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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1855-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1855
- Sprache
- Deutsch
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1268 94 College», die ein H. zu fordern haben, gemeinschaftlich, durch einen gemeinschaftlichen Anwalt und auf gemeinschaftliche Kosten, gegen ihn cinschrciten? Dann riskirt der Einzelne für den schlimm sten Fall doch nur sehr wenig, die Aussicht auf Erfolg ist dagegen um so größer, weil es sich dann um so mehr verlohnt, die Sache recht gründlich anzufassen und energisch durchzuführen. Ich erlaube mir hiermit schließlich, HerrnFried- rich Fleischer, als den im buchhändlerischen Centralpunkt woh nenden Leidcnsgenosscn, frcundlichst zu bitten, die betref fenden Rechnungen und in dlanoo auszustellenden Vollmachten in Empfang zu nehmen, zu deren Einsen dung bis zu einem nicht zu fernenTermine indiescm Blatte aufzufordern und dann das Weitere für ge meinschaftliche Kosten zu veranlassen. Ich meines ge ringen Theils werde mich dann sogleich mit der größten Bereitwillig keit betheiligen, und halte cs auch für angemessen, daß in gleicher Weise gelegentlich noch gegen andere zahlenkönncnde Nichtzahler vor gegangen werde- Barmen, den 17. Juli 1855. W- Langewicsche. Berlin, 14. Juli. Bei der vierten Deputation des Criminalgerichts wurde heute ein Preßproceß gegen Buchhändler Schneider hier, wegen Zuwider handelns Hegen §. 7 des Prcßgesetzes, verhandelt. Der Angeklagte war beschudigt, von der im April d. I. in Brüssel, im Verlage von A. Bluff erschienenen bekannten Broschüre über die Kriegführung in der Krim, 800 Ex. nachgedruckt, und in Betreff der Druck- Firma bei 400 Ex. sich einer falschen Angabe schuldig gemacht zu haben. Die Ex- waren nämlich in der hiesigen Buchdruckerei von Büxenstein gedruckt worden, und der Angeklagte soll dieselben so hergeftellt haben, daß es den Anschein gewonnen, als ob es Brüs seler Exemplare waren. Herr Schneider machte geltend, daß mit Belgien kein Nachdrucksvertrag bestehe, daß hiesige Buchhändler dortige und dortige Buchhändler hiesige Werke nachdruckten, und daß somit auch dortige Druckfirmen benutzt werden könnten, ohne daß §- 7 des Prcßgesetzes anzuwenden sei- Der Staatsanwalt hielt nichtsdestoweniger die Anklage aufrecht, und beantragte lOOThaler Geldstrafe gegen den Angeklagten- Der Gcrichtsbvferkannte dagegen auf Freisprechung, indem ec die Ansicht des Angeklagten adoptirte- Kassel, 12. Juli. Die I. G. Cotta'sche Buchhandlung in Stuttgart, als Vcrlegerin der Gedichte und sonstigen Originalschriften von Nicolaus Lenau, Gottfried Kinkel, Freiligrath's Gedichten und Geibel's „Juniuslicdern," sowie die Buchhandlung von Alexander Duncker in Berlin, als Eigenthümerin der „Gedichte" von Ema- nuel Geibel, hatten schon vor mehreren Jahren eine Anklage wegen Nachdrucks gegen den hiesigen Buchhändler Ernst Balde (began gen in der von ihm unter dem Titel „Moderne Classiker" re. heraus- gcgebenen Schrift) anhängig gemacht. Nach vielfachen Verhand lungen hat das Criminalgericht auf Grundlage des Gutachtens von Sachverständigen (vr. Flügel, vr. Rieß, De. Pinhas, Buchhändler Kcmpf und Württenberger) den Angeklagten von der Anklage, so weit dieselbe die Werke Lenau's und Kinkcl's betrifft, freigesprochen, im klebrigen aber ihn des Nachdrucks für schuldig erkannt und ne ben der Consiscation der noch bei dem Angeklagten