Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18730430
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187304301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18730430
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1873
- Monat1873-04
- Tag1873-04-30
- Monat1873-04
- Jahr1873
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1582 Nichtamtlicher Theil. 98, 30. April. Sind die Gehalte besser, so werden sich anch wieder wehr junge Leute nnserm Stande znwendcn und der Gehilscnmangel wird anf- hörcn; Abtrünnige werden nur noch selten Vorkommen. Und nun nochpistgc Worte über einen andern Punkt, der viel Unznsriedenheit erweckt, mehr als mancher Prinzipal glaubt, wir meinen die ost willkürlicher Weise ausgedehnte Arbeitszeit. Es ließe sich über diesen Punkt viel, sehr viel sagen. Die Ar beitszeit sollte bei uns wie bei jedem andern Gewerbe festgestellt werden; die Gehilfen dürfen nicht (wenn anch nur moralisch) ge zwungen sein, des Abends so lange da zu bleiben, wie es dem „Al ten" gefällt. Man denke sich in die Lage eines Gehilfen, der ver- heirathet ist, aus den Frau und Kinder warten; eines Gehilfen, der vielleicht durch Privatarbeiten noch Nebenverdienste hat, dem also die Zeit kostbar ist — muß es nicht Unzufriedenheit erregen, wenn er nicht zur bestimmten Zeit gehen kann? Der Prinzipal ist in einer ganz andern Lage, er kommt und geht, wenn's ihm beliebt, der Gehilfe aber muß Pünktlich da sein; und — offen gestanden — mehr wird in der Zeit über Feierabend nicht gearbeitet. Ein ordentlicher Ge hilfe erledigt seine Arbeit am Tage und die übrige Zeit kaut er höchstens an der Feder. Gibt es einmal ausnahmsweise, wie z. B. wahrend der Messe oder sonstwie, mehr als gewöhnlich zu thun, so wird gewiß Jeder gern am Platze sein. s. 8«r Krankem,issc des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfenvcrbandes. IX.*) Es ist in diesem Blatte schon soviel für und gegen den Allge meinen Deutschen Gehilfenverbaud geschrieben worden, daß es wohl überflüssig erscheinen dürfte, nochmals darauf zurückzukommcn, wenn mir nicht der Aussatz des unbekannten Hrn. Collcgen in Nr. 82, 84 und 92 d. Bl. Veranlassung gegeben hätte, einige Unklarheiten und widersprechende Ansichten zu berichtigen. Der Vorstand des Verbandes hat sich in verschiedenen Circu laren und auch im Börsenblatte deutlich genug über die Zwecke und Absichten desselben ausgesprochen und s. Zt. erklärt, daß er sich ans eine weitere Polemik nicht einlasseu, am allerwenigsten auf anonyme Angriffe antworten würde, was auch zu weiter nichts führen dürfte, da ja doch die Zeit erst die Lebensfähigkeit der Idee darthun müsse. Mir scheint es, als ob dem unbekannten Verfasser des Auf satzes nur der Entwurf der Statuten in seiner ersten Fassung und einige Nummern des Börsenblattes beim Niederschreiben seiner „Bemerkungen" Vorgelegen haben. Hätte er gewartet, bis die defini tiv in der Februar-Versammlung berathenen und angenommenen Statuten erschienen wären, er würde manches schon geändert ge funden und gesehen haben, daß die Versammlung in der Voraus setzung, daß noch manches zu verbessern sein würde, beschlossen hat, nach drei Jahren eine genaue Revision der Statuten vorznnehmen. Daß die Idee eines solchen Verbandes eine zeitgemäße und den Wünschen Vieler entsprechende ist, unterliegt keinem Zweifel und könnte ich dies durch Hunderte von beistimmenden Zuschriften beweisen. Haben die Statuten-Berather, rcsp. Entwerfer hin und wieder nicht ganz den Ideen des unbekannten Hrn. College» ent sprochen, so darf er dies doch nicht zu sehr diesen Herren anrechnen, da die Annahnic und Abänderung der Statuten von der Zustim mung einer allgemeinen Generalversammlung abhängig gemacht wurde, die im Februar d. I. zusammentrat und, wie sich ergab, auch wesentliche Aenderungen in dem Entwurf vorgenommen hat. Die Generalversammlung hat beschlossen, daß jedes Mitglied nach Ablauf eines Jahres, vom Tage seines Eintritts an gerechnet, *) VIII. S. Nr. 45. ein Recht haben