcrwal- tungen 9 Sgr. 6,2 Spf. anstatt 33,8 Spf. zu zahlen. Selbst verständlichist dabei auf die besondcrn Veranlassungen keineRück- sicht genommen, infolge deren die eine oder die andere dieser Zei tungen von der Steuer befreit bleibt, sondern es ist lediglich das
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