vorhandenen Werke von Geibel und Freiligrath, denselben in eine Geldstrafe von 50 Thaler, eventuell 6 Wochen Gefängniß, zur Entschädigung der Verletzten, unter Verweisung einer weitern Ausführung derselben auf den Civilrechtsweg, sowie in die Kosten verurtheilt, mit der Verord nung, daß dieses Urtheil durch die Kasseler Zeitung öffentlich be kannt gemacht werde. Aus Nürnberg. An den reichen Geschenken, womit Nürnbergs Bürger den König und die Königin von Bayern bei ihrer Anwesenheit auf der hiesigen Burg bedachten, haben sich die Buchhändler Nürnberg's auch in der Weise bethciligt, daß sie vor Ankunft der beiden Maje stäten eine schöne Auswahl der auf Nürnberg und seine Denkwür digkeiten bezüglichen Verlagswerke in prachtvollen Einbänden auf die Burg sandten. Der Besitzer von Bauer L Raspe, Herr Jul. Merz, hatte den Gaben ein Gedicht beigesügt, das in kurzer aber kräftiger Form gehalten ist u. Beifall erntete. Die Königin hat in einer besonderen Audienz ihren Dank für die Geschenke ausgesprochen und besuchte bereits die Geschäftslocale von Stein, Schräg, Zeiser u. Ebner, bei denen sie verschiedene Ge genstände auswählte. Miscelle. Unser thätiger College Büchting in Nordhausen macht sich um den Sortimentshandel durch ein neues Unternehmen verdient. Derselbe ließ so eben Nr. 1 (Juli) eines Cataloges im Preise herabgesetzter Bücher aus allen Fachern der Literatur erschei nen und womit, ohne den Charakter einer Zeitschrift anzunehmen, so oft genügender Stoff vorhanden ist, fortgefahren werden soll, so daß der Buchhandel wie das Publicum stets die neuesten Herab setzungen, die jetzt nur hin und wieder nach allen Seiten durchdrin gen, vereint in einer Zusammenstellung finden, und hierdurch gewiß manches Geschäft erzielt werden wird, das ohne diese Hülse für Ver leger und Sortimenter verloren ginge. Werden einst mehr Nrn. hiervon erschienen sein, so wollen wir daraufspeciellcc zurückkommen; unsere heutige Absicht war zunächst nur die, unter der Masse buch händlerischer Hilfsmittel, die Aufmerksamkeit des Sortimentshandels hierauf zu leiten- Todesfall. Am 20. Juli, früh Vsl Uhr, verschied plötzlich ein alter würdiger College: Herr Carl Gotthelf Siegmund Böhme, seit 1828 Besitzer des llurssu äs Kusigus von C. F- Peters in Leipzig. Ob gleich er schon längere Zeit kränkelte, so wird doch diese traurige Nach richt seine vielen auswärtigen Freunde schmerzlich überraschen, da seine kräftige Haltung dem angehenden Siebziger noch eine längere Lebensdauer versprach. A n z e i g e b l a t t. (Inserate von Mitgliedern des Börsenvereins werden die dreigespaltene Petit, Zeile oder Raum mit 5 Pf. sächs., alle übrigen mit 10 Pf. sächs. berechnet.) GeschäftlicheEinrichtungen und Veränderungen. 18827.) Verkaufs-Offerte- Eine Verlagsbuchhandlung in Süddeutsch land mit gangbarem Verlag, der erstseit 20 Jah ren begründet ist, und wobei Schulbücher von anerkanntem Werth, ist zu verkaufen. Reelle Käufer, die im Besitz der ndthigen Geldmittel, wollen sich unter der Chiffre Ä. K. an Herrn T. O. Weigel in Leipzig wenden, welcher die eingehenden Anfragen dem Verkäu fer zusenden wird. (8828.) NT" Eine Buchhandlung mit Buch- u. Steindruckerei, mit oder auch ohne Local blatt, ist sofort zu verkaufen. Etwaige Anfragen beliebe man kraneo an Herrn Banquier Ad. Schic in Dresden, gr. Fraueng. Nr. 17, gefälligst einzusenden, worauf das Weitere erfolgen wird.
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