Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1855
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- 1855-07-16
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- 16.07.1855
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1855.j 1219 plare der Konkurs ordneng zu, welche in der Rheinprovinz keine Gültigkeit Hot, wie aus den ersten Paragraphen des Einführungs- gesetzcs zur Genüge hervorgeht. Da sich doch voraussetzen läßt, daß den betreffenden drei Berliner Verlegern die Verschiedenheit der rheinischen Rechtsinstitutioncn bekannt sei, so kann es also nur in einer mangelhaft überwachten, höchst mechanischen Versendungs weise liegen, wenn aus solche Art gegenseitig Porto und Zeit ver schwendet wird. Ein rheinischer Sortimenter. Ncbcr Baarbczng. In Nr. 88. des Börsenblattes befindet sich unter der Ueber- schrift: „Auch ein paar Fragen" wieder eine echte Buchhändler- Rechnung. Man weiß in der That nicht, ob der Verfasser nicht rechnen kann oder nicht rechnen will. Da er um Antwort bittet, soll sie ihm werden. Der Rab a ttuntcrschied beträgt in den bercgten Fällen aller dings nur 8^A> und 6Ußh, der Geldunterschied aber 1V/sN>, resp. 11 Vs H^r das praktische Beispiel: 150 -/? orel. mit 25ßh sind netto 112 15 NF, 150-/; „ „ 33Vz°/° „ „ 100-^ —NF, verinteressirt sich also das zu dem Baarbczug angewendete Capital nicht mit 8U HH, sondern mit IV/sßh, davon ab die gewöhnlichen Jahreszinsen nebst Spesen nach des Fragers eigener Rechnung mit 6V2A,, bleiben als Extrazinsen 6H>. Ich sollte meinen, daß sich wenige Capital-Anlagen so hoch verzinsen. (Das 2.Excmpel mag sich Jeder, der rechnen kann, selbst ausrechncn.) Der sichere Nutzen ist also vollständig auf Seiten des Käufers, resp. Sortimenters, während der Verleger rein verliert, da erfahrungsmäßig: 1) nur solche Handlungen baar kaufen, die Geld haben, also zahlungsfähig sind und auch in der That zur O-M. zahlen, 2) nur solche Bücher baar bezogen werden, für die sicherer Ab satz da ist, oder die garschon abgesetztsind, 3) baar bezogene Bücher, die ja nicht gleich abgesetzt werden, trotz Baarbezug und wo möglich mit gewöhnlichem Rabatt re- mittirt werden. Zu 1 bemerke ich noch, daß ich einmal ein Buch in 5000 Expl. gedruckt und binnen sehr kurzer Zeit abgesetzt habe, das mit 25°ch in Rechnung und mit 40A, gegen baar gegeben wurde. Trotz dieses enormen Vortheils sind nur 500 gegen baar abgegangcn und über 4000 blieben mit 25LH in Rechnung. Mir war das natürlich voll kommen recht, denn wenn von den in Rechnung abgesetzten Expl. auch 500 gar nicht bezahlt worden wären, so hätte ich noch immer mehr Geld bekommen, als wenn alle 5000 baar mit 40dh von der Presse weg verkauft wurden. Rechnende Sortimenter werden stets zu den gegebenen Bedin gungen gegen baar beziehen. Daß es nicht mehr vorkommt, ist ein Beweis, daß die Mehrzahl, worunter auch der Frager zu gehören scheint, nicht rechnen kann. Rechnende Verleger werden den Baarvcckauf so viel als mög lich vermeiden, weil dadurch, außer bei Concurrenzartikeln, auch nicht ein Expl. mehr verkauft wird, die baar abgesetzten Expl. nur von solventen Handlungen bezogen werden, während für die andern, in Rechnung befindlichen, das Risiko nicht kleiner wird, der Verleger also einen reinen Verlust von 5—6U hat. Ist irgend einem Ver leger baares Geld so viel werth, so ist das natürlich eine aparte Sache. Was der Frager noch weiter berührt, ist keiner Antwort werth. Wenn das Erzählte Verlegerseits wirklich vorgekommen ist, so ist es ein seltener Fall, eine Ausnahme. Soll von Uebeln im Buchhandel ge sprochen werden, so dürfen nicht einzelne Fälle, sondern nur die zu einer Art Regel gewordenen