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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1862
- Sprache
- Deutsch
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M 24, 24. Februar. 415 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. auf Leipzig zu krassiren. Solche Trakten sind leicht und verlustlos zu verkaufen, sobald nur die Verfallzeit auf die Messe lautet, weil die auswärtigen Einkäufe r, welche um diese Zeit Geld in Leipzig brauchen, solche Mcßwechsel sehr gerne zu kaufen pflegen. Aus alle dem ergibt sich, daß eine Trennung unserer Messe von der kaufmännischen für alle Zweige unseres Geschäfts nur von entschiedenem Nachtheil sein würde. Der Ausschuß findet sich in seiner Majorität aus allen den erwähnten Gründen nicht in der Lage, der Generalversamm lung irgend einen Schritt zur Abänderung des bisherigen Abrcchnungskcrmins anzurathen. Ohnehin könnte eine solche Abänderung nur aus einer freien Vereinbarung hcrvorgehen, worüber Majorität und Minorität einverstanden waren. Frommami. Himmer. S. Hirzel. C. F. Fleischer. Rolle (Berichterstatter). Mdcnbourg. Ä. Perthes. Minoritäts-Bericht. Als Herr Di'. Heinrich Brockhaus in Nr. 28 des Börsenblattes vom 6. März 1861 den Vorschlag veröffentlichte, dio Buchhändler-Messe auf Ende August zu verlegen, und damit eine Reihe von Präpositionen verband, deren Zweck vorzugsweise die Erzielung größerer Pünktlichkeit und Ordnung im Abschluffe war, gab die lebhafte Diskussion, welche die angeregte Frage in dem Organ für den deutschen Buchhandel hcrvorricf, den deutlichen Beweis, daß sie einen Gegenstand behandle, der die Gestimmt- Interessen des Buchhandels tief berühre. Der von Herrn Brockhaus in der Eantate - Versammlung 1861 gestellte Antrag: „die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler beschließe, die vonHerrn Heinrich Brock haus wegen Verlegung des bisherigen Abrcchnungslcrmins im Börsenblatt!: gemachten Vorschläge, sowie die auf Veranlassung derselben wegen Fixirung des Abccchnungslermins und sonstigen damit zusammenhängenden Ein richtungen aufgclauchtcn Wünsche durch eine statutenmäßig zu ernennende Commission von 9 Mitgliedern prüfen zu lassen, und dieselbe zu beauftragen, spätestens 3 Monate vor der nächsten Hauptversammlung einen Bericht darüber zu veröffentlichen," wurde in derselben zum Beschlüsse erhoben, und die ernannte Commission fand sich auf Einladung des Vorstandes des Börsen- vercins am 12. Oktober zur Lösung ihrer Ausgabe in Nürnberg ein. Die Commission bestand aus den Herren: F r. F r o mman n, S a l. H irz e l, Z. P. Himmer, C. F. Fle i scher, als Mitglieder des Vorstandes, und K. Aue, Heinrich Brockhaus, Fr. Gerold, A. Marcus, Heinrich Mercv, C. Ed. Müller, G. E. Nolte, R. Oldenboucg, Andr. Perthes, als ernannte Mitglieder. Im Ganzen wurden zwei Sitzungen gehalten. Der Bericht über die crsterc betrifft die Hauptfrage, um die es sich han delt: die Verlegung der Messe, und zerfällt in einen Majoritäts- und einen Minoritäts-Bericht. Die Redaktion des erstcrcn siel durch die Wahl der Majorität Herrn G. E. Nolte, und die Redaktion des zweiten durch die Wahl der Minorität Herrn Heinr. Mcrcy zu. In der zweiten Sitzung wurden die Ncbcnfragen erledigt, und Herr Nolte erhielt die Berichterstattung über diese Sitzung gleichfalls zugcthcilt. Den Vorsitz führte Herr Frommann als Börsenvorsteher. Der Herr Vorsitzende crüffnetc die erste Sitzung mit einer herzlichen Begrüßung, wiederholte die Aufgabe der Commission und erklärte, daß weder diese Commission, noch die Generalversammlung bindende Beschlüsse fassen könne, welche in den Geschäfts betrieb cingreifen. Die Mitglieder der Commission pflichteten zwar dem Standpunkte des Herrn Vorsitzenden vollkommen bei, Herr Brockhaus sprach aber die Ucberzeugung aus, daß das moralische Gewicht eines Beschlusses der Generalversammlung sich auch in dieser Frage bewahrheiten dürfte, wenn auch von einer materiellen Nöchigung irgend eines Mitgliedes nicht die Rede sein könnte. Herr Brockhaus ging nun zum Gegenstände der Berathung über, sich dahin aussprechend, daß er zwar an der Ueberzeu- gung fcsthalte, daß die Rcalisirung der Vorschläge, welche ec im Börsenblatt«: veröffentlicht habe, und namentlich die Verlegung der Abrechnung auf Ende August, dem Buchhandel zum Vortheile gereichen würde, daß er aber in Rücksicht auf die vielfach dagegen ausgesprochenen Bedenken im Interesse der Einigkeit eine Modifikation seiner Vorschläge in der Art vorgenommcn habe, „daß er an die Stelle des Augusttcrmins den 15. Juni setze". Nach Entgegennahme dieser Erklärung des Herrn Brockhaus handelte cs sich nun zunächst um die Beantwortung der Frage, ob eine Trennung der Buchhändler-Messe von der kaufmännischen Messe überhaupt zulässig sei. Hierüber wurde lange debattirt, dafür und dagegen gesprochen und schließlich mit einer Majorität von sieben Stimmen gegen sechs die Frage verneint. Die Majorität bestand aus den Herren Fr. Frommann, Sal. Hirzel, I. P. Himmer, C. §. Fleischer, G. E. Noltc^ R. Oldenboucg, Andr. Perthes; die Minorität aus den Herren K. A u e, Heinrich Brockhaus, Fr. Gerold, A. Marcus, Heinrich Mercy, C. Ed. Müller. Nach diesem Ergebnis der Abstimmung konnte die Frage über den Termin, auf welchen die Abrechnung verlegt werden sollte, und über die näheren Modalitäten nicht mehr Gegenstand der Verhandlung des ganzen Ausschusses sein, diese Frage konnte nunmehr nur die Minorität allein betreffen, und diese einigte sich dahin, der Generalversammlung zur Beschlußfassung vorzuschlagen: „Die Generalversammlung sinder am vierten Sonntag des Monats Mai Start, wenn Pfingsten nicht auf diesen Sonntag fällt. Ist letzteres der Fall, so wird sie am dritten Sonntag des Monats Mai abgehalten. Die Abrechnung beginnt an dem, auf den Sonntag der Generalversammlung folgenden Montag und endet mit Schluß der nächstfolgenden Woche. Nach dieser Zeit wird kein Mcßagio oder Diskont mehr gewährt." Die Gründe, welche die Minorität zunächst bei ihrem Votum in der Frage: „ob Fixirung des buchhändlerischen Abrcch- nungstermins unabhängig von der kaufmännischen Messe, oder nicht", leiteten, lassen sich im Wesentlichen in folgende Punkte zusammcnfassen: 59*
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