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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1855
- Sprache
- Deutsch
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1177 1855. verwundern, daß in den meisten Fällen der Sortimenter keinen, der Verleger aber einen sichern Nutzen dabei hat. Der stereotype Ansatz ist: Auf Rechnung: 25 LH, baar: 33^ LH. oder: „ „ 33ULH, „ : 40 LH. In ersterem Fall beträgt der Unterschied: 8^ LH. „ letzterem „ „ „ „ : Der Sortimenter verliert dabei durchschnittlich 4 LH Zinsen, ferner das Meßagio ..... IV2LH, Eptra-Eommissionsgebühren - - . 1LH Wie wollen die Verleger es nun rechtfertigen, daß sie dadurch schlechte Zahler mit den solventen so zu sagen über einen Kamm scheercn? Rechnende Sortimenter werden sich nicht durch scheinbare Vortheile verleiten lasten, ihre Eommissionäre mit Baarpackcten — welche keinen erheblichen Nutzen für sie haben — zu behelligen- Bei den Disponenden pflegten die Herren Verleger bisher dar auf Rücksicht zu nehmen, wenn der Sortimenter außerhalb der Zoll-Vereins-Staaten wohnt; weil die Steuer und die bedeutende Fracht doch etwas «maßgebend für sic ist. Da hat es sich in einer MessecincsolcheHandlungbeikommcn lasten, alle, auch die größten, Saldi ohne Uebertrag*) zu bezahlen ; was ist die Folge davon? Viele derr-DHerren Verleger verlangen jetzt mit Energie alle oder doch den bedeutendsten Theil der Disponenden zurück! Woher diese selt same Erscheinung? Doch nicht etwa um nun noch einen kleinen Michaelis-Meß-Saldo herauszuklemmen? — U. A- w. g. *) Ueberträge bleiben doch stets ein nur geduldeter Mißbrauch. D. R. Bescheidene Anfrage. Wie soll man einen Verleger nennen, der einem Sortimenter, dem ec ohne Verlangen 500 Anzeigen mit Firma mit ausdrücklicher Aufschrift „zur Post" sendet, diese extra mit 20 S-?f berechnet? Dem Einsender dieses ist es passirt. Dies sind die Vortheile, welche die Sortimenter in so hohem Grade von den Verlegern genießen, und deren hier so oft gedacht ist. Ein Sortimenter. Gcdankcnspäiic beim Lesen des Börsenblatts. Dritter Span. „L zeigt an, daß Rcmittendcn verpackt worden seien, und'bittet Den, der sie irrt hümlich empfangen, um Zurücklicferung." Man möchte zweifeln, daß so etwas im Buchhandel Vorkommen könnte, und doch wiederholen sich dergl. An zeigen zu oft, um nicht zu der Ucberzcugung zu kommen, daß es wirklich Leute im Buchhandel zu geben scheint, bei denen eine Auf forderung zur Rückgabe unrecht Erhaltenen nöthig ist, und was an Freibeuterei gränzt. Freilich ist das ein hartes Wort, aber wie kann man cs anders nennen, wenn Jemand in seinem Remittendcn- Packet fremden Verlag unnotirt vorflndet und ihn stillschweigend für sich verwendet, statt die betreffenden Werke dem irrenden Absen der oder dem Verleger unter Angabe des Absenders zurückzugebcn? Ja, das ist Freibeuterei; und leider mehren sich von Jahr zu Jahr diese Anzeigen im Börsenblatt; aber helfen denn die Anzeigen etwas? ich kann's mir kaum denken; — wünschenswerth wäre es, wenn einige Fälle sich ermittelten und die treffenden Herren öffent lich an den Pranger gestellt würden, zur Warnung für Andere ihres Gleichen. — M- B. Nothwcndige Rüge. Es ist immer bedauerlich, wenn bei literarischen Unternehmungen die Concurrenz ins Spiel tritt. Bei kleineren Werken ist diese Jagd S.