Ungehörigkeiten erwähnt werden. E. H. Entgegnung ans die nothwcndi'gc Niigc. (Bbrsen-Blatt Nr. 88.) Es ist stets ein unerquickliches Unternehmen, Antireccnsioncn zu schreiben; völlig widerlich wird diese Aufgabe, wenn man cS mit Kritikastern zu thun hat, deren logischem Gedankcngange man nur schwer folgen kann. (Man vergl. die beiden ersten Sätze der „Rüge-") Welches Urthcil competentc Richter über die von mir bearbeite ten Bände XI. u. XII. des Kayser'schen Bücherlexicon gefällt, verbie tet mir die Bescheidenheit, hier mitzutheilen. Wer dasselbe benutzte, wird sich sein eigenes darüber gebildet haben. Daß jene Recensio- nen, welche von fachkundigen Männern über meine Arbeit veröffent licht worden, dem p. p. Verus nicht bekannt, setze ich ganz und gar voraus. Was nun die vielen Hunderte von Schriften betrifft, welche in Kayser's Bücherlexicon fehlen, so lasse ich mir um deren willen kein graues Haar wachsen. Ich glaube zuversichtlich, man würde von der Seite des größten Theiles derer, welche das Bücherlexicon benutzen, es mehr als gern sehen, wenn ich dasselbe von den säubern Scribeleicn ä la Jellinck, sowie allen ähnlichen Produkten der, Gott sei Dank, schon jetzt so ziemlich verschollenen 1848er Literatur gründlich gereinigt hätte. Schand- und Schmähschriften unter fal schen und singirtcn Schweizer, Londoner rc. Firmen konnte und wollte ich nicht in das Bücherlexicon bringen, und dies nach reifli cher Ueberlegung, im vollsten Einverständnisse mit dem Herrn Ver leger. Was sollen und nützen sie in einem deutschen Bücherlexicon, wenn sie in Deutschland ihrer unmoralischen, revolutionären und antireligiösen Tendenz wegen verboten wurden, wenn sie sich gleich den Eulen von vorn herein nicht an das Tageslicht wagten? Was nützen sie im Bücherlexicon, wenn sie im Buchhandel versendet wur den, ohne daß eine Berechnung oder Factur dabei befindlich war, ohne daß man wußte, woher diese Kinder der Finsterniß kamen? Hätte cs in meiner oder des Herrn Verlegers Absicht gelegen, diesen verderblichen Erzeugnissen der Winkelpresse einen Platz im Lexi- con einzuräumen, so würde ich dem wenigstens theilweise haben ge nügen können. Ein Herr in Zürich (es kömmt mir gar nicht in den Sinn zu glauben, dieser und Verus seien identisch!) war so gütig, dem Herrn Verleger eine Reihe von Titeln solcher Schand- schriften für das Lexicon einzuscnden, und erbot sich, weitere in be deutender Zahl zu liefern — natürlich gegen das nöthige Honorar! Ich hielt es aber für gut, jene dahin wandern zu lassen, wohin sie gehören, in den Papierkorb. Jetzt einen specicllen Fall, die (Titel-) Ausgabe der Europäischen Geheimnisse. London, 1850. (Leipzig, Weller.) Es ist wirklich Jammerschade, daß ich weder die erste noch die zweite (Titel-) Aus gabe dieses wichtigen Werkes hier, in der Metropole des deutschen Buchhandels, zu beschaffen vermag, um mich von der Wahrheit der aufgestellten Behauptung überzeugen zu können. Wenn ich daher diesen Fehler zugeben soll, müßte ich zuvor Beweise verlangen. Daß übrigens in einem Buche von 150 Druckbogen Druck fehler nicht gänzlich vermieden werden können, weiß ein Jeder, Verus allein ausgenommen. Soweit sie mir selbst aufstoßen oder dem Herrn Verleger frcundlichst mitgethcilc werden, sollen sie in den zunächst erscheinenden Bänven ihre Berichtigung finden. Eine darauf bezüg liche Bitte ist auf dem Umschläge von jedem Bande des Kayser'schen Bücherlexicon abgedruckt!— Sehr vom Wahne befangen ist Verus, wenn er glaubt, daß diese Fehler durch Schlendrian vermieden wer den können. Ich erspare es mir, ihm Beweise dafür zu liefern. 179*
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