A? S77, 16. Dezember ISIS. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. SsrlttitIsU-- Dtlchn. VuLbaeber lsißü 40»,o ohne Freiexemplare, wenn auf Bestellzettel verlangt. Ein vorzügliches Festgeschenk ohne Freiexemplare, wenn auf Bestellzettel verlangt. H! ist die volkstümliche Einführung in Goethes „Kaust" (Tonger's Epruchsammlung «.Lebensfreude-, Bd. S/LO.) . Mark 4.— Ein Buch, das auch dem Laien die gewaltigste deutsche Dichtung erschließt. Verlag von p. Z. Tanger, Cöln am Rhein. Stephan Geilrel Verlas, Mtenbnrs S -Dl ^ Soeben erschien: Landesrat H. Seelmann, Vorstandsmitglied der Landesversicherungsanstalt Oldenburg Sammln»!? von Eiizeidarstkllilvsku des Relch^eisicherüllllsreMr. »,stWschkiihtlse il. Wsltzellsiirsiityk Nach dem Gesetz vom 26 September ISIS (RGBl. S 1775). Systematisch dargestellt. — Einzelpreis 2.30. - Partien billiger. Außer den Erläuterungen bringt das neue Heft den voll ständigen Text des Gesetzes, die zur Ausführung des Gesetzes er gangene Bekanntmachung vom 30. September I9l9 und einen Abdruck der Bestimmungen der RVO über die Wochrnhilfe iu ihrer jetzigen Fassung. K'ankenkassen, Bersicherungsämter, Rechtsauskunftsstellen, Arbeitersekretäre, aber auch alle die jenigen Personen, die Anspruch auf die Wochendilfe und Wochenfürsorge haben, finden in diesem kleinen Buche alles, was sie von dem neuen Gesetz wissen müssen. Geh. Ober-Reg -Rat U. Düttmann, Vorsitzender der Landesversicherungsanstalt Oldenburg Führer öurch üas Versicherungsgesetz für Angestellte. Siebente, ans Grund der Ariegsverordnnngen ergänzte Auflage. 26—28. Tausend. Einzelpreis 1.—. Partien billiger. Der Führer erleichtert dem, der nicht gewohnt ist, Gesetze zu lesen, das Stud um des Angestellten-Versicherungsgesetzes in hervorragendster Weise, indem er im Zusammenhänge die Hauvt- bestimii'ungen des Gesetzes darlegt und durch die angelügten Bei spiele d>e Wirkungen des Gesetzes ausführlich erläutert. Die zahlreichen Auslübrungsbestimmungen und Kriegsverord nungen sind sämtlich berücksichtigt. Ein aussührltches Sachregister ermöglicht das sofortige, mühe lose Ausfinden der gesuchten Materie im Führer und somit auch der in Betracht kommenden Stellen im Gesetz selbst. Ich liefere L oooä. mit 26^,, bar mit 30 H und N/10. Anfang Januar erscheint die zweite Auflage des IV. Bandes vom großen von Düttmann, Appellius, 0?. Brunn, Krause, Meinel, Seelmann herausgegebenen Kommentar zur ReWmWMgMLm nebst Einführungsgesetz. Viertes Buch: Invaliden- un- hinterbliebenenverjlcherung Erläutert von A. Tüttmann und H. Seelmann Geh. OberReg.-Rat Landesrat und Vorsitzendem und Vorstandsmitglied der LandesversicherungSanstalt Oldenburg. In dielen jetzt vollstLndig vorliegenden Band lind sämtliche bisher erschienenen KriegSverordnungen hineingearbeitet. In imitiertem Halbledcrdand in der Ausstattung früheren Bände dauerhaft gebunden etwa 28.— ord,, .O iS.SO bar. der Infolge umfassender Bekanntmachungen in der Fach- und Tagespresfe wird die Nachfrage nach diesen Werten außerordentlich starl fein. Ich bitte deshalb, sich umgehend ausreichend mit Exemplaren zu versehen. Stephan Gerbe! Verlas, Dlltenlnrrs, ^