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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1852
- Sprache
- Deutsch
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689 1852.^ seine Eristcnz ertrugen können. Ueberhaupt auch dürfte die erwähnte Zcitungssteuer wohl den Buchhändlern (namentlich denen in kleine ren Städten) sehr empfindlichen Schaden bringen, da namentlich kleine und billige Blätter, die von unbemittelten Leuten gehalten werden, wokl fast durchgängig ganz gekündigt werden möchten; auch bemitteltere Personen, die jetzt selbst ein Blatt für sich allein halten, künftig, wenn es viel theurcr wird, solches nicht mehr beziehen, oder aber es mit mehreren anderen Personen Zusammenhalten werden, so daß dann vielleicht nur l Expl- dahin abgesetzt wird, wo bisher 3 oder 4 genommen wurden. Wir möchten die Berliner Herren Eollegen, und namentlich den geehrten Herrn Eollegen De. Veit, der ja Mitglied der Pr. Kam mer ist, ersuchen, doch recht bald im Börsenblatte Näheres über die erwähnte Steuer mitzutheilen; sowohl für Preußische Verleger und Sortimenter, als auch für Verleger anderer Länder, die Journale drucken, ist es sehr wünschenswerth und von großem Interesse. Leipzig, 17. Mai. Unter den in Folge der Buchhändlermcsse noch zahlreich hier versammelten Buchhändlern aus allen Theilcn Deutschlands hat die Nachricht, daß auch die Erste preußische Kammer bei Berathung des Postgesetzes die von der preußischen Regierung vorgeschlagene und von der Zweiten Kammer genebmigte Bestimmung angenommen, daß künftig alle Zeitschriften, die politischen wie die nichtpolilischen. dem Postzwange unterworfen sein sollen, große Bestürzung erregt. Sofort trat der noch vollzählich hier anwesende Vorstand des Böcsenvereins der deutschen Buchhändler zusammen und beschloß, eine Deputation nach Berlin an den Handelsminister v. d. Heydt zu senden, um diesem auscinanderzusetzen, welchen empfindlichen Nachthcil eine solche Maßregel dem gestimmten deutschen Buchhandel bringen müßte- Der Vorstand hielt es wenigstens für seine Pflicht, seinerseits nichts unversucht zu lassen, um diesen dem deutschen Buchhandel drohenden neuen Schlag abzuwcnden. Die Deputa tion, die gestern Nachmittag nach Berlin abgegangen, besteht aus den zwei Vorstandsmitglieder: R. Besser aus Hamburg (Firma: Perthes, Besser und Mauke), R. Oldenbourg aus München (Associe der Bibelanstalt der I. G. Cotta'schen Buchh. in Stuttgart und München sowie der v. Vogelffchcn Vcrlagsbuchh. in München), so wie aus den von dem Vorstände noch zugezogencn HH. E. Vicweg aus Braunschwcig und H. Brockhaus von hier. Mit Spannung sieht man der wahrscheinlich noch heute Abend erfolgenden Rückkehr der Deputation entgegen. — - Anmerkung. Wie wir so eben kören, soll die Deputation nur wenig ausgerichtet haben, und sich jetzt mit Ausarbeitung einer Denk schrift beschäftigen, in der die Gefährlichkeit, ja Unausführbarkcit des betreffenden Gesetzes für den buchhändlcrischen Verkehr nachgewiesen werden soll. DieRedaction- Berlin, 17. Mai. Ueber eine Petition, welche der b er l i n c r B uch Händler- Verein durch den Abg. Ilr. Veit der 1. Kammer hat übergeben las sen, und in welcher verschiedene Jnconvcnienzen zur Sprache ge bracht wurden, welche dcrPostgcsctzentwurf für den buchhändlerischcn Verkehr zur Folge hat, ist von der betreffenden Commission der 1. Kammer zur Tagesordnung übergegangen worden, weil die von den hiesigen Buchhändlern hervorgcbobenen Bedenken schon bei der Bc- rathung des Paßgesetzes Berücksichtigung (!) gefunden hätten. — Offene Mitthcilung anS dem Nhciiiisch-Wcstpliälischcn KreiS- Veveiiie in Sachen des Vereins vom h. äiarl BorromanS. Wenn gleich ich die Absicht hatte, über mein Verhältniß und Ausscheiden aus dem Rh.