Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1873
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- 1873-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1873
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- Deutsch
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Außer verschiedenen kleinen Verlagsunternehmnngen des jungen Geschäfts war cs natürlicher Weise das Conversationslexikon, welches seine hauptsächlichste Thätigkeit in Anspruch nahm. Der erste Band desselben, welcher auf vierhundert Seiten die Buchstaben A bis E umfaßte, lief 1796 unter dem Titel „Con versationslexikon mit vorzüglicher Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeiten" glücklich vom Stapel. Das ganze Werk sollte aus vier Bänden bestehen und der Preis eines jeden derselben einen Thaler betragen. In wieviel Exemplaren das Buch gedruckt wurde, läßt sich aus den übriggeblicbcncn wenigen Aktenstücken nicht genau ersehen; nach der noch vorhandenen Berechnung der Ausgaben für das Papier dazu wurden wahrscheinlich anfänglich tausend Exemplare gedruckt. Der Preis für das Papier betrug für den (aus fünftausend Bogen bestehenden) Ballen zehn Thaler; das Ho norar für die Verfasser wurde auf vier Thaler für den Druckbogen festgestellt. Wahrlich ein trauriger Lohn für die mit unendlicher Mühe, mit großem Zeitverlust und vielem Wissen bearbeitete erste Zusammenstellung eines Werkes von solchem Umfang und von solcher Bedeutung! — Das Geschäft war also nun im vollen Gange; über die Ein nahmen, die es machte, schweigen unsere Aktenstücke gänzlich, aber wohl gewähren sie uns einen Einblick in die Ausgaben. Aus den selben ersehen wir nun hinreichend, daß die Herren Besitzer von einer geregelten Geschäftsführung keine Idee hatten. Es waren beide Gelehrte, die sich um solche Dinge nie gekümmert hatten ; wer Geld in der Tasche hatte, der bezahlte nnd befriedigte die Gläubiger, und so ist es bald Löbel, welcher Buchdrucker oder Papierhändler bezahlt, bald ist es Franke, welcher Autoren, Miethe und sonstige Schulden deckt. Nach Ablauf des Jahres machte Jeder seine Rech nung und glich sich darnach mit dem Andern aus, wobei aber Beide die schlimme Erfahrung machten, daß die Ausgaben stets größer waren, als die Einnahmen. Daß es unter solchen Umständen großer Opfer bedurfte, das Werk fortzusetzen, ist hiernach sehr er klärlich; trotz aller Schwierigkeiten aber wurde 1797 der zweite und 1798 der dritte Band davon ausgegeben. (Schluß folgt.) Miscellen. In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 21. ds. wurde die von der Budgetcommission beantragte Re solution, betreffend die Aufhebung der Zeitungsstempel- und Kalendersteuer, von dem Referenten der Commission wieder zurückgezogen, weil inzwischen Vorlagen an das Haus gelangt sind, welche die Finanzkräfte des Staates erheblich in Anspruch nehmen nnd die Deckung des Ausfalls zur Zeit noch nicht zu übersehen ist. Ein nachahmenswerthcs Beispiel. — Es dürfte den Sortimentsbuchhandel die, allerdings etwas verspätete Notiz wohl interessiren, daß die Braunschweiger Collegen mit 1. Januar des vergangenen Jahres den sogenannten Knndcnrabatt gänz lich abgeschasft haben. Der Beschluß wurde s. Zt. mit seltener Einmüthigkeit gefaßt und sämmtliche Firmen verpflichteten sich schriftlich zur Aufrechterhaltung desselben. Das Publicum, dem die Neuerung durch die Organe der Lokalpresse unter Hinweis auf die Zcitverhältnisse bekannt gegeben wurde, hat sich schnell zufrieden gegeben; das Weihnachtsgeschäft ist ohne Rabatt gemacht, die Kun- denrechnungcn sind mit ihren vollen Beträgen ausgeschrieben und werden ohne jede Weiterung bezahlt. — Was in Braunschweig mög lich, dürfte auch anderwärts nicht unausführbar sein. Einheit liches Vorgehen ist allerdings Hauptbcdingung. —ä. Aus Berlin, 217Jan. schreibt die Deutsche Reichs-Corrcspon- denz: „Der neue Verein, welchen die hiesigen Zeitungsverleger begründet haben, um den übermäßigen Forderungen