Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18550720
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185507200
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18550720
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1855
- Monat1855-07
- Tag1855-07-20
- Monat1855-07
- Jahr1855
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1255 1855.) tcllvcrträge. Dies sind die Gestaltungen, deren Nothwendigkeit und Ausführbarkeit dem Leser in die Augen springt. Der reiche Inhalt dieser Abhandlung möge gebührende Wür digung finden, dann werden die ihr zu Grunde liegenden gewichti gen Fragen ihrer praktischen Lösung nicht nur, wie der Herr Ver fasser sich bescheidet, „um eines Schrittes Weite näher geführt" sein, sondern, einmal in Bewegung gesetzt, durch ihre Schwerkraft dem Ziel entgegendrangen. Zur Charakteristik „directer" Derlegerthätigkeit. Die Herren Veil Co. in Berlin versandten an (wahrschein lich sämmtliche) preußische Magistrate, resp. Bürgermeisterämter, ein Circular, welches das in deren Verlag erscheinende: „Unterrichts-Wesen des preußischen Staates, von L. v. Rönne" betrifft. Neben einer warmen, wohl an sich nicht ungerechtfertigten Empfehlung des Buches (namentlich wird in diesem Sinne anderer flüchtiger bearbeiteter und daher werthloserer Sammlungen von preuß. Schulgesetzen gedacht) ergeht im Wesentlichen an die Adres saten die Aufforderung zur Subscription auf beregtes Werk; Es heißt zwar in weiterem Verfolge darin: „Aufträge führt jede so lide Buchhandlung aus," entkräftet die sen, vielleicht nur pro Lorm« gegebenen Hinweis aber sofort that- sächlich durch den nachstehend angeführten wörtlichen Zusatz: „Wenn Sie es vorziehen, uns Ihre Bestellung direct zugehen zu lassen, so haben Sie die Güte, den umstehenden Bestellbrief abzu schneiden, auszufüllcn und uns durch die Post unfrankirt zu übersenden- Sic erhalten sodann das Bestellte srankirt und in gutem Halbfranzbande, ohne Aufschlag des Preises, durch die Post, und werden wir den Betrag durch Postvorschuß entnehmen. Es wird wohl nun keinem der resp. Besteller entgehen, daß er bei der letzteren, ihm so plausibel gemachten Bezugsweise den „guten Halbfranzband eines ziemlich beliebten Buches" als Extcagratification einem andcrweiten indirekten Bezug gegenüber prositiren kann! Wer wollte es ihm auch übel nehmen!? — Lassen wir es bei Mit theilung dieses einfachen Sachverhaltes bewenden. Daß der Sor timenter im vorliegenden Falle in eine von vorn herein unterliegende offene Concurrenz zu den Verlegern des Rönne'schen Handbuches tritt, ist klar genug; — daß cs nur ein, ihm rechtlicherweise wohl nicht zuzumuthendes Opfer (die Gratislieferung eines „guten Halbfranzbandes") vermag, ihn dieser Concurrenz entgegen treten lassen zu können; — daß cs somit als ein, nach dem Gott sei Dank noch als Norm geltenden und nun einmal bestehenden Usus im deutschen Buchhandel ausgeübtcs Unrecht Seitens der in Rede stehen den Verlagshandlung bezeichnet zu werden verdient — bedarf wohl an dieser Stelle keiner weitern Ausführung. Wollen wir Sortimenter dies uns zugefügte Unrecht auch der im klebrigen so geachteten Verleger-Collegen gegenüber nicht im Entferntesten direct zu vergelten uns zu Sinn kommen lassen, so müßte cs uns aber dennoch jeder innerhalb der Grenzen der Klug heit stehende Unpartheiische verargen, wollten wir eine solche Vergel tung indirekt nicht mindestens dahin ins Leben führen: daß wir an geeigneter Stelle, wenn auch zunächst nur gedrungenerweise und unser selbst halber, ein solches Verfahren in das richtige Licht zu stel len bemüßigt sind, wenn wir ferner in unsrer Verwendung für das gedachte Buch eine gewisse Lauheit an den Tag legen und bei unfern Verschreibungen wenigstens nur solche Kunden in's Auge fassen, von denen uns nicht bekannt ist, daß sie zu einer direk ten Subscription bereits aufgefordert