<chon nachtheilig, um wieviel mehr bei einer Bibliographie der gesamm- u ten deutschen Literatur, wo cs unbedingte Pflicht des Verlegers wäre, wegen Eines Concurrenten nicht das Ganze mangelhaft und flüchtig ins Publicum zu werfen. Unter den vielen Hunderten von Schriften, welche in Kay- ser's Bücherlexikon fehlen, sei nur eines genannt, weil es umfangreich genug (16 Bogen) ist, um nicht übersehen zu werden. „Kritische Ge schichte der Wiener Revolution vom 13. März bis zum constituirenden Reichstag. Dargestellt voy vr. H. Jcllinek. Wien, 1848." Von demselben Verfasser fehlt auch: „Kritischer Sprechsaal für die Haupt fragen der österreichischen Politik." 3 Hefte. Wien, 1848, und eine „An sprache an die Leipziger." Ebd., 1848. Unrichtig ist, daß die zweite Auflage der „Europäischen Geheim nisse eines Mcdiatisirten" (1850) eine neue Titel-Ausgabe sei. Die beste Widerlegung ist wohl: die erste von 1836 wurde mit lateinischen, die zweite mit deutschen Lettern gedruckt. Der „Ministercongreß von I. Ernst" erschien 1851, aber nicht 1848. F. Bellemare ist nicht pseudo nym, sondern Gabriel Ferry rc. Vcrus. Düsseldorf, 15. Juni. Gestern Nachmittag beehrten Se. kbnigl. Hoheit der Prinz von Preußen in Begleitung Sr. Hoheit des Fürsten von Hohenzollcrn und Hdchstdero Gefolge das lithographische Institut der Herren Arnz u. Comp, mit einem längeren Besuche, um von den Einrichtungen und Manipulationen der Herstellung der in letzter Zeit so berühmt geworde nen Kreide- und Farben-Drucke Kcnntniß zu nehmen. Se. königliche Hoheit geruhten eine Stunde lang die verschiedene» Ateliers zu durch wandern, mit besonderem Interesse die Erläuterungen der Besitzer des Instituts, .selbst über alle Einzelnheiten dieses noch neuen Kunstzweiges cntgcgennchmend, und sprachen über die großen Unternehmungen und i die außerordentlichen Fortschritte und Leistungen desselben Höchstsich in j sehr beifälliger und anerkennender Weise aus. Am Schluß äußerten ^ Se. k. Hoheit noch, wie Hdchstdersclbe wünschten und hofften, das von Höchstdemselben und Ihrer königl. Hoheit der Frau Prinzessin von Preußen dem Institut in Auftrag gegebene große Kunstblatt von Scheu- ! ren, das Rheinland mit seinen Städtcansichtcn, Burgen, Sagen und ! so weiter darstellend, i m v o lle nd et st e n Far b end ru ck ausgeführt zu sehen, eine ehrenvolle Aufforderung, welcher die Herren Arnz u. > Comp, gewiß in vollstem Maße zu entsprechen bestrebt sein werden. (Düsseldorf. Atg.) Büchcr-Vcrbote. Dresden, am 3. Juli 1855. Das klg. Ministerium desJnnnern hat, in Anwendung des §. 6 des Preßgesetzes vom 14. März 1851, beschlossen, die bei Heinrich Hogrefe in Mannheim gedruckte und in Frankfurt a. M. in Eom- ! Mission bei Gebhard äe Körber unter dem Titel: Katechismus der Kirche der Zukunftzum Gebrauche in der Gegenwart für Jung und Alt. Vom Verfasser des Evan geliums der Natur- 1855. erschienene Schrift für den Bereich des Königreichs Sachsen, we gen ihres irreligiösen, den wichtigsten Glaubenslehren der christli chen Kirche widerstreitenden und Hohn sprechenden Inhalts, zu verbieten. Die Kreisdircclionen, Amtshauplmannschaftcn und Polizei obrigkeiten haben daher darüber zu wachen, daß diese Schrift nir gends im Lande verbreitet werde, und verkommenden Falls gegen die Verbreiter in der gesetzlichen Maaße einzuschreiten. Bücher-Verbote in Oesterreich. Die k.k.Oberste Polizei-Behörde hatnachbenannteDruckschriften im Sinne des §. 16 der Instruction zur Durchführung der Preß- ordnung verboten: „Biographien berühmter Männer der Vergangen heit." Für die Jugend bearbeitet von Heribert Rau- Stutt gart, Verlag von R. Ehelius. „Der Antichrist und die Zukunft des Herrn, nach der Schrift." Ein Weckruf an die Gegenwart von G. A- Wimmer, Prediger. Bremen, Verlag von A. D. Geisler. 1855.
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