Erscheint -üußer Sonntags täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Vigenthum des BörsendereinS der Deutschen Buchhändler. 102. Leipzig, Montag den 5. Mai. 1873. Amtlicher Theil. Bekanntmachun g. Das laut unserer Bekanntmachung vom 15. April d. I. (Börsenblatt Nr. 87) ernannte Festeomit« hat das nachstehende Programm für die geselligen Vereinigungen der Buchhändler während der Ostermesse 1873 aufgestellt, und bringen wir dasselbe hiermit zur Kenntniß. Berlin, Bonn und Leipzig, den 21. April 1873. Der Vorstand des Sörlenvcreins der Deutschen Snchhündler. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. I. Sonnabend den 10. Mai, von Abends 8 Uhr an, Gesellige Vereinigung im grasten Saale des Schüstcnhauses. II. Das Duchhändler-Felimahl findet am Cantate-Sonntag, de» 11. Mai, Mittags präcis IV? Uhr ebenfalls im Schützenhause statt. Der Preis eines Couverts (sxel. Wein) ist auf 1 Thlr. 10 Ngr. gestellt. Anmeldungen bitten wir (mittelst des übersandten Formulars) bei dem Schriftführer des Festcomitös, C.F. Graub- ner (Firma: C. F. Winter'sche Verlagsbuchhandlung) bis spätestens Montag den 5. Mai anzubringen. Später eingehende Anmeldungen können die gewünschte Berücksichtigung möglicherweise nicht finden, weshalb im eigenen Interesse der Theilnehmer die Beachtung dieses Schlußtermins zu empfehlen ist. Wir werden die Anmeldungen, welchen die Firma des betr. Leipziger Commissionärs beizufügen ist, genau in der Reihenfolge ihres Einganges nnmeriren und die zunächst eingehenden vorzugsweise für die Tischplätze im großen Saale berücksichtigen. Gäste sind auch bei dem diesjährigen Festmahl willkommen. Die Tafelkarten, welche bei Tische an Zahlungsstatt für das Couvert eingefordert werden, geben die Nummer des angewiesenen Platzes und der betreffenden Tafel an und werden Sonnabend den 10. Mai für die hiesigen und auswärtigen Theilnehmer und deren Gäste unter Nachnahme des Betrags — für die auswärtigen Theilnehmer an die betreffenden Commissionäre — abgegeben werden. Bezahlte Tafelkarten können nicht zurückgenommen werden. Der Betrag etwa unbenutzt bleibender Tafelkarten wird dem Berliner Unterstützungsverein zugewiesen. Etwaige besondere Wünsche wegen Tischnachbarschaft bitten wir der Anmeldung (in oben erwähntem Formular) beizufügen. Dieselben werden die thunlichste Beachtung finden. Wo dies nicht geschieht, da liegt der Grund nur darin, daß die Herren Commissionäre Collectiv-Anmeldungen machen, ohne uns die Namen der einzelnen Theilnehmer mitzutheilen. Nach Feststellung des Tafel-Arrangements können irgendwelche Aendernngen in demselben nicht mehr vorgenommen werden. Vierzigster Jahrgang. 221