Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1852
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- Band
- 1852-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1852
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- Deutsch
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1852.) 651 Herr Vorsitzender bemerkt noch, daß die ausgesprochene Ansicht Herrn Springer's darauf sich gründe, als ob der Vorstand aus sechs Mitgliedern bestehe, wahrend er nur aus drei Mitgliedern besteht. Herr Heymann glaubt, bei dem verschiedenen Aufrufe auf Abstimmung dem Dilemma zu entgehen, wenn darüber abgestimmt werde, ob Herrn Besser's Ablehnung angenommen werde oder nicht. Nachdem noch Herr Brockhaus und Herr Simion über die Abstimmung gesprochen, formulirt der Erstcre seinen Antrag da hin, daß die Generalversammlung ihre Ansicht dahin ausspreche, daß der §. 24 dahin ausgelegt werde, daß unter den Mitgliedern des Vor standes auch die Stellvertreter zu verstehen seien, und Herr Mauke nicht Stellvertreter des Herrn Besser sein könne. Herr Vorsitzender stellt jedoch die Frage dahin, ob die Generalversammlung unter dem Vorstande die Stellvertreter mit einbe greifen wolle, was von der großen Mehrheit abgelehnt wird, und bei der Gegenprobe sich noch entschiedener herausstellt. Desgleichen lehnt die Generalversammlung die Entschuldigung des Herrn Besser ab, worüber Herr Oldenbourg und Herr Mayer das Wort ergreifen, denen Herr Voigt, Herr Frommann und Herr View eg folgen. Herr Reimer verliest den einschlagenden Statutenparagraph und gehl nun auf den dritten Gegenstand der Tagesordnung, das Börsenstatut, über. Bei §- 2 ist durch die Regierung in Nr. 3 der Satz „oder der Nachweis" rc. gestrichen, was angenommen wird. §. 3. Bei diesem Paragraphen wird die Acnderung der Regierung einstimmig angenommen. Der Beschluß einer Eonventionalstrafc von 1 für nicht Besucher der Generalversammlung Seiten derjenigen Mitglieder, welche in Leipzig anwesend sind, wird einstimmig, als nicht in das Statut gehörig, angesehen. Nachdem nun die Abänderung der Regierung zu §. 40 ebenmäßig angenommen worden, auch ein Druckfehler in §- 24, wo nach Firma die Worte: „und eine Stadt" fehlen verbessert ist, nimmt die Generalversammlung auf Anfrage des Vorsitzenden die Revision der Statuten, wie sie vorliegt, mit den Abänderungen der Regierung einstimmig an, überweist auch dem früheren Revisions-Ausschuß die endliche Rcdaction des Statuts. Der nun an die Reihe kommende vierte Gegenstand der Tagesordnung über den Separatvcrtrag zwischen dem Börsenvcr- einc und Vcrwaltungsausschussc wird durch eine historische Einleitung des Vorsitzenden cingeführt, wonach der Beschluß der General versammlung, 400 vom Reinerträge des Börsenblattes als feste Summe statt des bisherigen Drittheils an den Verwaltungsausschuß zu zahlen, statutenwidrig gewesen ist, mit Genehmigung der sächsischen Regierung und nach dem Beschlüsse der Generalversammlung, sei der betreffende Paragraph aus dem Statut zu streichen, so wie der Vorschlag eines Separatvertrags genehmigt worden ist, nach wel chem ein Fixum von 400 an den VeryMungsausschuß gezahlt werden soll. Herr Lchscldt aus Berlin spricht sich mit Herrn Licsching aus Stuttgart gegen Festsetzung eines Fixum bei einer unsicher» Einnahme aus, während Herr Dunckcr die Abschlicßung ancmpfiehlt, da er nicht glaube, daß die Einnahme des Börsenblattes so weit hcrabgchcn werde, daß der Ertrag diese Summe nicht decke. Der Herr Vorsitzende weist aus die Unsicherheit aller Verpflichtungen für die Zukunft und auf den Gewinn, der aus dem Ver trage erwachse, hin, welcher Bemerkung Herr Lehfcldt den Antrag auf das tägliche Erscheinen des Börsenblattes und die neue preußische Zeitungssteuer entgegenstellt, welche die Einnahme sehr verringern würden. Herr Dunckcr bringt den Inhalt des neuen Gesetzes zur Verlesung, und Herr Springer wünscht, daß diese 400 ganz abgesehen vom Börsenblatte und seinem Ertrage, fest dem Verwaltungs- ausschussc zugcsichcrt werden, was Herr Jonas aus Berlin unterstützt und den Antrag bestimmt stellt, daß dieser zu schließende Vertrag ganz ohne Rücksicht auf das Börsenblatt gefaßt werde, welcher sich durch den vom Herrn Vorsitzenden vorgetragcncn Inhalt des Vertrags erledigt und sodann der Vertrag selbst, nach welchem dem Verwal tungsausschuß ein Fixum von 400 -/b jährlich gezahlt werden soll, einstimmig genehmigt wird. Nunmehr erhält Herr Brock Haus das Wort und stellt den Antrag, daß künftig das Börsenblatt täglich, mit Ausnahme des Sonntags, erscheine, welchen Antrag Herr Jonas unterstützt, aber dazufügt, daß diese Angelegenheit einer Commission überwiesen werde, was Herr Springer verwirft, aber sonst den Antrag unterstützt, unter Hinweisung auf das neue preußische Postgesetz, nach wel chem das Börsenblatt zu den Zeitungen gehört und nur durch Postanstalten vertrieben werden kann, und wenn die übrigen Staaten diese Einrichtung annchmen, so werde jeder auswärtige Buchhändler das Börsenblatt regelmäßig empfangen. Daher er darüber einen Beschluß der Generalversammlung wünsche, daß es vom I. Juli an täglich erscheine. Hcrr Viewcg unterstützt diese Ansicht, wogegen Herr Frommann den Vorstand bei Anordnung der Angelegenheit nicht gebunden wünscht, da derselbe statutenmäßig die Verwaltung des Börsenblattes habe- Eine Commission aber lehnt'er ab, weil der Vor stand die Sache allein beherrschen könne. Auch erklärt sich der Redner gegen ein tägliches Erscheinen und eine zu schnelle Beschluß- fassung. Herr Duncker hält ein dreimaliges Erscheinen des Börsenblattes für hinreichend, und meint, daß die Zeitungen zwar nur mit der Post versendet werden können, aber ein Zwang, ihr den Debit zu geben, nicht gesetzlich bestehe. Herr Jonas kommt auf den Antrag zurück, eine Commission zu ernennen, um die Sache zu berathen und zu beschleunigen, da man im künftigen Jahre Aenderungen beschließen könne. Der Herr Vorsitzende schlägt zur Abkürzung der Sache vor, daß dem Vorstande aufgcgeben werde, noch in dieser Messe mit Hinzuziehung mehrerer Mitglieder des Vereins die Sache in Erwägung zu nehmen. 94
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