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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1920
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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X: 88, 24. April 1920. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Nuchhanb^. schriebenen Ladenpreis gebunden. Demgemäß kann es auch die durch das neue Umsatzstcucrgcsetz entstehenden Lasten nicht aus das Publikum abwälzen. Auch für diese Abgabe hat der erhöhte Teuerungszuschlag das Sortiment schadlos zu halten. Die Höhe des Zwischengewinns im Buchhandel bleibt überdies hinter der im Handel üblichen zurück, obwohl das Sortiment seiner Natur nach als eine teure Vcrtriebsform gelten mutz. Es beruht dies auf der Notwendigkeit, ein teures Lager zu unterhalten, der mit der Verwaltung des Bllcherlagers verbundenen Kleinarbeit, den hohen Laden mieten, der grotzen Zahl von Produzenten, mit denen dauern der oder vorübergehender Geschäftsverkehr gepflogen wird, und den hierdurch entstehenden erheblichen Verpackungs-, Fracht- und Portispesen, wie sie kaum ein anderer Geschäftszweig kennt. Wie uns von einzelnen Warenhäusern mitgeteilt worden ist, hat das Wirtschafts-Ministerium den Warenhäusern die Erhebung eines erhöhten Teuerungszuschlags verboten, weil hier ein dringendes Bedürfnis nicht bestehe. Aber auch wenn dies zutrifft, bitten wir, von dieser Ausnahme-Stellung des dem Sortiment ohnedies besonders gefährlichen Konkurrenz geschäfts unter allen Umständen absehen zu wollen. Eine solche unterschiedliche Behandlung brächte den einheitlichen Verkaufspreis Äcs deutschen Buchhandels zu Fall. Denn mindestens die Sortimenter, deren Geschäftsräume in der Nähe von Warenhäusern liegen, wären gezwungen, wollen sic nicht aller Kundschaft verlustig gehen, sich ebenfalls mit dem geringeren Teuerungszuschlag zu begnügen. Es würde dann ein Unterbieten mit Bezug auf Bücher einsetzen, das «ine außerordentliche Unsicherheit auf dem Büchermarkt Her vorrufen würde, überdies erscheint es uns aus volkswirt schaftlichen und innerpolitischen Gründen nicht zweckmäßig, wenn das Warenhaus eine positive Begünstigung durch den Staat erfährt, da es einen Teil des Mittelstands erdrosselt und eine zunehmende Mechanisierung der Arbeit zur Folge hat. Auch wir rufen aber nicht staatlichen Schutz gegen das Warenhauswesen an, bitten vielmehr lediglich, nicht durch eine positive, einseitig das Warenhaus stützende Maßnahme die Lage des Sortiments im wirtschaftlichen Konkurrenz kampf zu erschüttern. Stellt doch auch das Sortiment eine höher stehende Betriebsform dar, als sie das aufMassenabsatz berechnete und unpersönliche Warenhaus für Bücher zu bieten vermag. Wir betonen außerdem, daß sich alle Warenhäuser dem Börsenverein gegenüber zur Jnnehaltung seiner Verkaufs bestimmungen verpflichtet haben und daß sie daher durch ein Verbot oben genannter Art mit ihren privatrechtlichen Ver- sinspflichten in Kollision geraten würden. Die Jnnehaltung dieser Ordnungen liegt aber nach dem Ge sagten keineswegs nur im Interesse des Deutschen Buch handels. Bereits bei Erlaß der Notstandsordnung war sich der Vor stand des Börsenvereins darüber klar, daß ein 107°iger Teue rungszuschlag auf die Dauer nicht genügen würde. So führt Geheimrat Karl Siegismund-Berlin in einem Gutachten dem Reichsausschuß für Druckgewerbe, Verlag und Papiervcrarbei- tung gegenüber schon am 5. Januar 1918 aus: » Die zurzeit erhobenen Teuerungszuschläge von 10°/« müssen als äußerst bescheiden betrachtet werden, und es muß bei einer Verschärfung der Verhältnisse mit einer wei teren Erhöhung gerechnet werden.