wurden Denn dafür sind Frachten und Spesen im Buchhandel noch immer viel zu hoch, als daß man sich deren, bei solchergestalt geschwächten Aussichten auf lohnenden Erfolg, muthwillig auferlegen sollte! — I. B. lieber den Rabatt. Der Aufsatz in Nr. 84 d. Bl. schildert die Zustände so, wie sic sind. Wir fügen dem noch bei: Während in jetzigen trüben Zeiten fast alle Lebensbedürfnisse zu einer fast nie gekannten Höhe gestei gert sind, wird von Seiten vieler Verleger dahin gearbeitet, den ge ringen Vortheil der Sortimenter fortwährend zu schmälern. Wir von Leipzig entfernter wohnenden Buchhändler, welche Neuigkeiten l annehmen, können dreist milder Behauptung vor das Publicum ! treten und es beweisen, daß der uns treffende Vortheil an j den abgesetzten Novitäten nicht die Fracht für sämmtliche Neuigkeiten deckt. Wer danach von Rabatt gegenüber den Privaten sprechen will, gehört in die Klasse Jener, welche fortwährend in Illusionen lebend, -> tont prix Geschäfte machen, um endlich zu Grunde zu gehen. Noch heute kommen uns einige mit ^ berechnete Schulbücher für Gym nasien als Neuigkeit zu, deren Verleger uns zumuthet, für die Ein führung behilflich zu sein. Lächerlich! Wir legen dieselbe in eine Bücherkiste, in welche alle die Sachen kommen, welche nicht versandt werden sollen oder können, und bedauern das Porto, was wir dafür ^ verausgaben mußten. v. Das Brockbauö'schc Coiivcrs.-Lexiko» bctr. Aus den häufigen Gesuchen im Börsenbl. ist ersichtlich, daß j einer nicht unbedeutenden Zahl von Abnehmern der 9. Aufl. des Convers.-Lexikons die letzten Hefte fehlen, die, wenn man sie bei dem Verleger verschreibt, stets mit der Bemerkung „gänzlich vergriffen" nicht geliefert werden. — Warum entschließt sich nicht Herr Brock- ^ Haus, diese Hefte neu zu drucken ? Möchte auch kein Gewinn für ihn herausspringen, so wird doch wohl nichts weniger als ein Verlust j für ihn entstehen und seine Subscribenten würden befriedigt. Ein- ! sender dieses, welcher mehrere Abnehmer hat, denen einzelne hefte fehlen, haben sich gegen Hrn. Brockhaus auf eine Weise ausge sprochen, die nicht erfreulich für ihn sein kann und seinen ferneren Speculationen gerade keinen Nutzen bringen dürfte. Für den Fall Hr. B. sich nach wie vor nicht zum Druck der fragl- Hefte entschieden sollte, wäre die Frage aufzuwcrfen, ob der selbe nicht juristisch zum Drucke derselben gezwungen werden könnte. Als nämlich die neue Ausgabe der 9. Aufl. (in Heften s N-s) mittelst Circulair angekündigt und den Sortimentshdlgn. zu thätigster Verwendung empfohlen war, versprach Hr. B. in demselben, es ganz dem Willen der Subscribenten anheim zu geben, wie oft und in welchenZwischenräumen sie diese Ausgabe beziehen, indem er jede Erleichterung zum Bezüge des theuren Werkes geben wolle. Auf dieses Versprechen hin erhielt Einsender dieses einige äußerst unbemittelte Subscribenten, welche sich zur Abnahme unter der Bedingung bereit erklärten, daß sie alle 14 Tage nur eine Lief, zu nehmen verbunden wären. In diese Bedingung willigte Schreiber dieses, indem er auf die Offerte des Verlegers fußte. Nun sitzen aber die Abnehmer und der Sortimentshändler da und haben ein unvollständiges Weck für theures Geld. — Einer derselben will sich gutwillig nicht darein finden und droht mit gerichtlicher Verfol gung , wenn der Sortimenter seine Verbindlichkeit nicht erfüllt und das Werk ausliefert. Letzterem würde nichts Anderes übrig bleiben, als nach dem im Lande geltenden (französischen) Gesetze, Herrn B. als Garantiebcklagten ebenfalls vor Gericht zu laden und den Richter entscheiden zu lassen. — Möchte Herr Brockhaus sich durch diese Zeilen veranlaßt fühlen, die Sache in Uebcrlegung zu ziehen und einem billigen Wunsche nachzukommen, damit seiner so achtbaren Firma in keiner Weise Abtrag geschähe. — k. 184
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder