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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18620602
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1160 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 71, 2. Juni. lodert, nie erlöschen, sondern stets Heller und wärmer glühen! Groß ist dos Bcdürfniß und schmerzlich ist cs oft für die hilfe- spcndcndeHand, wenn sie nur spärlich unverschuldetem, schwerem Elende beispringen kann, oder berechtigte Gesuche sogar unbe rücksichtigt lassen muß^ Dank, innigsten Dank müssen wir nunmehr aber allen Denen zucufen, die an dem großen Segens- Werke sich in welcher Weise auch immer nach Maßgabe ihrer Kräfte bctheiligt haben. Wir danken Allen, und Allen rufen wir zu: Bleibt treu dem Unterstützungs-Vereine, dient nach wie vor dem heiligen Ziele, das ec sich gestellt! . . . Gottes Segen wird sicherlich auch inZukunft unserem Unternehmen nicht fehlen, und wenn wir wünschen, daß Ec die Sorgen und Leiden mindere, denen wir abzuhelfen streben, so schließen wir hieran zugleich den Wunsch, daß sich die Mittel zu segensreicher Thätigkeit für uns mehren mögen." In den gleich darauf erschienenen Nrn. 48 und 49 des Bör senblattes finden wir die Bekanntmachungen der Berliner und Leipziger Verleger-Vereine, wodurch dieselben wiederholt ihreGe- schäftsnocmen dem Buchhandel bekannt machen, und heißt cs in ^»„Geschäftsordnungen" beider Vereine so ziemlich gleichlautend folgendermaßen: „Gegen diejenigen Sortimentshandlungen, welche nicht ordentlich und pünktlich, namentlich im Abschlüßen der Eonti und Zahlen der Saldi sind, soll der Verein folgende Mittel zur Anwendung bringen: s) Mahnung mit Drohung, d) zeitweise Ereditentziehung, o) gänzliche Ereditentziehung, 6) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins, s) Einziehung durch Wechsel, k) Einziehung durch ge richtliche Klage. In welcher Reihenfolge und Ausdehnung diese Mittel anzuwendcn sind, bleibt dem Ermessen einer aus demVcc- legcr-Vercin erwählten Commission überlassen. Wenn die Com mission des Vereins gänzliche oder zeitweise Entziehung des Cre- dits ungeordnet hat, so ist jedes Mitglied verpflichtet, diese Maßregel auszuführen." Wir erlauben uns zu letzteren einige Bemerkungen. Es kann Jemand durch Zufälligkeiten, oder durch Krankheit, oder durch das momentane Ausbleiben seiner Außenstände, die er zu den Meßzahlungen mit zu Hilfe nehmen wollte, behindert sein, rechtzeitig zur Messe zu zahlen; cs ist Jemanden vielleicht nicht möglich geworden, zur Messe so gut und voll zu zahlen, als es nöthig und in der Ordnung begründet wäre; cs kann auch Je mand ganz gut gezahlt haben, aber einzelne Mitglieder des Ver eins entweder gar nicht, oder denselben zu wenig bezahlt haben, denn es können noch nicht gehobene Differenzen aus den Conti vorhanden sein, es fehlen vielleicht die Rcmittcndcn noch, oder es ist auch menschenmöglich, daß man einmal (namentlich in der Eile, womit gewöhnlich die Meßarbeiten besorgt werden müssen) ein Conto übersieht und überspringt, — alles dies und noch mehr kann Vorkommen; aber der rechtliche und ehrliche Mann könnte und würde dies Alles nach und nach ordnen und wieder ins Geleise bringen, das Versäumte nachholen, wenn ec nicht gleich furchtbar gedrängt wird, wenn man ihm Nachsicht gewährte! Da erscheinen aber schon am 1. Juli (die Leipziger manchmal noch früher) die Listen der erwähnten Verleger-Ver eine, wodurch mancher sonst ganz rechtliche, augenblicklich nur vielleicht in Verlegenheit gerathenc College bloßgcstellt und discre- ditirt werden kann, so zwar, daß er später vielleicht dem Unter stützung s - Ver ei n e anheimfallen muß, was vielleicht vermie den wäre, wenn man ihn durch die Listen nicht bloßge- stcllt hätte, wenn