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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1852
- Sprache
- Deutsch
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457 185 >2.) -ssclben, — Notizen über dos Leben und die Schriften Jean Paul's, die vorzüglichsten neuern Lyriker, — F. C. E.: Geschäftszweige, mit welchen sich ein Buchhändler 'befassen kann, — die besten bibliographischen Werke, — größere Städte des gestimmten Auslandes, in welchen deutsche Buchhand lungen existiren, unter Angabe einzelner Firmen, — Firmen der bedeutendsten deutschen Landkarten-Vcrleger, — Verlagssirmcn eini ger spcciell angegebenen Werke, — Haupt-Geschäfts-Thätigkeit Meh rer namhaften Handlungen, — Steuersatz für in Preußen ein gehende Bücher und Kunstsachen, — der Nachdruck, sein Einfluß; Schutz durch das Gesetz und den Usus, — A. B.: Bedeutendheit des Buchhandels in einigen größer» Städten, namentlich Leipzig und Berlin, — Mittheilung über den Buchhändler Palm in Nürnberg, — Rechnungs-Abschlüsse und Rabatt-Berechnungen (schriftlich), — König!. Reg.-Comm.: Inhalt des Gesetzes über die Rege lung der Presse, — Geschichte der Buchhändler-Eoncessionen, — gewerbe-polizeiliche Bestimmungen überden Buchhandel, — gesetz-> liche Bestimmungen über den Selbstverlag periodischer Blätter, über > Pflicht-Exemplare, Eolporteure, Eautionen, — F. C. E: Berechnung eines Verlags-Artikels, Bestimmung 'des Ladenpreises bei */,, bei Rabatt, nach Angabe von Honorar, Auflage, Kesten, für Papier p. Ries, Satz und Druck p. Bogen, wenn der Absatz der halben Auflage innerhalb eines Jahres die Ko sten deckt (schriftlich!, — (. und, aus Anlaß der betreffenden Zeugnisse A. B.: Vorlesen und Uebersetzen einiger Sätze aus Corneille, — F. E. E.: Uebersetzen einiger, mündlich mirgetheilten lateini schen Sätze. Schluß des vom Vorsitzenden geführten Protokolls, unter Ab gabe eines (günstigen) Urtheils, Seitens der Commission und Bean tragung der für ganz Preußen gültigen Coucession. Möchten andere Examinations-Commissionen ähnliche Mit theilungen machen und diese bei der Herausgabe eines guren Buches über den Buchhandel benutzt werden, um das so reiche Material ebenso dem Examinanden in geordneter Folge vorgcführt, wie auch den Prüfenden vor Abschweifungen gesichert zu sehen. Köln, den 2. April 1852. AuS Leipzig. So haben wir cs unserer verehrten Deputation zu danken, daß lange gehegte Wünsche, die wir nicht ermüdeten öfter öffentlich aus- zusprechcn, endlich in Erfüllung gehen. Wir meinen die Grün dung einer Bildungs-Anstalt für Zöglinge des Buchhandels. In der in vergangener Woche gehaltenen General-Versamm lung der hiesigen Buchhändler trug der Vorsitzende der Deputation, Herr Stadtrath Friedrich Fleischer, mit warmen, zum Herzen gehen den Worten den Plan eines, vorzüglich behufs der Fortbildung un serer Buchhandlungslchrlinge, hier zu begründenden Lehrinsti tutes vor, empfahl eine Beschlußnahme deßhalb und —freudig , sagen wir es hiermit dem ganzen Buchhandel — den Erwartungen - der Deputation wurde mit einem herrlichen Resultate entsprochen, ja - dieselben wurden weit übertroffcn. Mit Stimmenci n heit begrüßte man die Gründung einer sol chen Anstalt am Een tra lp latze des deutschen Buchhandels und der Deputation wurde vorerst für 2 Jahre (Michaelis 1852 bis dahin 1854), freie Hand gegeben, aus der Vereins - Casse, bis zu 10> 0 jährlich, Zuschüsse entnehmen zu können, um die Anstalt so zu be gründen und mit solchen Lehrern zu versehen, daß, wenn sonst nur einige Lust und