soll, Krankengelder zu beanspruchen, und hat diesen Zeitpunkt auf den I. Octobcr 1873 fcstgcstcllt, weshalb anch die Beiträge vom 1. October 1872 zu rechnen sind. Wenn der Hr. College sagt, daß sehr viele Mitglieder nicht mit dieser Anordnung einverstanden sind, so ist er eben falsch berschtet, denn nachweislich hat ein sehr verschwindender Theil von den 500 Mitgliedern nur um Aufklärung über diesen Punkt gebeten. Daß ferner die Bei träge nur halbjährlich «ungezogen werden, wurde ebenfalls in der Generalversammlung, theils der Ersparung der Unkosten wegen, theils anch, weil es zu schwierig ist, bei dem öfteren Wechsel der Mitglieder, die vollständige Eincassirung der Beiträge im Laufe eines Vierteljahres zu besorgen, angeordnet. Der Berliner Unter- stütznngsverein hat ein volles Jahr vor sich, das Jncasso seiner Bei träge zu besorgen und finde ich die halbjährliche Eincassirung ganz gerechtfertigt. Auch die Herabsetzung der zu gewährenden wöchent lichen Krankengelder von 6 ans 5 Thaler wurde nachweislich in der Generalversammlung bestimmt, um in jedem Falle den gemachten Versprechungen Nachkommen zu können, und wurde zugleich bemerkt, im Fall der Stand der Casse es später erlauben würde, entweder die jährlichen Beiträge herabzusctzen, oder das Krankengeld zu erhöhen. Das Eintrittsgeld vom Alter der Mitglieder abhängig zu machen, halte ich für durchaus irrig, da es sichleichtbcweiscnläßt, daßdiealtc- ren Gehilfen seltener Krankheiten unterworfen sind, als die jünge ren. Mir scheint hier der Herr College Sterbecasscn mit der Krankencasse verwechselt zu haben, was schon in einigen früheren Aufsätzen in diesem Blatte der Fall gewesen ist. Auch ich habe bedauert, daß derß. 16. vonderGcneralversamm- lung nicht angenommen wurde, halte jcodch die Streichung desselben nicht, wie der unbekannte Hr. College, für einen nicht leicht wieder gut zu machenden Fehler und hoffe, daß die bisherigen Gönner dem Verband ihre Theilnahme auch fernerhin bewahren werden. BeiAuszahlung desKrankengeldes znbcstimmen, obcincKrank heit verschuldet oder unverschuldet ist, scheint mir sehr schwierig zu sein. Ich glaube, alle oder doch die meisten Krankheiten sind mehr oder weniger selbst verschuldet, und wäre es gewiß hart, wenn ein Mitglied deswegen seiner Ansprüche verlustig gehen sollte. Ich stimme daher der Generalversammlung vollkommen bei, so liberal als möglich beiGewährung vonKrankengeldern zu verfahren. Krank ist gewiß Niemand gern und ein Beitrag zur Krankheit ist unter allen Umständen angenehm. Etwas Anderes ist es mit der Controle, festzustellen, ob ein Mitglied wirklich krank ist oder nicht. Der unbekannte Hr. College hält gerade diesen Punkt für einen der wichtigsten, aber anch für einen der schwierigsten. Ich kann eine so große Schwierigkeit in der Ausübung der Controle nicht finden, da uns gewiß in dieser Beziehung die Hrn. Chefs ihre Unterstützung nicht versagen werden, denen es doch gewiß nicht angenehm sein kann, einen kranken Gehil fen zu besolden, der gar nicht krank ist. Bei Besprechung des 8-21. hält der Hr. College eine derartige Controle sehr leicht, indem er bemerkt, daß wir im Buchhandel bei Erhebung von Schadenansprü chen viel mehr Mittel und Wege haben, den Betreffenden zur Ver antwortung zu ziehen, als andere Leute bei ihren Krankencassen. Warum also hier so leicht und vorher so schwierig? Schließlich befürwortet der Hr. College die Gründung von Localvereinen und bezieht sich auf die soeben ins Leben gerufene Kranken- und Unterstützungscasse des „Buchfink" in Wien. Gerade Localvereine halte ich für die jüngeren Collcgen, des öfter» Wechsels der Stellung wegen, nicht für praktisch, und wäre es gewiß mehr im Interesse der Gehilfen Wiens gewesen, durch collegialische Mit wirkung ani Verbände die Interessen für die Gesammtheit der Col lege» zu bestätigen und epcntuell die Leitung der Angelegenheit ! für ganz Oesterreich in die Hand zu nehmen, als durch einseitige
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder