Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1852
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- Band
- 1852-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1852
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- Deutsch
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khun. Bei den der Caution unterliegenden inländischen Zeitungen hat der Verleger durch diese einfach das Kriterium der Stempclpflich- tigkeit, versäumt er also den Stempel gegen das Gesetz, so wird in solchem Falle den Sortimentshändler, der das ohne Stempel ihm ge sandte Blatt verbreitet, weil er nicht wissen kann ob solches cautions- pflichtig ist oder nicht, k e i n c Strafe treffen. Bei den a u ß er h a l b erscheinenden politischen Zeitungen, die, würden sie in Preußen erscheinen, der Caution unterliegen, ist es jedenfalls für den preußi schen Sortimcntshändler nicht leicht, mitBestimmtheit zu wissen, ob ein solches Blatt: z. B. die Grenzbotcn, die Jllustrirtc Zeitung, die Blätter der Gegenwart, die Jahreszeiten, das Morgenblatt (wegen der Correspondenzen etwa), w. w., würde es in Preußen er scheinen, nun cautionspflichtig und damit stcmpelpflichtig sei. Die Instructionen für die das Gesetz ausführcnden Behörden über diesen Theil desselben sind erst noch Vorbehalten, sie sinv aber gerade für den Vertriebsbuchhandel die wichtigeren! Es wird hier viel ven sub- jectiver Anschauung abhängen, aber das ist es gerade, was diesen Zustand — dem Gesetz gegenüber nicht bestimmt zu wissen: wie man sich zu verhalten hat — so mislich und störend macht. Die Berliner Corporation, welche der ganzen Angelegenheit die regste Theilnahme zuwcndet, wird cS vielleicht versuchen, von der Postbehörde das Vcczeichniß der außcrßalb Preußen erscheinenden stcmpclpflichtigen Blätter zu erhalten, denn die Postbehörde, welche sich von den mei sten Zeitungen mindestens immer einige Ercmplare ausgicbt, wird am besten deren Stempelpflichtigkeit oder Nichtstempelpflichtigkeit festzustcllen vermögen! Es ist freilich ein beengender Zustand, fick bei Ausführung eines Gesetzes immer erst an eine Behörde wenden zu müssen, weil man ohne diese nicht wissen kann, wie man sich zu ver halten hat! Nicht in gar vielen Fällen wird man übrigens in diesen Conflict kommen, weil die meisten Zeitungen der bezeichneten Art auch Anzeigen gegen Jnserlionsgcbührcn aufnehmen unb hier durch an sich schon steuerpflichtig werden! Dies ist die den Buchhandel, und gerade den Verla gshandcl am meisten treffende Seite des Gesetzes! Wir haben fast kein wissenschaftliches, technisches w. Journal, keine Moden-Zeitung rc., welche nicht dahin einscklagcnde Inserate gegen Bezahlung aufnehmen, ja es giebt eine große Anzahl gerade wissenschaftlicher Journale, die ihren ei gentlichen Gewinn von den Inseraten haben! Die Verleger aller dieser Journale in Preußen und die außerbalb, in soweit als ihr Ab satz nach Preußen — wie bei den meisten wohl—bedeutender ist, wer den nun demnächst eine Entscheidung zu treffen haben: ob es für sic vorthcilhafter ist, die Inserate beizubehalten und den dadurch ent stehenden preußischen Stempel sei es selber mit als Herstellungs kosten zu tragen, sei-es die preußischen Abonnenten tragen zu lassen; oder die Inserate aufzugeben und damit den Stempel zu sparen- Letzterer beträgt immer so viel, daß er für einzelne Arten von Jour nalen, von Bedeutung werden kann; namentlich ist dies bei den außerhalb Preußen erscheinenden der Fall, welche in Preußen concurrircnde Blätter haben. Jedenfalls wird der Verleger da ein besonderes Augenmerk darauf zu richten haben, daß durch den Umstand, daß die Abonnenten die Steuer etwa zu tragen haben, d. h daß der Preis ein höherer wird, ihn die Concurrcnz durch den wohlfeileren Preis der in Preußen erscheinenden Blätter, nicht über flügelt! Es gilt dies selbstredend auch reciprocc von den in Preußen erscheinenden Zeitungen gegenüber den außerhalb erscheinenden! Ein vielleicht nicht ganz zu verwerfender Ausweg möchte der sein: bei allen nicht cautionspflichtigen Journalen, sowohl inncr- kalb als außerhalb Preußen erscheinenden, vom 1. Juli ab in die Journale selbst keine