« Die inzwischen eingetretene Erhöhung aller Handlungs unkosten, die Verteuerung der Lebensführung und die allge meine Geldentwertung lassen aber alle früheren Befürchtun gen weit hinter sich. Gleichwohl hat sich der Börsenvereins- Vorstand erst jetzt entschlossen, die inzwischen bereits von mehreren Orts- und Kreisvereinen selbständig eingeführte Er höhung allgemeinverbindlich festzusetzen. Ein weiteres Hin ausschieben würde eine fortschreitende Auflösung des festen Ladenpreises bedeuten, nämlich allenthalben zu willkürlichen Aufschlägen führen, die sich auch durch staatliche Zwangsmaß nahmen nicht verhindern lassen würden. Der Vorstand des Börsenvereins bittet auch zu erwägen, daß die von ihm beschlossene Erhöhung des Temrungszu- schlags von allen führenden Vertretern des deutschen Sorti mentsbuchhandels als eine unbedingte Notwendigkeit gefor dert worden ist, und zwar auf Grund eingehender Darlegun gen ihrer eigenen Geschäftslage. Der Buchhandel darf für sich in Anspruch nehmen, daß eine von seiner Standesvertre tung auf Grund sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse als unvermeidlich erkannte Preiserhöhung nicht als eine wuche rische Maßnahme beanstandet wird, da der Beschluß des Vor standes des Börsenvereins nur bezweckt, ein wichtiges Glied des Buchhandels in der gegenwärtigen Krisis unserer Wirt schaft lebensfähig zu erhalten. Leipzig, den 8. März 1920. " Rcichswirtschaftsministerium Berlin Unter Bezugnahme auf die Unterredung, die durch den Herrn Minister unserem Zweiten Vorsteher, Herrn Geheim- rat Siegismund in Berlin, in Sachen des 207°igen Sorti menter-Teuerungszuschlags gewährt worden ist, beehren wir uns, dem Reichswirtschaftsministerium in der Anlage eins weitere statistische Übersicht zu überreichen, aus der erhellt, inwiefern trotz der gestiegenen Umsatzziffern der im Jahre 1920 dem Sortiment voraussichtlich verbleibende Reingewinn auch mit Rücksicht aus die anhaltende Geldentwertung nicht mehr als auskömmlich gelten kann. Wir bemerken hierzu: Die Umsätze sind — wie die Stich proben beweisen — nicht in einem höheren Maße gestiegen als die Spesen, im Gegenteil stellt die im Jahre 1920 nach den bisherigen Erfahrungen zu erwartende Umsatzsteigcrung einen erheblich geringeren Prozentsatz dar, als ihn die Steige rung der Spesen aufweist. So hat sich in einem bedeutenden Berliner Sortimentsbetriebe schon im Jahre 1919 der Umsatz gegenüber dem Vorjahre nur um 587» erhöht, während die Gehälter und Unkosten (ausschließlich Kapitalverzinsung und Abschreibungen) eine Steigerung von 747° erfahren haben. Wenn im Jahre 1920 infolge des Anziehens der Bücherpreise eine Erhöhung des Umsatzes zu erwarten steht — wobei vor ausgesetzt ist, daß nicht die Verteuerung der Bücher den zif fernmäßigen Absatz immer mehr herabdrückt —, so ist dieser Steigerung der Bücherpreise entsprechend mindestens mit einer gleichen Steigerung aller Geschäftsspesen zu rechnen. Bei spielsweise zahlte eine Berliner Firma im Januar 1919 mo natlich »/k 10 854.— Gehälter, im Januar 1920 hingegen 27 725.— (nämlich 26,77° des Umsatzes). Falls der ziffernmäßige Gewinn unabhängig vom Um satz und trotz der zunehmenden Geldentwertung als aus kömmlich betrachtet werden sollte, bitten wir, sein prozentuales Verhältnis zum Umsatz zu berücksichtigen. Ein Satz von etwa 47» des Umsatzes als Reingewinn ist unter allen Umständen unzureichend. Wofern infolge der Erhöhung des Sorki- menter-Teuerungszuschlags dieser Satz auf etwa 9—107» steigt (in größeren Betrieben ergibt sich ein geringerer Satz), so kann dies um so weniger als zu hoch bezeichnet werden, als in den angegebenen Reingewinnziffern teilweise die Verzinsung des eigenen Geschäftskapitals bereits mit enthalten ist. Für den Reingewinn des Kaufmanns kommt nicht nur der für den allernotwendigsten Lebensbedarf erforderliche Betrag in Be tracht, es muß ihm vielmehr auch «in gewisses Matz von Kapitalansammlung zugestandcn werden, da ohne solche jede Wirtschaft zusammenbrechen muß. Wir heben noch hervor, daß dem Sortiment, nach den Ordnungen des Börsenvereins, nur ein Rabatt von 307» zu- stcht, sodaß sich unter Hinzurechnung des 207»igen Teucrnngs- zuschlags ein Rabatt von 41-/,°/» vom Ladenpreise ergibt. Diese Gewinnspanne ist im Verhältnis zu der sonst im Kleinhandel üblichen durchaus gering, obwohl das Sortiment seiner Natur nach — wie bereits in unserer letzten Eingabe ausgeführt — zu den mit besonders hohen Geschäftsspesen belasteten Vertriebsformen gehört, überdies ist zu berücksichtigen, daß auch der Satz von 307» nicht von allen Verlegern innege halten, also mehrfach ein noch geringerer Rabatt gewährt wird. 3 97 >
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