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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1852
- Sprache
- Deutsch
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656 45 theilung der Conccssion bei dem Antragsteller voraussetzt, als man gelnd sich Herausstellen.) — Wer ist wechselfähig? — Zum Schluß Lesen und Ucbersctzcn aus dem Lateinischen, Französischen und Grie chischen ins Deutsche- Der Kandidat erhielt das Zeugniß der Fähigkeit zum selbststän digen Betriebe des buchhändlerischcn Gewerbes. Am 1. Mai >852. t>. AuS Preußen. Der Berliner Buchhändler-Verein hat gegen die Bestimmung des neuen Postgesetzentwurfes in Betreff des Zusammcnpackens meh rerer postpflichtiger Sendungen an verschiedene Adressaten in einem Packet, der Kammer das Bedenken*) mitgetheilt, daß dadurch der bisher bestandene buchhändlerische Verkehr jerheblich gestört werden möchte. Bei der Erörterung dieser Petition in der Commission gab der Vertreter der Staatsregierung die Erklärung, daß Bücher in der zu den fraglichen Sendungen hergebrachten losen Emballage über haupt nicht als postzwangspflichtige Packcte anzusehcn seien, wie dies auch eine Verfügung des Generalpostamts vom 2. Jan. 1837 ausdrücklich ausgesprochen habe. Das Verbot des Kolligirens ver schieden adressirter Packctsendungen im Sinne des neuen Postgesctzcs finde daher auf solche buchhändlerische Versendungen keine Anwen dung. Der Regierungs-Commissar nahm noch zu der Erklärung Anlaß, daß die Postverwaltung überhaupt die eigenthümlichen Be dürfnisse des Buchhandels soviel als möglich von jeher berücksichtigt habe und dies auch ferner thun werde. N. Z *) viäe B.-Bl. Nr. 44. Bücher - Verbote. Wien, am 18. April 1852. Das k. k- Militär-Gouvernement hat mit hohem Erlasse vom 14. d- M. nachstehende Werke mit dem Debitsvcrbote belegt: Vier Wochen französ. Geschichte v. A- L. v. Rochau. Leipzig 1852, Avenarius L M. 1851, ein Roman von K. Lukas. I.u. 2.Bd. Grimma 1852, Ver lags-Comptoir. Marlin Luther von vr. A. Wildenhahn. 3. u. 4. Thl. Der Tag zu Augsburg. 1. 2. Thl. Leipzig 1852, Gebhardt L R. Wiener Judcn-Album für das Jahr 1852. Or. Bertold. A ugburg 1852, A. Herzog. Jüdischer Guckkasten von Jakob Gibtsnichtszuschachern. 2. Ausl. Augsburg 1850, A. Herzog. Die Freimaurer und ihre Stellung zur Gegenwart. Leipzig 1852, Kollmann. Die Altconservativen in Oesterreich. Augsburg 1852, L- Schmid. Bericht über die Schwurgcrichtssitzung in Gratz vom 23. Oktbr. 1851. Gebt Acht! oder die 2. Theilung Deutschlands von German. Nürn berg 1352. l.e moine psr I-ervi«, illustrü par 1. keauce. ?sris, llavarä. Mit demselben hohen Erlasse ist das Verbot der öffentlichen Ankündigung bezüglich folgender Werke verfügt worden: Vor 300 Jahren; Blätter der Erinnerung an Churfürsten Moritz von Sachsen ic. Dresden 1852, Türk. Das stehende Heer u. dessen Bestimmung. Leipzig 1852, O. Wigand. Anzeigeblatt. (Inserate von Mitgliedern des Börsenvereins werden die dreigespaltene Zeile oder Raum mit 5 Pf. sächf., alle übrigen mit lv Pf. sächs. berechnet.) Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s431I.) Verkaufs-Anerbieten. Ein Sortiments- und Antiquargeschäft, ver bunden mit einem kleinen Verlage, in einer Uni versitätsstadt, ist wegen beabsichtigter Wohnorts veränderung des Besitzers baldigst zu verkaufen. Das Sortimentslagcr nebst Mobiliar beträgt 6—700 ^ netto. Das Antiquarlager nach den in den vorhandenen Katalogen angesctzten Prei sen 5000 die Verlagsinvcntur nach den La denpreisen 7000 Die jährliche Einnahme aus dem Sortiments- und Antiquargeschäft be trug im Durchschnitt jährlich 5000 Als Kauf preis wird 4500 qS verlangt. Franco-Anfragen unter der Chiffre k'. 