Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1852
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- 1852-03-26
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- 26.03.1852
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891 ^aber wurde das srcisprechendc Urtheil resormirt und Becker r- ine Geldbuße von 50 vecfälligt. Eine Folge hiervon war, auch zwei antiquarische Buchhandlungen, die eine zu Aachen, aie andere hier bestehend, gerichtlich belangt und die bei ihnen Vor gefundenen Exemplare des nachgedrucktcn Werkes in Beschlag ge- ommen wurden. Die Rathskammer in Aachen wies die Sache urück, weil sic annahm, daß der Buchhändler, welchem das freispre- hcnde UrtheilderAppell.-Kammer Vorgelegen hatte,in gutem Glauben gehandelt habe. Zugleich ließ die Staatsbehörde die consiscirten Exemplare zurückgeben. In Köln hingegen kam die Sache auf die Rolle und der Beschuldigte wurde in oovlumaoism verurtheilt- Bei einer zweiten Verhandlung nahm jedoch die Eorrcctionell-Kammcr ebenfalls an, daß der Käufer in gutem Glauben gewesen sei und ent band ihn von der erkannten Strafe, beanstandete aber — abweichend von der zu Aachen befolgten Praxis — die Rückgabe der consiscirten Exemplare. Möchte doch einer unserer Rheinischen Collegen uns nähere Rittheilung über das im Eingang gedachte Erkenntniß der Appel- ationskammer zukommcn lassen! Es ist kaum glaublich, daß ein Preußisches Gericht einen Nachdruck von Körner's Werken im Jahre 1852 für rechtmäßig erklären könne. Wie nennt man dies? Es muß sehr traurig um unser Geschäft stehen, wenn Zuschriften, wie die hier unten abgcdruckte, Eingang finden und Verlagshand- ungcn existiren, welche auch Forderungen der Art cingehen. Die lgcn von Manipulationen dieser Art liegen auf der Hand, des- 1b geben wir das Actenstück nebst unserer Antwort, ohne alle ntcren Bemerkungen: ?. (Rhcinprovinz) 6. März 1852. Durch Gegenwärtigem wollte ich anfragcn, ob Sie Wagenfeld's i-barzncibuch gegen baar mit 40sth und 6/7 Exemplare ablaffen. Für n Fall erbitte ich 12/14. Exemplare gegen baar durch den Cölncr ^erlagsvcrein. Sollten Sie aber, was ich bestimmt vermuthe, on 25 Exemplaren 50sth Rabatt gewähren und 5 Frei-Exem plare, so erbitte ich diese Anzahl. Da ich gegen baar fast überall 50 bis 601h Rabatt genieße t»4d ich stets mit Vs wieder los schlage, so hoffe ich auf die lichste Vergünstigung von Ihrer Seite. 2 Sollten Sie cs vorziehen, mir hierüber vor der Versendung fr (?) wißheit zu verschaffen, so könnte ich Ihnen den Betrag für die Exem- irc direkte einscndcn. Eine frühere durch den Vcrlagsvercin gemachte .'gliche Bestellung scheint bei Ihnen nicht angekommen zu sein, da ich 4c Antwort geblieben. Ergebensten Gruß ?. *** Antwort. Königsberg, >0. März 1852. Recht sehr bedauren wir, auf Ihren Vorschlag vom 4. nicht ein- gehen zu können; wir halten fest an den alten Grundprincipicn unsers Geschäftes und geben auch pr. baar keine Preise, durch deren Gewährung jedes reelle Geschäft zu Grunde gerichtet werden müßte. Bei Partien unseres Verlages geben wir, z. B- bei Wagenfeld's Vicharzncibuch 11/10 mit Vs und ;>r. baar 5sth Disconlo. Mögen andere Handlungen thun, was sic verantworten können, wir mögen weder Schlaudcrpreisegewährcn, noch den Ruin unseres Geschäftes fördern helfen. Gebr. Bornträger. Nochmals eine Bitte. Angeregt durch die vielfachen Beleuchtungen, Erörterungen u. Aeußcrungen, welche durch das preußische Prüsungsgcsetz hervorge- rufcn wurden, erlaubten wir uns, im Namen aller Collegen (bei dem Ernst der Sache wird das nicht anmaßend erscheinen!) an die geehrten Herren Prinzipale, in Nr. 9 d. Bl. einige beschei dene Bitten, welche denn auch thcilwcise gewährt zu werden schei nen. — Das Prüsungsgcsetz betrifft ja auch zunächst vornehmlich die Jugend, die Heranwachsende Generation des deutschen Buch handels. Indem wir von diesem Gesichtspunkte ausgingen, mußten wir denn auch die Herren Prinzipale für verpflichtet erachten, uns, den ihnen anvertrauten Lehrlingen, eine Ausbildung zu Theil werden zu lasten, wie das Gesetz sie fordert, wie sie der Buchhändler doch aber auch bedürfte, wenn das Gesetz ihn auch der Prüfung nicht unterzöge. Die Berechtigung dieser Anforderung an die Herren Prinzipale ist bereits mehrfach in diesem Bl-, vielfach im Stillen, anerkannt. — Als Hauptgegenstand unserer „bescheidenen Bitten" ist die, um Herausgabe eines gussi Leitfadens als Hülfs- miltel zur Vorbereitung für die Prüfung, hcrvorgehoben und deren Erledigung in Angriff genommen. — In Nr- 20 d. Bl- erklärt sich Herr Schulz in Siegen (dem wir hierfür zu größtem Dank verpflich tet sind)! zur Abfassung eines solchen Buch Händler-Eatechis- m us bereit, erwartet jedoch die Ansicht einiger Geschäftsgenossen, che er zur Veröffentlichung schreiten will. Von der Theilnahmc der Herren Prinzipale dürfen wir hoffen, daß Herr Schulz vielseitige Unterstützung erhalten wird, damit so, vereinte Kräfte etwas Gedie genes zu Tage fördern. — Sei es uns aber erlaubt auf etwas hin zuweisen u. daran nochmals eine Bitte zu knüpfen, die schon früher in d. Bl. im Allgemeinen geäußert wurde. In Nr. 7 d. Börsenblattes v- 1850 befindet sich ein trefflicher Aufsatz von augenscheinlich kundiger Hand: „die Bildung des Buchhändlers", unterzeichnet li.— Dieser Aufsatz enthält in ge nauen Umrissen das, was dem die Lehre verlassenden Lehrling zu wissen nöthig ist, enthält das, was auch die Prüfung fordern wird. — Es ist gleichsam ein Inhalts-Verzcichniß eines Lehrbuchs für den Buchhändler, eben nur, wie der Herr Verfasser selbst sagt, ein Ge rippe. Wir bitten alle unsere jungen Collegen, die cs bisher nicht gethan, diesen Aufsatz, dessen Eingangsworte von einer aufrichtigen, herzlichen, wohlmeinenden Freundschaft für uns zeugen, doch ja zu lesen und zu beherzigen; den verehrten Herrn Verfasser aber ersuchen wir hierdurch, jene Arbeit noch einmal wieder aufzunehmen u. den Umrissen eine weitere Ausführung zuzufügen. Eine bessere Hülfe würde Herr Schulz wohl nicht für sein Unternehmen finden. Unser väterlicher Freund wird unsere Bitte hoffentlich in Erwägung ziehen und uns so, die wir ihm für andere Beweise seiner Theilnahmc für uns bereits verpflichtet sind, zu fernerem Dank ver binden. Manches, was der Verfasser in dem berührten Aufsatze angiebt, kommt im kleinsten Geschäft täglich vor, hinwiederum sehr vieles in einem kleinen Geschäfte einer kleinen Provinzialstadt gar nicht. Eine ausführliche Belehrung über: Wcchsel- kunde und Correspondenz, Uebersicht der innern Einrichtung des ausländischen Buchhandels und seine gegenseitigen Beziehungen zum deutschen, das Genze des Commissionsgeschäfts, Rechtskunde (Zusammenstellung der betreffenden Gesetze) u. dgl. mehr, würde wohl am wünschenswerthesten erscheinen. Ein „Handbuch der Buchhandels-Wissenschaft" würde allseitig mit Freuden be grüßt werden* * ). Dem lebhaft gefühlten Mangel einer „Literatur-Ge schichte für die Zöglinge des Buchhandels" wird vielleicht von einer andern Seite adgeholfen, cs geschieht also von vielen Seiten so viel zur Hebung unscrerAusdildung, daß Niemanden eine Entschuldigung treffen kann, wenn er nicht das wird, was er werden kann und soll, — ein wissenschaftlich gebildeter Buchhändler und kein Trödler. Wer vcn lhatkräftigem Willen und regem Fleiß beseelt ist, dem öffnet gerade die Prüfung die Pforte zu einer geachteten Lebensstellung, in der segensreich zu wirken, Lust und Freude ist! — D. ' E. K. *) Ist, so viel wir wissen, schon ziemlich weit in der Ausarbeitung gediehen. Die Redaction. 57*
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