-Westph. Kreisverein zu schweigen, so sehe ich mich letzt durch den Aufsatz des Herrn I. H. Deiters in Nr. 39 des Börsenblattes v. 6. d. veranlaßt, auf dasselbe zurückzu kommen. Nachdem in der General-Versammlung am 1. Sept- 1850, an der ich Theil zu nehmen durch eine Reise verhindert war, der An trag 6, wegen Bcnachthciligung des Sortimentshandcls durch den Verein v. h. Borromäus, nicht den erwarteten Erfolg gehabt halte, erkannte ich cs als Pflicht, von einem Vereine mich loszusagcn, dessen Statuten nicht aufrecht erhalten werden. Ich glaubte damit nicht allein meiner Pflicht zu genügen, sondern auch andern einen Fingerzeig zu geben, daß man handeln müsse, wenn cs daö Wohl und die Ehrenhaftigkeit unseres Standes erheische, und da ich we der durch den Verein v- h. B- persönlich benachtheiligt war, noch bei demselben einen Vorthcil gesucht hatte, lebte ich der Ueberzeu- gung, daß meiner Handlungsweise von keiner Seite irgend ein be sonderes Motiv untergelcgt werden würde. Der von mir am 1. Nov. 1850 abgegebenen Erklärung folgte am 22. Januar 1851 eineAntwort durch den Vorstand desRH.-W. Kreis-Vereins, in welcher auszuführcn versucht wurde, daß die von mir angeführten Gründe zur Zeit noch nicht platzgreifend erschienen, indem diese Angelegenheit noch einer vermittelnden Verhandlung anhcimgcgebcn sei. Allein als dies Schreiben der Vorsitzende des Kr.-Ver-, Herr I. P. Bachem in Eöln, derzugleich Vorstands Mitglied des V. v. h. B. ist, Unterzeichnete, war diese Vermittelung bereits versucht; mit welchem für den Gesammt-Buchhandel uner freulichen Erfolge, ist im Börsenblatt hinreichend mitgctheilt wor den. Ich wurde dadurch in meinem Entschlüsse nur bestärkt, und wiederholte, der Androhung von Anwendung des §.47. der Sta tuten des K.-V- ungeachtet, meine Erklärung am 29. Jan. 1851. Nichtsdestoweniger wurde ich vom Vorstande des Kr.-V. unterm 25. Juli dess. I. zur General-Versammlung auf den 7. Sept. ein geladen, indem, wie sich der Vorstand ausdrücktc, cs „im Interesse der guten Sache (?) bedenklich geschienen habe," der Erklärung mei nes Austrittes Folge zu geben. In dieser General-Versammlung, die ich nicht besuchte (auch das Vorstandsmitglied Herr A. Kla- sing war nicht anwesend, weil, wie mir derselbe sagte, er nicht im Stande sei, die Statuten zu vertheidigen *)), wurde diese Angelegen heit aufs Neue, leider erfolglos, erörtert, und meinem Austritte, un ter Anwendung des §. 47. der Statuten, Folge gegeben. Eine Op position brachte indeß zu Wege, daß man mein Geschäft in 2 Brau chen theilte, in den Bücher- und in den Kunstverlag; auf den Büchcrveclag sollte also §.47. angewandt werden, auf den Kunst verlag nicht, und geschah diese Trennung, wie mir Freund Deiters schreibt, auf seine Veranlassung. Die geehrten Geschäftsfreunde in der Ferne werden gewiß ein ebenso künstliches als zärtliches Ver fahren nur bewundern können. Herr Deiters ist denn auch der erste^ und, so viel mir bekannt, der einzige, der durch ausdrückliche Ver weigerung eines meiner Verlagsartikel, den §.47 in Anwendung gebracht hat — wahrscheinlich nur um wenigstens ein Lebenszeichen von jenem Beschlüsse zu geben. — Ich muß demselben hierdurch er klären, daß, wer mich nicht als Buchhändler will, daß ich den auch nicht als Kunsthändler gebrauchen kann, und beantworte seine an mich gestellte Anfrage dahin, daß ich mich ebensowenig veranlaßt sehen konnte, dem Streichen seines Namens auf der Leipziger Liste das Motiv hinzuzufügcn, als es dem Vorstande gefiel, am Schluß des Protokolls der letzten General-Vers, das Motiv meines Austritts mitzutheilen. Dagegen richte ich jetzt an meinen Freund Deiters die Frage, was ihn auf der letzten Leipziger Ostcr-Messc bewegen konnte, mich *1 Aus demselben Grunde sind auch mehrere andere Mitglieder nicht gekommen.
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