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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1855
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- Deutsch
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1254 ^ 93 Dicß ist zunächst überzeugend dargethan, und damit die Allge- mcingültigkcit der in der vorwürsigen Frage erzielbaren Resultate sichergestcllt. Bei solchen Territocialerörterungen drangt sich dem Leser das Bedauern auf, daß bei den particularistischcn deutschen Rechtszu ständen eine Masse wissenschaftlicher Kraft in Beleuchtung des Ver schiedenartigen absorbirt werden muß, welche, hätten wir gemein sames Recht, für dessen Entwicklung und Fortbildung das Bedeu tendste leisten möchte. Hat nun die besprochene Abhandlung den maßgebenden Grund satz deducirt und mit Blicken auf die Geschichte der Bundcsgesetzge- bung, sowie auf die Statistik der Territorialrechtc beleuchtet, und erhoben, welche Erzeugnisse den Schutz gegen Nachdruck ansprechen können, so führt sie nun tiefer in die specielle Frage, indem den ge wonnenen allgemeinen Normen dielconcrete Gattung der Erzeugnisse der Tagespresse unterstellt wird- Will man denselben nicht über haupt den Charakter literarischer Erzeugnisse absprechen, so läßt sich in der Thal ein stichhaltiger Grund, sie von dem Schutz gegen Nachdruck auszuschließen, nicht finden. Daß solche Erzeugnisse, daß der Inhalt der Tagespresse Object vermögensrcchtlicher Nutzung seien, ist unzweifelhaft; der Umstand, daß bei den Verhandlungen über den Bundesbeschluß von 1837 von dieser Act von Literatur nicht specicll die Rede gewesen, erscheint ge wiß ganz unerheblich, wenn man mit der vorliegenden Abhandlung die eigenthümlichen Verhältnisse in Betracht zieht, in denen sich damals die Tagespresse in Deutschland befand; „die Anzahl der größer» Organe der Tagespresse war eine verhältnismäßig äußerst geringe, eine Concurrenz fast nicht vorhanden; in dem Umkreise, in nerhalb dessen ein Blatt seine Verbreitung fand, herrschte dasselbe fast ausschließlich, monopolistisch; des Schutzes gegen Nachdruck be gehrte man nicht, weil man seiner nicht bedurfte." In treffender lebendiger Zeichnung wird nun ein Bild der heutigen Tagesliteratur entworfen, welche in ihrem Gedeihen, wie in ihren Auswüchsen von all' jenem das Gegentheil bildet. Es verhält sich hier wie auf jenem Gebiete rasch vorschreitender Entfaltung der Verkehrsver hältnisse; die Erweiterung dieser Verhältnisse erfordert natur gemäß auch eine Ausdehnung der sie regelnden und schützenden Normen. Ganz ähnlich verhält es sich heutzutage mit den Uebersetzungen literarischer Erzeugnisse, für welche ein Rechtsschutz für den Autor vor zwanzig Jahren nicht die Bedeutung haben konnte, welche er heutzutage hat und immer mehr ansyrechen wird. Aber freilich hier wie dort haben die großen Erzeuger, die Ociginalpcoducen- ten nicht gleiches Interesse mit den kleinen und großen Pfuschern. Hier wie dort aber wird das Publicum, ja wird Staat und Sitte dabei interessirt sein, daß große, solide, innerlich berechtigte Unter nehmungen nicht von den Pilzen der ohne jene Garantien vielfach aufwuchernden Schlingpflanzen erstickt werden. Ja, es dürfte sich fragen, ob nicht im Collisionsfall eine heilsame Restriktion der letz ter» wünschenswerlh schiene. Man verzeihe die Abschweifung von dem demnächst vorliegenden Gegenstand; allein es liegt in der Kraft lebendiger Darstellung der besprochenen Abhandlung nach verwand ten Seiten hin weiter anzureqen. Dieselbe weist nun, in die Werk stätten und den vielfachen Apparat, sowie den Vertrieb und weiten Zusammenhang der großen Zeitungsredactionen einführend, den Grund des Leipziger Sachverständigen-Collegiums zurück: daß der Redacteur einer politischen Zeitung seinen ganzen Nutzen mit der Ausgabe jedes einzelnen Blattes beziehe, sohin bei dem Wiederab druck seiner Nachrichten in einer andern Zeitung bereits im sichern Besitz seines Erwerbs sich befinde, nicht