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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18730127
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187301279
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21, 27. Januar. Fertige Viicher u. s. w. 333 CrstesNeuigkeits Verzeichnisi für I873. f3442Z Fr.Äortl'.ampf.verlmidorNnchs-Grsehc, Berlin, Zimmerstr. 97, beehrt sich anzuzeigen, daß die von ihm ver öffentlichten Sammlungen: Deutsche Reichs- und Preußische Gesetze mit ausführlichen Erläuterungen, sowie Text, mit Einleitungen, Anmerkungen, Allegaten rc. re. durch Ausnahme unten genannter Gesetze ver vollständigt werden. Diese neuen Auflagen und Ausgaben liegen zur Bersendung bereit, resp. erscheinen in den nächsten Wochen. In umfassendster Weise ist Sorge dafür ge tragen, den guten Ruf, dessen sich die früheren Hefte und Bände erfreuen, auch diesen zu er werben. Die Bearbeitung der einzelnen Gesetze ist den bewährten Händen tüchtiger Fachmänner, zumeist Reichstags-Mitgliedern, anvertraut; cs ist getrachtet, möglichste Vollständigkeit bctr. Wieder gabe der gesammten rcichs- und wichtigsten landes- gesetzlichcu Vorschriften zu verbinden mit Klar heit und Ucbersichttichkeit; man war bemüht, durch genaue Inhalts- und Sachregister rc. rc. den Gebrauch zu erleichtern und hat in ausgedehntem Maste für eine gediegene äustcrc Ausstattung, besonders in Bezug auf Wahl der Schriften, Sorge getragen. Die einfachen Text-Ausgaben, d. h. Aus gaben ohne eigentliche Erläuterungen, bieten durch Verweise, Allegationen, Inhalts- und Sach register mehr wie nur einen Abklatsch des amtl. Textes. Mit dem Grundsatz, nur möglichst gute und vollständige Ausgaben von Gesetzen zu liefern, ist ein schnelles Erscheinen, oder Ausgabe zu einer bestimmten Frist bei dem Fluß, in welchem die heutige Gesetzgebung sich befindet, schwer zu vereinen. — Aus gleichen Gründen läßt sich der Preis für unter der Presse befindliche Artikel nur „ohne Verbindlichkeit" annähernd fcst- stellcn. Es ist eben nicht möglich, da Umfang rc. wichtiger vorbereiteter Vollzugs-Vorschriften, deren späte Veröffentlichung oft den Druck Wochen, ja Monate lang unterbricht, unbekannt, den Preis vorher fest zu bestimmen. Letzterer ist für die in Vorbereitung befindlichen Ausgaben absichtlich so hoch normirt, wie er sich voraussichtlich nicht stellen wird. Die Bezugsbedingungen sind: In Rechnung: 25 Hst, fest 13/12. Baar: Ausgaben in gr. Lcx.-8. 33Zß ^ und 11/10. Baar: Text-Ausg. mit Anmcrk. in kl. 8. 33hst Hst, 9/8, 23/20, 58/50. ä cond. nur in beschränktem Maße, car- tonnirt und gebunden nur fest oder baar; vom Einband 20 Rabatt, Einbd. u. Car tonnage werden bei Freiexemplaren berechnet; dirccte Zusendung baar verlangter Sachen erfolgt ausnahmslos nur, wenn der Betrag gleichzeitig eingc- jandt wird. Für einige Text-Ausgaben, welche sich für den Massen-Vcrtricb eignen, sind außer ordentlich günstige Partie-Preise fest gesetzt. Während die saubere Ausstattung diese Vierzigster Jahrgang. Ausgaben leicht verkäuflich macht, geben die hohen Rabattsätze eilten lohnenden und sicher» Gewinn. Diejenigen x. t. Handlungen, welche sich für einzelne Artikel besonders verwende» wollen, oder welche von den für de» Masseu-Bcrttieb geeigneten Ausgaben größere Partien mit ihrer Firma beziehen wollen, belieben sich umgehend direct an die Verlagshandlung zu wenden. Da unverlangte Zusendungen nicht statt- findcn, wird gebeten, den Bedarf umgehend an geben zu wollen. Verlangzettel sind im Naum- burg'schen Wahlzettel enthalten. I. Zur Versendung liegen bereit: Deutsche Reichs-Gesetze, kl. 8. ^ Verpflichtung zum Schadenersätze für die bei dem Betriebe von (Sisendahncn, Berg werken, Fabriken rc. rc. vorgekoininenen Tödtungen und Körperverletzungen. Bearb. v. einem Reichstags-Mitglieds 3. Aust. Geh. 4 SA; cart. 5 SA. Diese Bearbeitung des sog. Hastpflicht- Gesetzes gibt Erläuterungen, wie sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer für dessen Ver- ständniß und die Anwendung in der Praxis wichtig sind. Von der 2. Aust, von 6000 Exempl. wurden 5000 hier in wenigen Tagen ver kauft! rs- Das Gesetz ist vom 1. Jan. d. I. ab in Elsaß-Lothringen eingeführt! --Le Seemanns - Ordnung und Verpflichtung deutscher Kausfahrtci-Schiffe zur Mit nahme hülfsbrdürstigrr Seeleute, Ge setze v. 27. Dezbr. 