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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1920
- Strukturtyp
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- 1920-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1920
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 88, 24, April 1920, vom 10, Januar 1920 überreichen wir Ihnen anbei «ine Aufstellung der wesentlichsten Gründe, die den Vorstand des Börsenvereins zu seinem Beschlutz vom 8. Januar 1920 — Erhöhung des Sorlimenter-Teuerungszuschlags auf 207» — veranlaßt haben. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. gez. vr. A, Meiner, Erster Vorsteher, Da seit Kantate 1919 aus Sortimenterkreisen das Ver« langen nach einer Erhöhung des Sortimcnter-Teuerungszu- schlags immer dringlicher laut wurde, hat der Vorstand des Börsenvereins eingehende Ermittelungen nach der wirtschaft lichen Lage des Sortiments angestellt. Gleichzeitig hat die Deutsche Buchhändlergilde für die zahlenmäßige Nachweisung seiner Notlage statistisches Material gesammelt. Wie beide Rundfragen ergeben haben, kann das Sortiment der dauernd erhöhten Spesenlast gegenüber nicht lebensfähig erhalten bleiben, wenn nicht durch eine Steigerung seines Bruttogewinns ein Ausgleich erzielt wird. Die ziffernmäßig — nur durch Anziehen der Bücherpreise hervorgerufene — Umsatzvermehrung und der hieraus fließende Mehrgewinn vermögen diese Steigerung der allgemeinen Handlungsunkosten nicht aufzuwiegen. Das ständige Anwachsen der Spesen erhellt aus einer Ge genüberstellung der gesamten Unkosten, die auf Grund der einwandfreien Buchführungen von je 30 Firmen folgende Durchschnittszahlen zeigt: I, In Großstädten: 1913 1916 1917 Gcsamtspesen: 46 000 »« 50 000 »« 70 000 »« 1918 1919 1920 Gcsamtspesen: 82 000 »// 112 000 »// 137 000 »«, (Geschätzt bei gleichbleibendem Umsatz unter Zu grundelegung der bisherigen Spesenhöhe,) II, In Mittel- und Kleinstädten: 1913 1916 1917 Gesamtspesen: 11000 »« 12000 »« 13000 »« 1918 1919 1920 Gesamtspesen: 17 000 »« 22 000 »« 29 000 »«, (Geschätzt bei gleichbleibendem Umsatz unter Zu grundelegung der bisherigen Spesenhöhe,) Durch dieses ungeheure Anwachsen der Spesen wird der Reingewinn trotz Berücksichtigung des vergrößerten Umsatzes im ersten Fall auf durchschnittlich 7900 »«, im zweiten Fall auf durchschnittlich 5500 »« im Jahre 1920 herabgedrückt werden. Es bedarf keines Beweises, daß die Geschäftsergebnisse in Anbetracht der gegenwärtigen Geldentwertung dem Ge schäftsinhaber nicht einmal eine angemessene Verzinsung seines Kapitals gewähren und ihn binnen kurzem zur Schließung seiner Betriebe zwingen müßten. Hierbei sind die im Jahre 1920 neu hinzutretenden Unkosten, also vor allem die neuen Steuern nicht berücksichtigt. Auch ist der aus der zunehmenden Verarmung Deutschlands, insonderheit auch aus der drohenden Aufwandsteuer für den Buchhandel entstehende Rückgang im Absatz nicht in Anrechnung gebracht. Endlich ist auch nicht der Schaden in Betracht gezogen, der vielen Sorti mentsbuchhandlungen dadurch erwächst, daß zahlreiche Kom- munen und Schulen unter Androhung staatlichen Schulbuch monopols oder des Selbstverlags unmittelbar vom Verlag beziehen, also das Sortiment ausschalten, oder aber nur eine Preisstellung zulassen, die den bisherigen Gewinn des Zwi schenhandels wesentlich herabdrückt. Unter den Spesen sind gegenüber dem Geschäftsjahr 1918 im Laufe des letzten Jahres vor allem die Gehälter und Löhne bei herabgesetzter Arbeitszeit erheblich gestiegen, näm lich bis zu 2007°. Eine prozentual noch größere Erhöhung haben die Frachten, die Kosten für Beleuchtung und Heizung, die Steuern, Jnsertionsgebührm und alle Bureauanschasfun- gen erfahren. Auch sieht sich der Verlag mehr und mehr ge- 3SS zwungen, die dauernd gestiegenen Verpackungskosten dem Sor timent in Rechnung zu stellen. Zwar ist der Bruttogewinn des