b ezah l te Annonce mehr aufzunehmen Annoncen eigenen Verlages machen, hierbei bemerkt, nicht stcmpelpflichtig, weil solche nicht bezahlt werden — sondern ei» in bestimmten Fristen dem Journale beizugebendcs besonderes An zeig eblatt zu bringen. Dieses unterliegt dann auch der Steuer, aber diese Steuer wird einmal eine geringere sein und dann wird sie leichter vom Verleger selbst getragen werden können und durch die selbe weder das abonnirendc Publicum noch der Sortimentshandel belästigt werden! In der Thal möchten die meisten Verleger sehr gut thun, diesen Weg cinzuschlagcn, aber es ist nöthig, daß dann vom neuen Quartale ab auf den Journalen selbst er klärt wird, daß in diesen keine Anzeigen gegen Be zahlung mehr ausgenommen, dagegen in zu bestim menden Fristen ein besonderes Anzeigeblatt mit be zahlten Inseraten erscheinen wird. Die Verhältnisse der Zeitung werden hierdurch, meines Dafürhaltens, der Steuer gegen über, einfach und klar. Daß dann auch auf den Umschlägen der in solchen erscheinenden Journale bezahlte Annoncen fortbleiben müssen, versteht sich von selbst! Die Praxis wird noch Manches Herausstellen, was zur Zeit auch die sorgsamste Bedenkung des Gesetzes nicht erblickt und die all gemeinste Mittheilung aller einzelnen Fälle ist daher sicher wün schenswert!)! Es ist solche um so nöthiger, als in Preußen das Gesetz in Betreff der Bestrafung des unterlassenen Stempel-Gebrau ches sehr streng ist und im vorliegenden Gesetze bei Ucbcrtretungen gleichfalls mit herangezogcn ist. Das ganze Gesetz wird für den Buchhandel übrigens von um so größerer Bedeutung, als mit demselben das n e u e P o stg c se tz, dessen Erlaß täglich zu erwarten steht und vielleicht noch eher erfolgt als diese Zeilen an ihre Bestimmung gelangen, im engsten Connex steht. Nach dem neuen Passgesetze nämlich dürfen 'stempelpflichtige Blätter in Preußen — und sind wir recht berichtet — durch Preußen anders nickt weiter als 5 oder 10 Meilen nur durch die Post, d. h. durch Postpackete, nicht mehr durch Eisenbahn und Fuhr-Ballen versandt werden, eine Bestimmung, die den buch händlerischen Verkehr sehr hart trifft und von der noch gar nicht ab zusehen ist, wie derselben nachgckommen werden kann! Warten wir das neue Postgcsetz zunächst ab: es genügt hier die Hinweisung, daß auch nach dieser Seite hin das Zeitungs-Stempelstcuergesetz in Be tracht zu ziehen ist. — Zum Schluß noch ein Wort: vielleicht zur Verständigung! Man hat von mancher Seite, laut und in geschlossenen Kreisen, mit angeregt, wohl aus der unglückseligen Infragestellung des Fortbe stehens des Zoll-Vereines, durchblicken lassen, als habe der preußische Buchhandel und namentlich wir in der Hauptstadt, das neue Steuergesetz und Postgesetz doch gerne gesehen, weil wir darin eine gewisse Uebcrlegenhcit, eine gewisse Macht und Hcrvorragung unse rer speciellen geschäftlichen Interessen erblickten: -ja, man hat auch meine Aeußerung in der letzten General-Versammlung: daß, wenn in Preußen — der Hauptmacht in Deutschland — diese, so weit und in alle Verhältnisse der ander» deutschen Länder eingreifenden Ge setze einmal bestehen, in diesen andern deutschen Ländern damit über einstimmende auch bald Nachfolgen würden, einer gleichen Ueberhe- bung zugeschrieben, gegen die mein geehrter Freund, Herr Th. Liesching fast Protest erheben zu müssen glaubte. — Ansichten und Aeußerungcn dieser Art sind aber eben so unbegründet, als sie uns wahrlich Unrecht thun! Wir hier in Berlin haben in einer Zeit, wie die gegenwärtige, in der freilich die P a rt h e i - A n si ch lc n über den „Ucbcrze ungen" stehen, wahrlich das M ö g l i ch e gethan, das Verhängnißvolle der neuen Gesetze abzuwcnden; daß man uns Seitens der Provinzen dabei wenig, und Seitens des nichtpreußi- schcn Buchhandels, bis cs vielleicht ru spät war, gar nicht unter stützte, ist nicht unsere Schuld; wir haben das Mögliche gethan und nicht bloß für uns und den preußischen Buchhandel; unser Augen merk war gerade auch auf den außerpreußiscben Buchhandel, aufden ganzen deutschen Buchhandel gerichtet, eben weil wir erkannten
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