6. wird die Redaction des Börsenblattes zu be fördern die Güte haben. s43i2.) Verlags-Verkauf. Erbtheilung wegen soll die Knapp'sche Vcr- lagshandlung in Halle verkauft werden. Zah lungsfähige Kaufliebhaber wollen sich wegen weiterer Auskunft an die Herren Barth K» Schulze in Leipzig wenden. s43i3.) Verkaufs-Anerbieten- Einem soliden thätigen Buchhändler, welcher den Vertrieb von Schul- und kathol. Büchern kennt, sind wir nicht abgeneigt, unfern sämmt- lichen, wegen Mangels an Zahlung wieder zurück genommenen Verlag billig zu verkaufen, oder unter einiger Sicherstellung auch in Commission zu geben. Rcflectanten belieben sich durch Herrn A. Wienbrack baldigst direct an uns zu wenden sub 1,it. k. P. Roschütz L5 Co. aus Cöln und Düsseldorf. Fertige Bücher u. s. w. (4314.) Bei I. C. B. Mohr in Heidelberg ist erschienen: Die Lehre vom Nachdruck. Nach den Beschlüssen des deutschen Bundes darge stellt von vr. Julius Jolly, Privatdo- centen an der Universität zu Heidelberg. (Preis 1 8 -f oder 2 fl. —) Ucbcrsicht des Inhaltes: Einleitung tz. 1. Erster Abschnitt. Geschichte des Nach drucks. 1) Geschichte der Jurisprudenz des Nach drucks. 2) Geschichte der Gesetzgebung über den Nachdruck. Zweiter Abschnitt. Heutiges Recht über den Nachdruck. I. Kap. 1) Allgemeine Grundsätze. 2) Kritik der allgemeinen Grund sätze, von welchen die Bundcsbcschlüsse ausgehcn. 2. Kap. Subjektive Voraussetzungen des Nach drucks. 3. Kap. Objektive Voraussetzungen des Nachdrucks. 1) Von den Gegenständen, an wel chen ein Nachdruck begangen werden kann: a) Literarische Erzeugnisse; l>) Werke der Kunst; c) Einige allgemeine Bemerkungen über die Be schaffenheit der Gegenstände, an welchen ein Nachdruck begangen werden kann. 2) Von der Handlung, durchweiche ein Nachdruck begangen wird, a) Bei literarischen Erzeugnissen; b) Bei Werken der Kunst. 3) Kritik der Bestimmungen über den objckt. Thatbestand des Nachdrucks. 4. Kap. Von dem Berechtigten, dessen Recht durch den Nachdruck verletzt wird. 5. Kap. For melle Voraussetzungen des Verbotes des Nach drucks. 6. Kap. Von der Zeit, während welcher der Nachdruck verboten ist. 7. Kap. Verbrei tung der nachgedruckten Exemplare. 8. Kap. Rechtliche Folgen des Nachdrucks. 1) Von den strafrechtlichen Folgen des Nachdrucks. 2) Von den civilrechtlichen Folgen des Nachdrucks, a) Von dem Kläger und von dem Beweis seines Rechtes; b) Von dem Beklagten; c) Von dem Gegenstand der Klage; ä) Von den Vertheidi- gungsmitteln des Beklagten. 9. Kap. Form des gerichtlichen Verfahrens bei der Verhandlung über den Nachdruck. 10. Kap. Verhältniß der Bundesbeschlüssc zu der Landesgesetzgebung. Diese bis jetzt einzige monographische Be handlung der Lehre vom Nachdruck in li- terar. u. artistischer Beziehung wird auch den Verlegern willkommen sein, in Fällen des Verkehrs sich R a t h s erholen zu können- (4315) HoIIStÜNltlHs ist erseüienen un6 ciureü leirÄIer 6c in ^Vien auf Verlangen ru derieken: Vooubolori o Kelletico-Liilllvlvkivo Zella I/inotta /taüana. Del Vvtt « I» »ol«a 4. brockirt 4
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