Sortiments durch die Vergrößerung des Umsatzes, die gegenüber dem Jahre 1916 zuletzt durchschnittlich 65"/» betrug, ziffernmäßig gestiegen, aber das Anwachsen der Spesen hebt diesen Vorteil vollstän dig auf, wie folgendes Beispiel erweist: 1916 1920 Umsatz: 80 000 »« 132 000 »« Bruttogewinn (307°) 24 000 »« (367°) 47 520 »« Spesen (237°) 18 400 »// (317°) 40 920 «/ Reingewinn (77°) 5 600 »« (57°) 6 600 »«, Wenn sich in obigem Beispiel eine unbedeutende Gc- winnsteigerung gegenüber dem Jahre 1916 zeigt, so ist zu berücksichtigen, daß das Jahr 1916 zu den ungünstigsten des Buchhandels zählt und daß die Kaufkraft der Mark im Jahre 1916 noch ein Vierfaches ihrer heutigen Kaufkraft betrug. Die Notlage des Sortiments kann also nicht einfach mit dem bloßen Hinweise auf eine unbedeutende zahlenmäßige Gc- winnsteigerung Friedensjahren gegenüber, die außerhalb des Buchhandels allenthalben nachzuweisen sein wird, in Abrede gestellt werden. Das Gesamtbild, das die oben genannt« Durchschnitts berechnung bietet, wird durch das Ergebnis der von der Deut schen Buchhändlergilde und neuerdings vom Verband der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel angestellien Rundfrage allenthalben bestätigt. Zugegeben ist hierbei, daß in vereinzelten Fällen, gleich günstige Umsatzziffern voraus gesetzt, der zu erwartende Geschäftsgewinn eine Erhöhung des Sortimenter-Teuerungszuschlags nicht unbedingt nötig macht. Für den Vorstand des Börsenvereins konnten aber nicht solche Ausnahmen für seinen Beschluß maßgebend sein, viel mehr mußte die allgemeine wirtschaftliche Lage des Sorti ments die Grundlage seiner Entschließung bilden. Es handelt sich zudem in solchen besonderen Fällen zumeist um gemischte Betriebe, bei denen eine getrennte Gewinnbercchnung für das Sortiment nicht stattfindet. Soweit sich aber für einzelne Sortimentsgcschäfte ein Gcwinnzuwachs ergibt, dessen cs nicht unter allen Umständen bedarf, so erweist sich dies als eine un vermeidliche Konsequenz des festen Ladenpreises, also des Grundsatzes, daß die Bijcherverkaufspreise allenthalben im Deutschen Reiche einheitlich sind. Auf diesem Prinzip beruhen nicht nur die gesamten Ordnungen des Börsmvereins, es wird vielmehr auch durch das Verlagsgesetz vom Staat selbst ge fordert, Die Vorteile dieses Systems, das jede Überteuerung und jedes Feilschen mit Bezug auf neue Bücher ausschlietzt, sind aber auch für das kaufende Publikum und für die Er haltung der Bibliographie so erheblich, daß der genannte Mitz- stand um so weniger in Betracht kommen kann, als auf der anderen Seite eine größere Zahl von Sortimentsgeschäften auch bei der Erhöhung der Teuerungszuschläge notleidend bleibt. Das gesamte Sortiment muß sich im Interesse des genannten Grundsatzes mit den generell festgclegten Zuschlägen auch dann begnügen, wenn die besonderen örtlichen Verhält nisse einen höheren Satz rechtfertigen würden. Für die Erhöhung des Sortimenter-Tcuerungszuschlags war sonach ausschlaggebend, daß dem Sortiment zwar infolge der erhöhten Bücherpreise ein ziffernmäßig erhöhter Brutto gewinn zusließt, daß j-doch dieser Nutzen zum Ausgleich der dauernd vermehrten Geschäftsunkosten nicht ausreicht. Die Steigerung der Bllcherpreise ist überdies, verglichen mit der Preisbildung im sonstigen Warenhandel, durchaus gering. Hierzu kommt, daß der dem Sortiment zustehende Brutto gewinn, gebunden an die Spanne zwischen Ladenpreis und Nettopreis, nachweislich in vielen Fällen vom Verleger ge kürzt worden ist, zuweilen in voller Höhe des 107°igen Zu schlags der Notstandsordnung, Dem Sortiment fehlt, im Ge gensatz zum sonstigen Einzelhandel, jede Möglichkeit, seine Verkaufspreise den Einkaufspreisen und Geschäftsunkosten ent sprechend zu kalkulieren. Es besitzt also keinen Einfluß auf die Preisbildung, ist vielmehr an den vom Verleger borge.
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