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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1873
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- Deutsch
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1648 Nichtamtlicher Theil. ^ 102, 5. Mai. Nichtamtlicher Theil Zur Gehilfcnfragc. Der Schreiber des Artikclssin Nr. 98 d. Bl. „Aus dem Ge- hilseukreise" hat sich damit gewiß den Dank der Gehilfen verdient, nicht allein weil er ein warmes Interesse für den Gchilfcnstand an den Tag gelegt, sondern auch hauptsächlich darum, weiter gerade jetzt, wo es endlich einmal an der Zeit wäre, auch die Verbesserung der Lage unseres Gehilfenstandes ins Auge zu fassen, zuerst öffent lich das Wort dafür ergriffen. Im Allgemeinen läßt sich gegen das in jenem Artikel Gesagte nichtseinwenden, nur in einem Punkte glauben wir anderer Meinung sein zu müssen, nämlich in dem, daß eine nennenswerthe Aufbesserung der Gehilfen-Gehalte jemals er folgen könnte ohne Zuthun der Gehilfen selbst. Es dürfte ver schwindend wenig Prinzipale geben, die nur in Ansehung der jetzt so übermäßig gestiegenen Preise für Lebensmittel, Wohnung, Klei dung rc. freiwillig ihren Gehilfen das Gehalt nur einigermaßen erhöht haben oder erhöhen werden. Auch wird, wenn selbst ein zelne Prinzipale dies thun, damit noch nicht eine fühlbare Ver besserung der materiellen Lage des gesammten Gehilfenstandes geschaffen. Diese Lage war schon vor der Zeit der gewaltigen Preissteigerungen aller Lebensbedürfnisse, seit langen Jahren, eine sehr verbesserungsbedürftige und wird es, wenn die Gehilfen selbst nichts dafür thun, so lange bleiben, bis vielleicht die von Vielen er sehnte Reform des deutschen Buchhandels einmal eintritt, für die allerdings der Messias wohl erst geboren werden muß. Wenn die Gehilfen aber für die Verbesserung ihrer Lage etwas thun wollen, so kann es ohne eine gewisse Agitation nicht abgehen; wir verwahren uns hierbei von vornherein gegen die Annahme, daß dazu Agitationen oder gar Strikes derart in Scene gesetzt werden könnten, wie dies in letzter Zeit bei den Buchdruckern der Fall ge wesen. Es fehlt in dem Gehilfenstande bis jetzt nur an eigenem energischem Interesse und collegialischem Zusammenhalt für die Sache; mit bloßen Klagen kommt man eben nicht weiter. Hier würde sich ein günstiges Feld für die Thätigkeit der vielen Gchilfenvereine bieten, die sonst nur die Geselligkeit und das Ver gnügen auf ihrem Programm haben. Den Herren Prinzipalen aber, die sich immer noch nicht von dem Erbübel der Rabattschleuderei los sagen können, möchten wir zur Erwägung anheimgeben, ob es nicht besser wäre, diesen Schandfleck im deutschen Buchhandel endlich zu beseitigen und die seither dem Publicum gewährten Vortheile zur Verbesserung der Gehalte ihrer Gehilfen anzuwenden; es wäre da mit gewiß schon manches erreicht. Die Höhe eines Minimalgehaltes zu bestimmen, ist freilich schwer, jedenfalls wäre die Erreichung eines solchen von 400 Thlrn., wie der Schreiber des genannten Artikels wünscht, schon ein großer Fortschritt, obgleich dieses Gehalt (wir können uns der sich zufällig aufdrängenden Vergleichung nicht erwehren) nur gerade dem gleich kommt, welchen die jetzt vom Berliner Magistrat zur Arbeit des Straßenbesprengens gesuchten Spritzenleute erhalten werden. IV. Wadsak und der Untcrstützungsvrrcin. Als vor drei Jahren für den erblindeten Gehilfen Nagge durch eine öffentliche Sammlung gesorgt werden uiußte, da tadelte man die Nothwendigkeit einer solchen Subscription, obwohl dieselbe nicht un bedeutende Summen ergab. Ein zweiter Fall liegt uns heute vor. Wadsak ist seit fünf Jahren gelähmt und seit einem Jahre arbeitsunfähig geworden, und an den Buchhandel tritt die Frage heran, wie er ein unglückliches Mitglied seines Standes unterstützen will. Der Gesammtbuchhandel ist bereits anfgefordert, durch allge meine Betheiligung ein Capital zusammenzubringen, um diesem Unglücklichen wenigstens die paar Jahre, welche ihm noch vergönnt sind, erträglich zu machen. Eine unserer ersten Firmen hat dem Vernehmen nach die Sache in die Hand genommen und wir wollen wünschen, daß die Subscription ein günstiges Resultat liefern möge, so sehr wir prinzipiell auch gegen eine derartige Inanspruchnahme des Gesammtbuchhandels sind; der vorliegende Fall bildet indessen eine Ausnahme. Aber — fragen wir nun — und gewiß nicht mit Unrecht: wie stellt sich unser Unterstützungsverein zu diesem Falle? Wir haben uns nach Empfang des Circulars von der traurigen Lage Wadsak's und seiner Familie überzeugt; dieselbe ist wirklich trostlos. Der Unterstützungsvcrein zahlt an Wadsak eine monatliche Unterstützung von zehn Thalern. Was soll Wadsak damit anfangen? Er zahlt sieben Thaler Miethe und braucht drei Thaler für Doctor und Apotheker. Wovon soll er nun leben? Warum wird Wadsak nicht ausreichend unterstützt?, fragen wir da mit Recht. Weshalb muß man mit über 1000 Thalern Ucberschuß abschlicßen und wes halb einen Reserve-Fonds von über 30,000 Thalern ansammeln, Angesichts solchen Elends? Ist es nicht beschämend für einen Stand, wie der deutsche Buchhandel, daß fortwährend Bitten an ihn kommen zu Privat- untcrstützungeu, während wir einen so reich dotirtcn Fonds haben; und selbst, wenn die Mittel des beweglichen Fonds nicht ausreichtcn, — läge bei dem Wadsak'schcn Fall nicht Grund genug vor, die Mit tel des Reserve-Fonds in Anspruch zu nehmen? Möchten doch mehrere angesehene Firmen zusammeutretcn, um den Vorstand des Unterstützungsvereins zu veranlassen, hier, wo es wirklich Roth thut, energisch einzugreisen, und hilft auch das nicht, — dann mag eine außerordentliche Generalversammlung zu sammentreten, um Humanität zu üben, wo sie geboten ist. Wir zollen dem Vorstand alle Anerkennung für die Ausübung seiner gewiß nicht leichten Pflichte», aber wir dürfen auch verlangen, daß er liberaler vorgeht, wo ein solches Maß von Elend wie hier vorhanden ist. g. Miscellrn. Aus Berlin, 30. April schreibt mau der Ttsch. Allg. Ztg.: „Bekanntlich sind schon seit einigen Jahren an den Bundesrath An träge auf Vorlage eines Gesetzes ergangen, welches das Urheber recht an Werken der bildenden Künste und den Schutz der Photographien gegen Nachbildung selbständig und dergestalt regelt, daß dabei zugleich die berechtigten Interessen der Knnst- industrie entsprechende Berücksichtigung finden. Aus die Anfrage über das vorhandene Bedürfnis bei den Einzelstaateu haben die preußische, bayerische und württembergische Regierung übereinstim mend empfohlen, mit einer gesetzlichen Regelung des Urheberrechtes an Werken der bildenden Künste, der Kunstindustrie und Photo graphie nicht eher vorzugehen, als bis dieselbe durch eine bnguöte genügend vorbereitet sein werde. Dieser Vorschlag scheint m Hin blick auf die Schwierigkeiten, welche sich den bisherigen Versuchen einer legislativen Ordnung der fraglichen Materie entgegmgestellt haben, durchaus sachgemäß, zumal auf diesem Wege die Feststellung der Gesichtspunkte erleichtert werden wird, von denen nur die colli- direnden Interessen der Kunst und der Kunstindustrie sch gegen einander abgrenzcn lassen, und damit zugleich die Gewiumng einer Grundlage für die Bestimmung des Umfanges der Rechte sich ergibt, welche den Urhebern im Bereiche der artistischen wie der iidustriellen Thätigkeit cinzuräumen sein werden. Der Reichskanzle: beantragt daher bei dem Buudesrathe, daß behufs der Erörtern«/ derjeuigew
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