man nicht gleich schroff gegen ihn verfahren wäre. Ja, Manchem, der noch alsbald nach der Messe seine Verpflichtungen erfüllt, kann dennoch schon ein Makel in der Juli-Liste angehängt sein, wenn dieMesse so kurz vor dem 1. Juli fällt, als z. B. in diesem Jahre! Wäre cs da nun wohl nicht zweckmäßiger und besser und humaner: die Verleger, welche die gedachten Vereine bilden, und die doch meist auch Mitglieder des so segensreich wirkenden, an- erkcnnungswcrthen Berliner Unterstützungs-Vereines sind, gingen weniger streng gegen ihre Collegcn, die gar oft sehr hart geplag ten und gedrückten Sortimenter, ins Gericht, damit sic nicht so manchen derselben möglicherweise dahin brächten, daß er sein Geschäft ganz aufgebcn muß, mit einer oft zahlreichen Familie in Unglück und Noth gcräth und dann vielleicht gezwungen ist, den Unterstützungs-Verein zu beanspruchen, diesen schönen Verein, wclcbem d ic se lb en Männ er vielleicht angehören, die durch ihre Maßnahmen als Verleger-Vcrcins-Mitglicder (oft viel leicht gegen ihren Willen, aber gezwungen durch gefaßte Be schlüsse Anderer) dazu beigetragcn haben, daß der um Hilfe nach suchende Mann in die traurige Lage gebracht ist, Hilfe in seiner Noth suchen zu müssen?! C. S. Lüöner'; Oeutrcüei- 1862. Vorreicluiiss von 2700 in Oeulsoblsod uns den snKronrenllen ländern ersoksi- nenden periodiseken 8elirikten mit Linsokluss der politiseken 2eilun§en, la^e-, Woelien- und lnIelliKenrdlälter. IlerausA. von Ueinrieli Uubner. (Ueseklossen Lnde kebruar 1862.) Ar. 8- (VI u. 151 8.) leiprig, Uubner. Osrt. 1(H Es ist ein erfreulicher Umstand, den Zeitungs-Katalog dies mal, wie es von der Natur der Sache bedingt ist, schon nach Jah resfrist neu erscheinen zu sehen; gegen die sonst gewohnten meist veralteten Angaben desselben ist dies für den geschäftlichen Ver kehr von wesentlichem Vortheil und sein Abnehmerkreis wird da für sicherlich nicht allein mehr Bestand gewinnen, sondern auch sich lohnend erweitern. Nach der bekannten Anordnung sind in der I. Abthcilung: Wissenschaftliche Zeitschriften und Unterhal tungsblätter, in systematischer Ordnung an 1200 Journale (ge gen 1100 im Jahrg. 1861), in der II. Abthcilung: Politische Zei tungen, Tage-, Wochen- undJntelligcnzblätter, an löOOBlälter (gegen 1300 im Jahrg. 1861) in alphabetischer Ortsfolge mir Angaben über Erscheinungsweise, Auflagenstärkc, Inseraten- und Bcilagenwcscn rc. verzeichnet, und daran schließt sich wieder eine nach Ländern geordnete Uebersicht der in der zweiten Abtheilung auf- geführtcn Orte. Bei aller Sorgfalt und Aufmerksamkeit in ihrer Arbeit räumen die Hrn. Herausgeber doch freiwillig die in einer solchen Zusammenstellung unvermeidlichen Mängel und Jrrthü- mer ein; nur durch allseitige freundliche Unterstützung, schreiben dieselben richtig, sei die möglichste Vollständigkeit und Genauig keit zu erreichen, und sic wiederholen deshalb ihre frühere Bitte, ihncnübervorkommcndeAcndcrungen und Fehler Mitthcilung zu machen, ein Gesuch, das um des allgemeinen Besten willen freund licher Berücksichtigung werth ist. Die Ausstattung desWcrkchens ist gut und zweckmäßig, und somit sei dasselbe der anerkennenden Aufnahme des Buchhandels empfohlen. Verbote. Mittelst Patents vom 28. Mai macht das Polizei-Amt der Stadt Leipzig bekannt, daß das K. Sächs. Ministerium des In nern die Verbreitung des ersten Theiles der soeben erschienenen Schrift: ülirocourt, L. de, les kemmes Agisntes des klgpoleons etc. llerlia, lul. .-Ibelsdorll'. sowie die im gleichen Verlage erschienene deutsche Uebersetzung davon: Die galanten Frauen der Napoleonidcn re. j für den Bereich des Königreichs Sachsen wegen ihres sittenverle- tzendcn Inhalts verboten habe.
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