Liebe zum Berufe unter unserer jungen Generation vorhanden ist, nur das Beste sich erwarten läßt. Wir billigen cs ganz, daß man dieses Institut nicht zu groß artig beginnen, sondern zuerst nur in 10 wöchentlichen Lehrstunden die nöthigsten Gegenstände: Französisch, Englisch, deutschen Styl, Literaturgeschichte, Wisscnschaftskunde, das Wichtigere des Buch druckers, Papierfabrikantcn, Buchbinders rc. darin aufnchmen wird- Liegt einmal die Erfahrung zweier Jahre vor und erweist sich der Erfolg als ein solcher, daß eine größere Ausdehnung, sowohl in Zahl der Stunden als der Lehrgcgcnstände, deren freilich so manche noch hierher gehörten, wünschenswerth wird, so darf man nicht daran zweifeln, daß dieselbe stets an Umfang gewinnen und stets mehr dem Ideale buchhändlerischen Wissens und buchhändlerischer Anfor derungen cntgegengeführl werden wird. Das, Seitens der Theilnchmcr, zu zahlende Honorar ist so nie drig gesetzt (/ 3 pr. Semester), daß auch der unbemittelte Zögling sich dieses Bildungsmittcls erfreuen kann, sowie es auch den Gehül- fen unbenommen ist, sich am Unterrichte zu bctheiligcn. Wir für uns sind überzeugt, daß diese Anstalt auf den ganzen Buchhandel einen wohlthätigen Einfluß ausübcn und die Zeit nicht zu fern sein wird, wo junge Leute, die in dem Leipziger buchhänd- lerischcn Lehrinstitute einen Theil ihrer Bildung mit erhalten haben, als Commis allenthalben vorzugsweise gern ausgenommen sein werden. Wer Gelegenheit fand zu sehen, wie Wenige es sind, die, und dies na mentlich in wissenschaftlicher und sprachlicher Ausbildung, auch nur den geringsten Anforderungen zu entsprechen vermögen, der kann und muß sich freuen,-daß Leipzig hierin was Ganzes herzustellen im Begriffe steht und sich auch hierin als die würdige Metropole des Deutschen Buchhandels zeigt. Unsere Börse, dieses äußere Symbol der Hauptstadt des Ge- sammtbuchhandels, wird das nöthige Lokal zur Lehranstalt öffnen, ! und diese— gleich wie unsere Bestell-Anstalt für Buchhändler-Pa piere, deren Hecvocrusung allein schon den Namen des ehrenwcrthen Vorsitzenden der Deputation verewigen wird — in ihren Mauern schützend aufnchmen. Und so walte Friede, Segen und Gedeihen auf Allem, was unsere Börse in sich vereinigt, und der Dank des ganzen Buch- bandels möge den Gründern dieser, einzig in ihm dastehenden drei Anstalten, einen beneidenswcrthcn Platz in der Geschichte des Buch handels ebenso einstimmig anweiscn! Paris, 27. März. In Ausführung der mit England zum Schutze des literarischen Eigenthums geschlossenen Convention, verfügt ein Decret, daß Bü cher in englischer Sprache zur Durchfuhr wie zur Verzollung in Frank reich, nur bei den für die Einfuhr französischer Schriften bestehenden Bureaux und über Bordeaux, N ntes, St- Malo, Granville, Dieppe Boulogne, Calais und Dünkirchen eingeführt werden dürfen. Alle Bücher in englischer Sprache, welche außerhalb Frankreichs und Eng lands als Nachdruck entstanden sind, sollen, wenn sie zur Einfuhr Vorkommen, weggenommen, vernichtet und die Personen, welche sic cinbringen wollen, nach dem Gesetz in Strafe genommen werden. Dank und Bitte. Dank: allen denen Handlungen, welche das unerquicklichste aller Geschäfte, die Remiltendcn, durch gedruckte Rem.-Facturen er leichtern; B i t te: an alle, zu bedenken, daß, wen n d iese Er leichterung wirklich statt finden soll, diese Rem.-Fac- turen auch zur Stelle sein müssen, wann man sie braucht! Heute, wo meine Remiikcnden - Ballen gepackt werden.
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