und der Will kür der Schriftsetzer nachhaltig entgegenzutreten (Börsenbl. Nr. 15), ist nunmehr perfect geworden. Die zum Vereine gehören den Zeitungsvcrleger haben sich gegen eine Conventionalstrafe von 10,000 Thlrn. verpflichtet, für den Fall, daß die Setzer in einer der zum Verein gehörigen Druckereien Forderungen stellen, welche von einem hierzu gewählten Comitä der verbundenen Verleger für über trieben oder nicht zulässig bezeichnet werden re., sofort ihre sämmt- lichen Setzer zu entlassen und das Erscheinen der betreffenden Zei tungen einzustcllen. An ihre Stelle tritt sodann eine Normalzeitung, welche des Abends und Morgens ausgcgeben wird, von geringem Umfange, nur die unbedingt wichtigsten Ereignisse auf politischem und socialem Gebiet meldet und zu deren Herstellung die in den Druckereien beschäftigten Metteure, Factoren und Lehrlinge ver wendet werden. Inserate sind in dieser Normalzeitung gänzlich ausgeschlossen. Dem Vereine haben sich bisjctzt sämmtliche Berliner Zeitungen mit Ausnahme der folgenden angeschlossen: 1) der Volks- Zeitung, weil deren Verleger, Hr. Duncker, prinzipiell gegen alle derartigen Maßregeln und für freie Vereinbarung der Lohnverhält nisse zwischenArbeitgeber und Arbeitnehmer ist; 2) der Daubitz'schen Staatsbürger-Zeitung, weil dieselbe keine zu dem Deutschen Buch druckerverbände gehörenden Setzer beschäftigt und deshalb von dem Vereine verlangte, daß dieser ihren Setzern den entstehenden Verlust bezahlen solle; 3) der alten Held'schen Staatsbürger-Zeitung, weil derselben in der von ihrem frühern Chefredakteur, Hrn. Krämer, herausgegebenen Deutschen Freien Zeitung eine Concurrenz bevor stehe, die ein derartiges Vorgehen nicht gestatte; 4) des Verlegers des »Kladderadatsch«, Hrn. Hoffmann. Das Erscheinen der Witz blätter während der Dauer des Strike war nämlich gestattet, nur sollten dieselben keine Inserate aufnehmcn. Hr. Hoffmann erklärte, sich nur für die Dauer von vier Wochen an den Beschluß auf Sus pension der Inserate binden zu können, und da ihm dies nicht ge stattet wurde, trat er dem Vereine nicht bei. Die übrigen Zeitungs verleger haben den notariellen Act beim Justizrath Riem vollzogen." Aus dem Reichs-Postwesen. — Für den Verkehr innerhalb des Reichspostgebietes ist in Bezug auf den Berschluß der Briefe mit Werthangabe die Aenderung getroffen, daß fortan statt der bisherigen fünfmaligen auch eine Versiegelung mit zwei (beziehent lich mit drei oder vier) Siegeln für ausreichend erachtet werden soll, wenn nach der Einrichtung des verwendeten Couverts durch die zwei malige (beziehentlich drei- oder viermalige) Versiegelung der Inhalt des Briefes vollständig gesichert ist. Nach näherer Anordnung des Generalpostamts angefertigte Mustercouverts, welche zu einer zwei maligen Versiegelung sich eignen, sind bei sämmtlichen Reichspost anstalten ausgelegt und werden dem Publicum auf Verlangen zur Ansicht vorgezeigt. Die betreffenden Mustercouverts gelten in Bezug auf Form und Schnitt als Maßstab, in Bezug auf die Größe nur insofern, als wesentlich größere Couverts zu einer zweimaligen Ver siegelung nicht mehr geeignet sind, indem der innere Schutzstreifen dann für den Zweck der Sicherung nicht mehr ausreicht. Die Art und Stärke des Papiers oder sonstigen Stoffes zu den Couverts bleibt nach wie vor dem freien Ermessen der Correspondenten über lassen. Nach Orten außerhalb des Rcichspostgebiets gerichtete Briefe mit Werthangabe müssen bis auf Weiteres noch in der bisher vor geschriebenen Weise verschlossen werden. Pcrsonalnachrichten. Herrn C. F. Kahnt hier ist von dem König von Bayern die gol dene Ludwigs-Medaille für Industrie verliehen worden. Auf der Polytechnischen Ausstellung in Moskau hat ferner Herr I. Engelhorn in Stuttgart für die kunstindustrielle Zeitschrift „Gewerbehalle" (in Gemeinschaft mit deren Redacteur, Jul. Schnorr) die große goldene Medaille erhalten.
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