mehr darin geschmälert er scheine. Die anziehende Dctailschilderung des Redactionsbetriebs und der diesem sich anheftenden Nachdrucksindustrie ergiebt aufs anschau lichste, daß Interessen und Gefahren hier keineswegs geringer sind, als bei andern Verlagsunternehmungen. Wenn „in wenigen Stun den nach dem Erscheinen der betreffenden Originalnummer, zuwei len bevor die letztere noch den eigenen Abonnenten zugekommen, von Concucrenzblättern nachgedruckt wird;" wenn „das Publicum, welches bei der Auswahl der Blätter, denen es seine Gunst zuwen det, in der Regel nicht darnach fragt, welches Blatt die (wie die Ab handlung zeigt, oft enormen) Kosten des Erwerbs der Mittheilun gen treffen, die es liest," mit Sicherheit darauf zählen kann, in dem (natürlich weit billigeren) Nachdrucksblatt den bedeutendsten Inhalt der verhältnißmäßig kostspieligeren Originalzeitung stets zu rechter Zeit wiederzusindcn, soll da nicht für jede tüchtige Redaction die empfindlichste Gefahr drohen? Und wenn das Publicum die tüchtige Arbeit und den nothwendigen Aufwand nicht mehr bezahlt, so wird es jene verlustig gehen, so wird es die, doch ihm selbst nur dienen den gediegenen Unternehmungen selbst ruiniren. Nicht der Egoismus des Publikums, sondern der enge Blick sei beklagt, welcher die weiterhin liegenden ungleich wichtigeren eige nen Interessen des Publicums nicht erfaßt. Daß diese Beschränkt heit des Egoismus nicht einmal praktisch ist, beweist die Abhand lung durch Darlegung der englischen Verhältnisse, welche hier, wie in andern Zweigen der Nachdrucksfcage, uns als Muster dienen mögen *). Eine andere Beschönigung der Nachdrucks-Industrie, daß nämlich der Wiederabdruck von Zeitungsartikeln durch Gebrauch sanctionirt sei, wird entschieden abgewiesen „Der Gebrauch kann, was Unrecht ist, nie zum Recht sanctioniren, wie lange er sich auch dafür entschieden; dies ist und bleibt Mißbrauch, auf dessen Abstel lung um so schneller Bedacht genommen werden sollte, je länger man ihm bereits Raum gegeben Kat." Auch die alte Ausflucht der Nachdrucker, „daß eine Zeitung ohne Nachdruck überhaupt nicht be stehen könnte", wird in ihre Nichtigkeit aufgelöst. Der Hinblick auf England veranlaßt sodann Betrachtungen über den Zeitungsstempel, wobei indeß die deutschen Verhältnisse zum Theil andere Rücksichten erfordern dürften, als die englischen- Auch aus dieser Betrachtung weiß die Abhandlung die praktische Consequenz zu ziehen, daß die Gediegenheit und Solidität der Ta gespresse gefördert werden müsse, insbesondere auch Zeitschriften, welche, durch Extreme der Tendenz zu reizen verschmähend, „nicht in bestimmten Parleitendenzen Anhaltspunkte des Emporstrebens finden, sondern cs vorziehen, sich in farbloser Objectivität zu hal ten, daher nur allmählich und unter großen Anstrengungen sich in die Gunst des Publicums Bahn brechen." Eine durchdringende Beleuchtung der Producte, welche von der besprochenen Freibeuterei ihre Existenz fristen, rechtfertigt den Satz: „daß unter all den Blättern, welche (durch den Schutz gegen Nach druck) ihr Ende fänden, kaum eines sein würde, dessen Verlust in anderem, als in seinem eigenen Interesse zu bedauern wäre." Dieser Ausspruch, von einem Manne, welcher von einzelnen Interessen durchaus nicht berührt ist, verdient gewiß alle Beachtung. Der treffliche Aufsatz begnügt sich aber nicht auf die Gebrechen unserer Zustände hinzudeuten; er verbindet damit die beherzigenswerthcsten Vorschläge für deren Hebung. Gesetzliche Feststellung einerseits, sei es durch authentische In terpretation, sei es durch ergänzende und theilweise abändernde Ge setze, namentlich aber ein Vorschreiten der hohen Bundesversamm lung, sodann aber auf Seiten der betheiligten Redactionen: Car- *) Indessen wurde während der jetzigen Parlamentssession ein An trag auf Eigenthumsschutz für telegraphische Depeschen ab gelehnt, was nicht mustergültig heiße» kann.
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