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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1862
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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^7 24, 24. Februar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 419 leichter geschenkt werden, als eine Differenz von 8 Tagen nicht geeignet ist, einer Bestimmung den Charakter einer wandelbaren zu geben und deren Werth zu beeinträchtigen. Die gegenwärtige Ausdehnung der Abrechnung wurde als überflüssig und als eine unnütze Bürde der Commissionäre an gesehen und ein kürzerer Zeitraum als vollkommen genügend erkannt, um das Gesammtgeschäft der Abrechnung sowohl unter den Anwesenden selbst, als unter den Commissionären abzuwickeln. Bisher war die Einrichtung so, daß die Zahlungslisten bis zum Jubilate-Sonntag in Leipzig eingctroffcn sein sollten, daß die fremden Buchhändler unter sich bisweilen zwar schon am Freitag und Sonnabend vor Cantate rechneten, das eigentliche Ab- rcchnungsgeschäft ab'er erst am Montag nach Cantate begann. Dasselbe wird crsahrungsmäßig, soweit die auswärtigen Buchhändler dabei bethekligt sind, in wenigen Tagen erledigt, aber auch die wichtigen Abrechnungen der Leipziger Commissionäre unter einander haben sich meist so beschleunigen lasten, daß in der Hauptsache am Sonnabend vor Exaudi alles in Ordnung gebracht ward. In derWoche nachSonntag Eraudi fanden nun früher noch zwei Börsentage Statt, die in den letzten Jahren auf einen reducirt worden sind, doch wird wohl Jeder, der mit den cinschlagendcn Verhältnissen einigermaßen vertraut ist, in den Wunsch cinstimmen, daß auch dieser eine Börsentag, gewissermaßen eine Prämie für die Säumigen, in Wegfall kommen möchte. Das ganze Abrechnungsgeschäft, und namentlich auch die,Mittheilung der Resultate der Meßabrechnungen an Auswärtige, wird wesentlich er leichtert werden, wenn sämmtliche Listen vor dem Beginne jeder Abrechnung in Leipzig eingetroffcn und gehörig auf die Zahlungs- zcttel getragen werden können. Eine Rücksicht auf die Herren Commissionäre hat die Minorität um so lieber genommen, als sie die große Bedeutung voll kommen zu würdigen in der Lage war, welche das Commissionsgcschäft durch seine hohe Entwickelung erlangt hat, und diese Ent wickelung, die dem Gesammtbuchhandcl so große Vorthcile gewährt, eine Frucht der Umsicht und Intelligenz der Träger des Com missionsgeschäfts ist. Mercy. Berichterstatter. Fr. Gerold. Aue. Marcus. Müller. Heinrich Lrockhaus. Wenn die Mitglieder der Commission in Betreff der Abrechnungsfrage getheiltcr Ansicht waren, konnte dieser Umstand sie nicht hindern (und sie glaubten cs in ihrem Mandate inbegriffen), diejenigen Vortheile in Bcrathung zu ziehen, die man sich mit einer Fixirung des Abrcchnungstermins verbunden gedacht hat und die, unabhängig von dcmTermine, zur Beförderung des gegen seitigen Verkehrs überhaupt gereiche» möchten. Die von den Herren B r o ckhaus, Fr itz Ger o ld und Mcrcy im Börsenblatle ausgesprochenen Wüysche dienten dabei als Grundlage. Die Commission einigte sich über einige Grundsätze, die, mit Ausnahme eines einzigen (die Ueberträge und das Mcßagio betr.), schon seither im Prinzipe Geltung gehabt haben, aber nicht allseitig zur Anwendung gekommen sind. Als solche Grundsätze, die für den geordneten Geschäftsverkekr im Buchhandel wünschenswecth und im allseitigen Interesse begründet erscheinen, bezeichnet die Commission einstimmig folgende: 1. Neuigkeiten sollten nur bis Ende November, Fortsetzungen nur bis Ende Dccembcr, Zeitschriften nur bis Ende März des neuen Jahres in alte Rechnung versandt werden, und zwar sollten diese Termine von dem Eintreffen der Sendungen in Leipzig verstanden sein. 2. Wenn überhaupt das R c st sch r ei b e n, außer bei Zeitschriften, nur in Ausnahmcfällen als ein Nothbehelf nachgesehen werden kann, so muß cs jedenfalls für unstatthaft erklärt werden bei Licferungswerken, die dem Publicum als in jeder einzelnen Lieferung verkäuflich angckündigt sind, zumal wenn auf alte Rechnung Lieferungen berechnet werden, die erst im neuen Jahre erscheinen. 3. Die D i s p o n e n d c n sind Eigcnthum des Verlegers. Dieser hat also allein zu bestimmen, wie er es damit gehalten haben, oder was und wieviel ec davon in alte Rechnung gutschrciben will, wenn keine andere Verabredung vorausgegangen ist. 4. Die Ueberträge sollen künftig ganz in Wegfall kommen, dagegen das Meßagio mit (4 N-f vom Thaler berechnet werden, statt der jetzigen 4 alten Pfennige. Diese schwerfällige Rechnung wartet längstauf ihre Beseitigung. Die vorgeschlagenc Differenz beträgt '/w NA pro Thlr. oder sh Proccnt für den ganzen Saldo zum Vortheil der Sor timenter, wogegen diese bloß auf die Ueberträge bei großen Saldi verzichten — bei kleinen sind sic ohnehin nicht üblich —, die ihnen wenig Vortheil an Zinsgcwinn brachten, wenn man den Verlust des Mcßagio abzicht, denn daß mitunter die Zahlung des Uebertrags ungebührlich spät erfolgt ist, darf nicht in Rechnung gebracht werden. Bei allen kleineren Saldi, die durch ihre Menge auch ins Gewicht fallen, bleibt den Sortimentern das höhere Mcßagio ganz ungeschmälert. -— Die Verleger erlangen durch dies Opfer nur, daß sic ihr Geld — bis auf die Ausgleichung für kleine Rcchnungsdiffcrcnzcn — auf einmal und rechtzeitig erhalten. 5. Alle durch Rcchnungsdiffcrenzcn entstandenen Saldorestc müssen in den Sommermonaten, spätestens Ende September berichtigt werden, so daß um diese Zeit die Rechnung rein ausgeglichen ist, wozu allerdings erforderlich ist, daß die Verleger ihre Ansprüche spätestens im Juni geltend machen. 6. Alle Zahlungen sind in Silber oder in preußischem, sächsischem oder sonst in Leipzig als Wechsclzahlung gültigem Pa piergelde zu leisten. Die bisher übliche Normirung des Goldcourses durch den Vorstand findet künftig nicht mehr Statt. Die Mitglieder der Commission: Karl Aue. Heinrich Ärockhaus. Carl Fr. Fleischer. Fr. Frommann. Fr. Gerold. Ä. P. Himmer. S. Hirzel. A. Marcus. H. Mcrcy. C. E. Müller. G. C. Volte. N. Oldeullourg. A. Perthes.
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