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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1862
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- Deutsch
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418 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 24, 24. Februar. ausgcgangen sind. Dahin gehört vor allem die, daß durch die Verlegung der persönliche Besuch der Messe leiden würde. Diese Einwendung ist ganz grundlos, im Gegcnthcil ist zu erwarten, daß, wenn kein Grund anzunehmcn ist, der die Verleger abhalten sollte, wie bisbec in Leipzig zu erscheinen, auch der Besuch von Seiten der Sortimenter in Zukunst eher eine Verstärkung erhalten werde. Diese Erwartung ist vollkommen gerechtfertigt. Gegen Schluß des Mai kan» sich der Sortimenter viel leichter auf einige Tage von seinem Geschäfte entfernen, als im April oder zu Anfang des Mai. Auch ist es von Bedeutung, ob. eine Geschäftsreise zugleich als eine Erholungsreise betrachtet werden kann, und der vorgeschrittene Mai empfiehlt sich gewiß mehr zu einer Erholung, als der April oder die, im Charakter dem April oft sehr ähnliche», ersten Tage des Mai. Eine andere Einwendung, daß in den Kirchenfcstcn greifbare Tage gegeben seien, welche als Termine für die Erfüllung eingcgangcner Verpflichtungen dienen, und daß es gefährlich sei, so concrete Ziele durch abstrakte zu ersetzen, ist nicht mehr, als die soeben widerlegte, begründet. Der Kaufmann zahlt seine Wechsel am Verfalltage, und die Verfalltage der Wechsel richten sich gewiß nicht nach Kirchcnfcsten. Solide Firmen werden ebenso pünktlich bei der neuen Einrichtung bezahlen, als sie cs bei der gegenwärtigen thun, und den weniger soliden und saumseligen gegenüber verlieren die Verleger durch die neue Einrichtung keines der Mittel, welche sic jetzt gegen Schuldner besitzen. Was aber das Publicum , die Kunden, betrifft, so theilen sich dieselben in solche, welche ihre Rechnungen ohne Mahnungen berich tigen, und in solche, welche sich mahnen lassen. Die Wahrnehmung, daß das Zartgefühl des Publicums so weit gehe, die Zahl- terminc des Buchhändlers so genau zu berücksichtigen, kann nur eine sehr beschränkte und locale sein, und wo sie gemacht wird, sollte das Publicum folgerichtig dem Buchhändler auch jene Artikel gleich bezahlen, welche derselbe gegen baar einkaufcn muß. Es kommt also in dieser Frage darauf an, ob das Motiv und die Berechtigung des Mahncns durch die neue Einrichtung berührt wird, und dies kann wohl Niemand behaupten. Es wäre nun nur noch der möglichen Einwendung zu gedenken, daß die Messe bei der seitherigen Einrichtung selten außer den Monat Mai fällt, daß also wenig Veranlassung zu einer Aendcrung im Sinne des Vorschlags vorhanden sei. Zur Widerlegung dieser Einwendung dient am besten eine Ucbersichr der Oster - und Psingsttagc von 1862 bis 1899' Jahr Gfler-Sonntag pfingst-Sonntag Jahr Oster-Sonntag Wngst-Sonntag Jahr Oster-Sonntag Wagst-Sonntag 1862 April 20. Juni Mai 24. 1875 März 28. Mai 10. 1888 April 1. ' Mai 20. 1863 April 5. 1876 April 16. Juni 4. 1889 April 21. Juni 9. 1864 März 27. Mai 15- 1877 April I. Mai 20. 1890 April 6. Mai 25. 1805 April 16. -- Juni 4. 1878 April 21. Juni 9. 1891 März 29. Mai 17. 1806 April 1. Mai 20. 1879 April 13. Juni 1- 1892 April 17. Juni 5. 1807 April 21. Juni 9. 1880 März 28. Mai 16. 1893 April 2.' Mai 21. 1808 April 12. Mai 31. 1881 April 17. Juni 5. 1894 März 25. Mai 13. 1869 März 28. Mai 10. 1882 April 9. Mai 28. 1895 April 14. Juni 2. 1870 April 17. Juni 5. 1883 März 25. Mai 13. 1890 April 5. Mai 24. 1871 April 9. Mai 28. 1884 April 13. Juni I. 1897 April 18. Juni 6. 1872 März 31. Mai 19. 1885 April 5. Mai 24. 1898 April 10. Mai 29. 1873 April 13. Juni 1. 1886 April 25. Juni 13. 1899 April 2. Mai 21. 1874 April 5. Mai 24. 1887 April 10. Mai 29. A Aus dieser Uebersichc erhellt, daß in unscrm Jahrhundert noch 13mal die Messe auf April, und zwar ziemlich jedes dritte oder vierte Jahr, und daß sic lOmal in das erste, 14mal in das zweite und nur Ein Mal in das letzte Drittel des Mai, wie pro- ponirt, siele. Fassen wir nun die Vortheile zusammen, welche die neue, Einrichtung mit Sicherheit gewährt, so gelangen wir zu folgenden Resultaten: 1) wird eine gleichmäßige Rechnungspcriode erzielt; 2) wird die Vcrtricbsfähigkcit der Novitäten gesteigert, indem sich der Spielraum für den Vertrieb erweitert; 3) wird der Pünktlichkeit und Ordnung Vorschub geleistet, indem ein für allemal jedes Geschäft seine Eintheilung der Arbeit vornehmen kann ; 4) wird den Sortimentern der persönliche Besuch der Messe erleichtert; 5) wird die für eine große Anzahl von Firmen dringend nothwcndige Erleichterung in der Remittur gewonnen, ohne daß von irgend einem TheileDpfer begehrt würden, welche nicht reichlich eingebracht würden. Was nun den Termin selbst betrifft, über den sich die Minorität einigte, so glaubte sie, in erster Linie keine gar zu be deutende Erweiterung des seitherigen Termins in Vorschlag bringen zu dürfen; in zweiter Linie mußte auf das Pfingstfest Bedacht genommen, in dritter mußte die süddeutsche Abrechnung berücksichtigt werden. Ganz abgesehen davon, daß der ganze Vorschlag voraussichtlich an dem Widerstande gescheitert wäre, den eine zu weit gehende Ereditverlängerung bei den Verlegern gesunden hätte, waren im Schoße der Minorität selbst die Stimmen in überwiegender Mehrheit, welche sich aus Gründen, die in der Sache selbst liegen, gegen die Verlegung der Messe über den Mai hinaus ausgesprochen haben; namentlich waren es die Herren Gerold und Marcus, die sich mit großer Entschiedenheit dagegen äußerten. Der Berichterstatter glaubte zwar, daß in der von dem Berichterstatter der Majorität weiter erörterten Abschaffung der Ueberträge die Ausgleichung für einen verlängerten Eredit läge; in Berücksichtigung des Umstandes, daß die süddeutsche Abrechnung auf den dritten Sonntag des Monats Juni fällt, ein Umstand, auf den besonders Herr Aue sich berief, mußte indessen auch er aus inneren Gründen sich der Mehrheit der Stimmen anschließen. Das Pfingstfest gehört namentlich im Norden Deutschlands zu jenen Festen, welche der Geschäftsmann gern im Kreise seiner Angehörigen zubringen will, es mußte daher die Generalversammlung so anbccaumt werden, daß ihre Abhaltung in der Regel entweder in die Zeit vor dem Psingstfeste oder nach demselben fällt. Diese Rücksicht konnte einer allgemeinen Sitte um so
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