1872, nebst Verord nung zur Verhütung des Zusammen- stoßrns der Schiffe auf Sec. Mit Allc- gaten und Sachregister. Geh. 5 SA; eart. 6 SA. (Die Ansführ. Verordnungen des Bundes- rathes werden s. Z. unter billigster Berechnung geliefert.) In einem Hefte werden hier diejenigen ge setzlichen Vorschriften gegeben, die von unmit telbar praktischer Bedeutung für alle Seeleute, Rheder, Kauflcute rc. sind. Da jeder See mann gesetzlich verpflichtet ist, die Seemanns-Ordnung zu besitzen, so ergibt sich für dieselbe ein außerordentliches Absatz feld. Handlungen in Seestädten wird der gemeinschaftliche Bezug von 1000 Exempl. für 50 empfohlen. --Lr (Siche Partiepreise!) Kriegs-Artikel und Tisziplinar-Strasord- nungcn ncbst Verordnungen betr. Voll streckung der Freiheitsstrafen für Heer und Marine des Deutschen Reiches. 2. vervollständigte Ausl. 4—5 Bog. Geh. 5 SA; cart. 6 SA. Diese Zusammenstellung der für Heer und Marine ergangenen Ausführungs-Bestim mungen zum Militär-Strafgesetzbuche wird den Besitzern aller Ausgaben desselben ein will kommener Nachttag sein. — (Die erste Aust., enthaltend nur die für das Heer geltenden Vorschriften, wird daneben fortgesührt.) L?" Siehe Partie-Vcrlangzcttel. --Lr Rechte und Pflichten der Arbeiter. Nach der Gesetzgebung des Deutschen Reiches und der Ginzclstaaten. Bearbeitet von einem Mitgliede des Reichstags, 5 Bog. Geh. 6 SA; cart. 7ZH SA. Bei den Arbeitnehmern, wie bei den Arbeit gebern hat sich, wie Ihnen ans eigener Er fahrung genugsam bekannt sein wird, notorisch als ein geradezu unabweisbares Bedürfniß herausgcstellt, eine durchaus zuverlässige und bei aller Kürze doch gründliche und klare Bearbeitung und Zusammenstellung derjenigen Gesetze rc. rc. zu besitze», durch welche die Grenzen der beiderseitigen Rechte, der Umfang der gegenseitigen Pflichten festgestellt sind. Eine solche Arbeit ist die an gezeigte: sic entstammt der Feder eines unsrer angesehensten, um das Gcwerbewcscn hochver dienten Abgeordneten. Es sind berücksichtigt die Vorschriften über: „Pereinsrecht, Coa- litiousfrcihei t, Gcwcrbs - Gehi lsen, Lehrlinge, Fabrik-Arbeiter, jugend liche Arbeiter, Frauen, Baarlöhnung, gewerblichcUnterstützungscassen, Lohn - Arrest. Haftpflicht, gewerbl. Schieds gerichte, Einiguugsämter und endlich die dezügl. Vorschriften des Strafgesetzbuchs". Der Grundgedanke: in dem gegenwärtig aller Orten entbrannten Conflict zwischen den Ar beitern und ihren Brodhcrrcn beide» Par teien ein treuer Rathgebcr zu sein, sowohl in Bezug auf die Rechte wie in Betreff der Pflich ten, mitzuwirkcn dadurch an einer friedlichen Lösung des Streites. durchzieht die ganze Arbeit. Der absolute Mangel an einer derartigen Arbeit einerseits. die ebenso unbedingte Noth- wendigkeit eine solche zu besitze» andererseits, endlich die vorzügliche Bearbeitung, der billige Preis bei guter Ausstattung sichern einen sehr großen Absatz, besonders dann, wenn der Vertrieb durch Colpvrtage in allen Werk stätten und Fabriken energisch in die Hand genommen wird. Durch sehr hohen Rabatt bei Particbezügen -s» vergl. Partie- Verlangzcttel --Dr wird der Gewinn zugleich ein sehr lohnender. ö. Preußische'Gesetze, kl. 8. Kreis-Ordnung für dir Provinzen Preu ßen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen. Vom 13. Dezbr. 1872. 4ZH Bogen. Geh. 5 SA; cart. 6 SA. Diese Text-Ausgabe mit ausführlichem Inhalts - Berzeichniß und Sachregister wird durch elegante äußere Ausstattung erfolgreich mit den schon vorhandenen Ausgaben concur- rircn. «S-» Siche Partie-Preise. --L» Allgemeine Bestimmungen des Ministers der re. rc. Unterrichts-Angelegenheiten v. 15. Oktober 1872 bctr. das Volks schul-, Seminar- und Präparanden- Wejen. 4 Bogen. Geh. 5 SA; cart. 6 SA. Auf diese sehr gut ausgestattete Ausgabe sind die Behörden durch Ministcrial-Schrciben vom 3 t. Dezbr. amtlich aufmerksam gemacht; sie ist bereits von verschiedenen Regierungen amtlich ein geführt, Siehe Partie- i Preise. Die Preußischen Grundbuch- und Hypo- t theken-Grsctzc vom 5. Mai 1872 nebst ! Ausführungs-Verordnungen. Mit Ein- i leitung und Anmerkungen von F. Wer- 45
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