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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1852
- Sprache
- Deutsch
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502 ^1'i 32 Periode scheiden in jedem Jahre ein Mitglied und ein Stellvertreter durch das Loos aus; crstcrcs ist für das nächste Jahr nicht wieder wählbar- Die später cingctretencn Mitglieder scheiden nach ihrer Ancicnnetät aus. 4. Die Commissionsmitglicder vcrthcilcn die Geschäfte dergestalt unter sich, daß einem Mitgliedc die Verwahrung der Kasse, einem andern die spcciclle Geschäftsführung übertragen wird- An diesen Geschäftsführer gehen sämmtliche Zuschriften und Zusendungen für den Verein. Er erledigt selbstständig die unbedenklichen Sachen und führt die spcciclle Aufsicht über den Expedienten. 5. Die Commission versammelt sich, so oftder Geschäftsführer dies für nothwendig erachtet. Ihre Beschlüsse werden nach einfacher Majorität gefaßt. 6. Die Commission stellt den Expedienten des Vereins an, und entwirft dessen Instruction, letztere unter Vorbehalt der Genehmi gung seitens der nächsten Generalversammlung. 7. Allmonatlich hat der Geschäftsführer eine Revision der Kasse zu veranlassen- Die Commission wird darauf halten, keine Gelder in der Kasse anzuhäusen- Sollte eine solche Anhäufung außer der gewöhnlichen Vertheilungszeit stattsinden, so muß eine Extravertbci- lung angesetzt werden. 8. In jedem Jahre (das erste Mal 4 Wochen nach Pfingsten) fertigt die Commission eine Liste derjenigen Handlungen an, die ihre Verbindlichkeiten gegen die Mitglieder des Vereins erfüllt haben. Eine zweite Liste erscheint zu Anfang des neuen Jahres. Dem Er messen der Commission bleibt anheim gestellt, ob in der Zwischen zeit und wann noch eine Liste veröffentlicht werden soll. 9. Die Generalversammlung kommt am jedesmaligen zweiten Montag im Juli, September, November und so fort alle zwei Mo nate zusammen. 10. Sic entscheidet in den ihr vorzulegenden Sachen, nimmt den Bericht de Commission ab, leistet Decharge, und wählt in der letzten, dem Ablauf der Dienstperiode vorhergehenden Generalversammlung, die neuen Commissionsmitglicder. 11. In den Generalversammlungen findet die Auszahlung und Quittirung der cingegangenen Gelder statt. 12. Jedes Mitglied ist verpflichtet bei Vermeidung einer Ordnungs strafe von Einem Thaler, eine ihm gleich nach Pfingsten zuzu- fcrtigende Liste auszufüllcn und an den Verein zurückzusenden. Diese Liste muß enthalten: Die Beträge gänzlich Rest gebliebener Saldi, bestimmte Zeichen für die Firmen, welche theilwcis, aber nicht genügend zahlten, resp. nicht rcmittirtcn, für die, welche ordnungs mäßig gezahlt haben, und endlich für diejenigen, mit denen der be treffende Verleger nicht in Rechnung steht. 13. Die auf diese Art dem Verein angezeigtcn Schuldforderun gen werden Seitens des Vereines von dem Betreffenden cingcmahnt, und der sestgestellte Abzug nur von denjenigen Geldern erhoben, die durch den Verein gezahlt werden. 14. Wenn innerhalb eines a ch t wöchentlichen Zeitraums nach Pfingsten keine Zurückziehung der angemcldcten Posten stattfindet, so gelten diese als dem Vereine überwiesen und die Commission hat zur Einziehung derselben die oben bezcichnetcn Maßregeln zu er greifen. Einmal zurückgezogene Posten braucht der Verein in dem laufenden Geschäftsjahr zur Einziehung nicht wieder anzunchmcn. 15. Wenn die Commission des Vereins gänzliche oder zeitweise Entziehung des Credits ungeordnet hat, so ist jedes Mitglied ver pflichtet, diese Maßregel auszusühren. 16. Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Beitrag von 4 Thalcrn, in viertcljährl. Pränumerandozahlungen von 1 Thaler. 17. Von jeder dem Verein überwiesenen Summe werden nach Eingang SLo für die Kosten abgezogen. 18. Sollte mehr eingehen, als die Kosten betragen, so wird ein Re serve-Fonds angelegt, der zunächst zur Minderung des Procentsatzes dient. 19. Sollte ein Zuschuß zu den Kosten erforderlich werden, so wird derselbe auf die Teilnehmer pro rsls der für dieselben in dem letzten Rechnungsjahre eingegangenen Gelder ausgeschrieben und eingezogen. 20. Wer aus dem Vereine treten will, hat dies spätestens im Mo nat Februar jeden Jahres der Commission des Vereines schriftlich anzuzeigen. Das Vereinsjahc läuft vom 1. Mai bis ullimo April. 21. Zu gehöriger Zeit vor der jedesmaligen Ostermesse wird die Commission durch Circulair oder das Börsenblatt, oder auf sonst ge eignete Weise, den Buchhandel von dem fortdauernden Bestehen des Vereines, seiner Zwecke, Mittel, Mitglieder rc. unterrichten. Berlin, den 24. März 1852. Die Commission des Acrliiicr Verlcgcr-Vcrcins. Verzcichniß der Mitglieder des Verleger Vereins: AdolfL Comp- B csscr's Verlag. F. Dümmlcr's Vcrlagsbuchh- Enslin, T- C F. ErnstLKorn- Förstner, A- Gebauer'sche Buchh. Gerhard's Buchh. Grieben, Th. H a y n, A. W. Hempel, G. Hermes, W- Hey mann, Carl. Hirschwald, A. H ofman n >K Comp. Jonas' Vcrlagsbuchh. Klemann, Carl I. Krüger 's Vcrlagsbuchh. Leo's Vcrlagsbuchh. Lüderitz, C. G. Morin, F. H- Müller, G W. F. Nauck'sche Buchh. Nicolai'sche Buchh. Reimer, D. Reimer, G. Simi on Trautwein 'sche Buchh. Veit L Comp. Vereinsbuchhandlung. Weyl L Comp. Wiegandt L Grieben- Winckelmann L Söhne. Wohlgemuth, I. A. Bekanntmachung. Mit Bezug auf meine ergebenste Erinnerung im diesjährigen Börsenblatt Nr. 18, zeige ich hiermit fernerweitig an, daß heute die Quittungen über die Beiträge für den Unterstützungsverein
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